Kommende Urteilsverkündung im RZ-Prozess

Poster: Urteil in Frankfurt am Main

Am 12. November wird das Landgericht Frankfurt (Main) nach über einem Jahr das Urteil gegen Sonja Suder verkünden. (Prozessberichte) (Aufruf)

Kundgebung ab 9 Uhr vor dem Landgericht.
Es geht in Frankfurt nicht nur um ein Urteil für Urzeiten zurückliegende Vorwürfe. (Erklärungen zu den vorgeworfenen Aktionen) Vor Gericht steht auch eine Haltung. Sonja und Christian, die jahrzehntelang untergetaucht waren, haben sich konsequent geweigert, mit den deutschen Behörden irgendeinen Deal einzugehen. Sonja selbst hat dazu mal gesagt: „Wenn du vorher ausgemacht hast: Wenn einmal was passiert, dann kein Wort, keine Aussage, dann hast du ein sehr sicheres Gefühl.“

 

Diese klare Haltung hat für sie Konsequenzen: Sonja sitzt seit ihrer Auslieferung im September 2011 als mittlerweile älteste U-Haftgefangene Europas in Frankfurt-Preungesheim. Wer sich nicht unterkriegen lässt, muss erst recht bestraft werden. Auch die vorgeladenen Zeug_innen Sybille und Hermann F. haben sich geweigert, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Diese Entscheidung kostet viel Kraft. Solidarität ist dagegen unsere Waffe, ihre Haltung zu unterstützen, ihnen Kraft zu geben durch das Gefühl, nicht alleine zu sein.

Es geht auch nicht nur um die Vergangenheit. Der Staat macht mit diesem Prozess mehr als deutlich: Er vergisst nicht. Damit wird auch ein deutliches Signal an die sozialen Kämpfe heute gesendet. Es sind bis heute unsere Themen, die in früheren Jahren von Teilen der Revolutionären Zellen/Rote Zora (RZ) (Hintergründe zu diesen Gruppen) aufgenommen wurden. Deshalb geht es bei dem Verfahren auch um unsere Haltung gegenüber dem Staat und um unsere Geschichte.

Im September 2012 begann in Frankfurt am Main der Prozess gegen Sonja Suder (80) und Christian Gauger (72). Beide sind angeklagt, sich 1977 und 1978 an Anschlägen der RZ beteiligt zu haben. Sonja wird darüber hinaus vorgeworfen, für den Angriff auf die OPEC-Konferenz in Wien 1975 Waffen transportiert zu haben. Der Prozess gegen Christian wurde wegen seines schlechten Gesundheitszustandes im August vorübergehend eingestellt. Sonja jedoch soll verurteilt werden, daran lässt das Landgericht keinen Zweifel.


Aussagen eines Kronzeugen

Das Gericht wird sich in seinem Urteil besonders auf die in sich widersprüchlichen Aussagen des Kronzeugen Hans-Joachim Klein stützen. (Schriftsatz eines Anwalts von Sonja Suder) Dabei wird es ignorieren, dass ein anderes Landgericht Klein bereits vor Jahren als nicht vertrauenswürdig eingestuft hat. Trotzdem beruht die Anklage wegen logistischer Unterstützung des OPEC-Überfalls gegen Sonja allein darauf, dass sich Klein, der an dem Angriff beteiligt war, in seinem eigenen Verfahren 1998 durch den Kronzeugenrabatt sich eine geringere Haftstrafe erkauft hat. Erst als seine Aussagen gegen Rudolf Sch. für eine Verurteilung im Zusammenhang mit OPEC nicht reichten, musste für einen Deal mehr geboten werden und Sonja "fiel" ihm ein. (2. Befangenheitsantrag der Verteidigung: “Wie kann jemand überhaupt noch auf die Idee kommen, eine Beschuldigung gegen die Angeklagte Suder allein auf die Angaben des Kronzeugen zu stützen?”)

Klein beschuldigte damals auch Rudolf Sch., ihn für die Besetzung angeworben zu haben. Im anschließenden RZ-Prozess gegen Sch. stufte ein Frankfurter Gericht Kleins Aussagen als unglaubwürdig ein und musste den Angeklagten freisprechen. Im Prozess gegen Sonja hat die Verteidigung einen weiteren Zeugen durchgesetzt, der sie entlastet und Klein als Lügner entlarvt. Ein französischer Bulle entlastete Sonja im OPEC-Komplex vollständig. Klein habe bei seiner Vernehmung 1998 unter Eid nicht Sonja, sondern andere Personen beschuldigt, ihn für die geplante Geiselnahme der Ölminister in Wien angeworben zu haben, sagte der Polizist. Außerdem widersprach er der Aussage des Kronzeugen, wonach er Sonja S. auf einer Lichtbildmappe als die Frau identifiziert habe, die für das Kommando Waffen transportiert haben soll.

Aussagen von Kronzeugen, die dadurch ihre eigene Situation verbessern wollen, sind per se mit größter Vorsicht zu genießen, schließlich müssen sie liefern, um möglichst viel für sich rauszuholen. Kleins Denunziantentum hat sich bereits einmal gelohnt: Zwar wurde er 2001 vom LG Frankfurt wegen dreifachen Mordes und Geiselnahme von elf Ölministern verurteilt. Für seine Beschuldigungen gegen ehemalige Mitglieder der RZ erhielt er aber eine außerordentliche staatliche Belohnung: bereits nach vier Jahren Knast kam er frei und sechs Jahre später wurde er begnadigt.

Bei Kleins Auftritt in Frankfurt Ende Januar diesen Jahres äußerte dagegen selbst die Staatsanwaltschaft ernsthafte Zweifel. Klein redete viel, hob alte Aussagen auf und brachte neue Beschuldigungen vor. Die Vorwürfe, die er nach seiner Verhaftung 1999 in Frankreich gegen Rudolf Sch. erhoben hatte, seien falsch gewesen, da habe er sich eben geirrt… Sch. sei weder bei seiner Rekrutierung dabei gewesen, noch habe er in Wien logistische Hilfe geleistet. Nun macht er Sonja dafür verantwortlich. Es scheint so klar, dennoch hält das Gericht an Kleins Glaubwürdigkeit fest.


Unter folterähnlichen Umständen erzwungene Aussagen

Keine Skrupel zeigte das Landgericht auch bei der Verwendung von unter folterähnlichen Umständen erzwungenen Aussagen. (Folter und Aussageerzwingung) Im Gegenteil: Lange bestand die Richterin darauf, Hermann F. sogar selbst vorzuladen, ungeachtet einer möglichen Retraumatisierung. (Befangenheitsantrag der Verteidigung: “Sie nehmen damit die Gefahr einer gravierenden körperlichen Beeinträchtigung von Herrn Feiling bewusst in Kauf.“)

Als im Juni 1978 in Argentinien, trotz blutiger Militärdiktatur, die Fußballweltmeisterschaft stattfand, bereitete Hermann F. einen Anschlag auf das argentinische Konsulat in München vor. Doch der Sprengsatz explodierte in seinem Schoß. Bereits einige Stunden nach der Notoperation, bei der ihm beide Beine amputiert und beide Augen entfernt werden mussten und er noch um sein Leben rang, begannen die „Vernehmungen“. Diese gingen ununterbrochen über Wochen weiter, obwohl Hermann F. unter schweren Medikamenten stand. F.s Wahrnehmungsfähigkeit war damals nicht nur physisch, sondern auch psychisch erheblich beeinträchtigt. Den Staatsschützern war er vollständig ausgeliefert, als wäre er einer Entführung zum Opfer gefallen. (Ermittlungsmethoden: Skrupelloser Fahndungseifer – Dokumention zum Prozess gegen Herrmann, Sybille und Sylvia (1980)) Sein Vertrauensanwalt musste klagen, bis er zu ihm vorgelassen wurde. Heute kann sich Hermann F. an die Zeit nach der Operation kaum noch erinnern. Auf Tonbandkassetten, die er damals heimlich nach draußen schmuggelte, beschrieb er seine Situation so: „Ich war also mehr so in einem Zustand, wo ich eigentlich gar nicht wusste, wer um mich war und das einzige, was ich wollte, darin bestand, nicht verlassen zu werden!“

Da es gerade in der Traumaforschung in den vergangenen 40 Jahren völlig neue Erkenntnisse gibt, wollte die Verteidigung eine Neubewertung der Verhörsituation von Hermann F. und damit auch der Beweiskraft der „Aussagen“ erreichen. Bereits 1981 wurde von einem Gericht festgestellt, dass F.s Aussagen von 1978 aus den ersten zwei Wochen nicht verwertbar sind. Alle weiteren Vernehmungen bis Oktober 1978 stützen sich jedoch auf diese ersten Aussagen. Das Frankfurter Gericht ignorierte sowohl diesen Umstand als auch den Gesundheitszustand von Hermann F., der bei einer drohenden Zeugenvernehmung aufgrund einer möglichen Re-Traumatisierung ernsthaft gefährdet ist. Das Gericht berief sich stattdessen auf über 30 Jahre alte medizinische Gutachten und führte zudem extrem zynische Aussagen und Protokolle von sogenannten Sachverständigen, Richtern und Polizisten ein. Hermann F. wird dort unterstellt, es sei ihm damals ein wirkliches Bedürfnis gewesen, endlich einmal so richtig auszupacken. Dabei hat er immer erklärt, dass diese „angeblichen Vernehmungsprotokolle“ für ihn „das Ergebnis einer Behandlung, die den Namen Folter verdient“ seien. Er halte es daher „für aberwitzig, Angaben daraus zu verwenden“. Und tatsächlich ist der einzige Unterschied zu gängigen Folterdefinitionen, dass die Situation, die Hermann F. versuchte zu überleben, seine Verletzung, nicht durch die Beamten selbst herbeigeführt wurde.
Wir gehen davon aus, dass das Gericht ohne Skrupel die unter folterähnlichen Zuständen erzwungenen Aussagen von Hermann F. verwenden wird. Warum sonst hätte es die von der Verteidigung immer wieder kritisierte Verlesung der erzwungenen Aussagen durchziehen sollen?


Beugehaft als letztes Mittel

Der unbedingte Verurteilungswillen im aktuellen Verfahren wird zudem demonstriert im Umgang mit einer Zeugin, die 1980 aufgrund von Belastungen durch Hermann F. verurteilt wurde. Weil Sybille S. die Aussage heute verweigert, um gegen die damalige Foltersituation und die Verwendung der verbotenen Vernehmungsprotokolle zu protestieren, versucht der Staat ihr Schweigen durch Beugehaft zu brechen. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „Überzeugungstäterin“. Sybille hat sich nicht darauf eingelassen und musste für mehrere Monate in den Knast. (Soli-Website)


Europäischer Haftbefehl

Jahrzehntelang hatte der Staat versucht, Christian und Sonja aus Frankreich nach Deutschland ausliefern zu lassen. Beide lebten seit 1978 unter falscher Identität in Frankreich. 1997 erlitt Christian einen Herzstillstand und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Bis heute ist er auf Medikamente und eine ständige Betreuung angewiesen. Im Jahr 2000 wurden beide nach 22 Jahren Illegalität in Paris verhaftet, nach drei Monaten Untersuchungshaft aber gegen eine Kaution von 300 Euro entlassen. Dem Auslieferungsgesuch der deutschen Behörden wurde nicht entsprochen, da die vorgeworfenen Taten nach französischem Recht verjährt sind.

Doch die deutschen Behörden gaben nicht auf. Im September 2011 wurden beide ausgeliefert. Möglich gemacht hat das der Europäische Haftbefehl, eine Regelung, die seit 2006 in Kraft ist. (Wikipedia: Der europäische Haftbefehl) Für Sonja und Christian bedeutete das, dass sich die Verjährungsfrist nicht mehr nach französischem sondern nach deutschem Recht richtete, und deshalb ihre Auslieferung von der französischen Regierung bewilligt wurde.

Weltweit sind immer wieder Aktivist_innen aus militanten Bewegungen untergetaucht. Die jeweiligen Regierungen haben in all den Jahren nicht aufgehört, sie zu suchen und Druck auszuüben auf die jeweiligen Exilländer. Mit dem europäischen Haftbefehl haben die Länder Europas nun ein neues Mittel.


Wer, wenn nicht wir?

„Wenn wir unser Handeln aus unserer Geschichte begründen, versetzen wir uns in die Lage, unsere Erinnerungen und Siege zur Grundlage eines geistigen und physischen Widerstands gegen staatliche Angriffe auf eben diese Erinnerungen und Siege zu machen. Das ist vielleicht der einzige Schutz gegen politische Repression und Vernichtung.“ Dan Berger, US-amerikanischer Anti-Knast-Aktivist, bringt mit diesem Satz auf den Punkt, worum es auch in Frankfurt geht.

Verhandelt wird ein Teil der Geschichte der revolutionären Kämpfe, verhandelt wird auch eine konsequente Haltung gegen den Staat. Auch deshalb rufen wir auf, am Tag der Urteilsverkündung in Frankfurt laut und deutlich unsere Solidarität zu zeigen.


Weitere Infos zum Prozess: verdammtlangquer.org

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da ich arbeiten muss kann ich leider nicht mit zu der Urteilsverkuendung fahren aber ich wünsche alles gute Kein Frieden mit diesem Staat