Zentrale Ausländerbehörde Hamburg mit Farbe makiert!

Farbklecks Symbolbild

Wir haben in der Nacht von Sonntag 20.10. auf Montag 21.10.2013 die Zentrale Ausländerbehörde in Hamburg mit roter Farbe markiert. Wir haben es satt, dass Menschen im Auftrag der Ausländerbehörde abgeschoben werden. Wir haben es satt, dass Menschen im Auftrag der Ausländerbehörde gejagt werden, wie man am Beispiel der Lampedusa-Flüchtlinge momentan sehen kann.

 

Natürlich gibt es auch noch viele andere rassistische Kontrollen gegen Menschen mit eventuellem Migrationshintergrund, gerade am Hamburger Hauptbahnhof oder am Hamburger Flughafen, gegen die vorgegangen werden muss.


Dies war eine Solidaritätsaktion für viele Menschen, die abgeschoben wurden oder werden sollen.
Gerade zu mindestens 2 Menschen, die sich ihr Leben genommen haben, nämlich Yeni P. und Wadim, die es leider nicht geschafft haben gegen das System


Fall Yeni P: Unter anderem brachte die Zentrale Ausländerbehörde Yeni P im Jahr 2010 in Untersuchungshaft, die nahtlos in Abschiebehaft überging. Yeni P. landete im Frauengefängnis Hahnöfersand, in dem sie den Selbstmord beging. Denn Yeni P. hatte Angst vor der sogenannten "Rückführung" in ihr Heimatland, Angst vor der von zwei Bundespolizisten begeleiteten Abschiebung im Flieger, Angst davor, in Indonesien im Gefängnis zu landen - das belegten ihre Abschiedsbriefe.

 

Fall Wadim: Seine Eltern erhalten in Deutschland aufgrund ihrer schweren psychischen Erkrankung eine Aufenthaltsgenehmigung. Wadim selbst unterliegt seitens der deutschen Behörden einer Einreisesperre, da er, wie in solchen Fällen üblich, die Kosten seiner Abschiebung tragen soll, dieses aufgrund seiner minimalen Einkünfte und der prekären Lebensverhältnisse der kranken Eltern aber nicht kann. Er reist mehrmals illegal nach Hamburg, das er als seine Heimat betrachtet. Die Eltern drängen ihn jedoch aus Angst vor einer erneuten Abschiebung dazu, sich anderswo ein neues Leben aufzubauen. Nachdem er die letzten Wochen zuvor mit seinen Freunden in Hamburg verbracht hat, nimmt sich Wadim am 20. Januar 2010 im Alter von 23 Jahren das Leben, indem er sich vor eine Hamburger S-Bahn wirft.

 

Faktische Abschaffung des Asylrechts in der BRD


Am 26.5.2013 jährte sich die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl zum 20. Mal. Doch die Demontage des Asylrechtes begann weit vor 1993. Der Grundgesetz-Änderung ging eine Welle von rassistischen Übergriffen und Anschlägen voraus, die in dem Pogrom von Rostock-Lichtenhagen im August 1992 und dem tödlichen Brandanschlag von Mölln im November 1992 gipfelten. Die durch Medien und politische StichwortgeberInnen aufgeheizte gesellschaftlichen Stimmung machte schließlich den Weg für den tiefgreifendsten Einschnitt in die deutsche Asylgesetzgebung frei. Die notwendige 2/3 Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes gewährleisteten die Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/ CSU, des kleinen Koalitionspartners FDP und der sich in der Opposition befindenden SPD, die sich damit von eigenen Grundsätzen verabschiedete.


Außengrenzen der Europäischen Union


Die Flüchtlingstragödie vor Lampedusa, die über 300 Menschen das Leben gekostet hat, ist die Spitze des Eisbergs. Seit 1988 starben 19.144 Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen. Mit Hilfe eines mörderischen Grenzregimes will man sich dann jene Menschen vom Leib halten, die vor Krieg und Elend flüchten. DiesemZweck dient die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX, an der auch Österreich beteiligt ist. Das tägliche Geschäft von Frontex ist illegalen Rückschiebungen, das Abfangen und ‘Umdrehen’ der Bootsflüchtlinge. Dabei sterben tagtäglich mehre tausende Menschen.


Wir fordern die Abschafung von Dublin II und der Residenzpflicht


Die Dublin II Verordnung regelt, welcher Mitgliedstaat für einen im Geltungsbereich gestellten Asylantrag zuständig ist. Damit soll erreicht werden, dass ein Asylsuchender innerhalb der Mitgliedstaaten nur noch ein Asylverfahren betreiben kann. Welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, wird durch die in der Verordnung genannten Kriterien bestimmt. Stellt der Asylsuchende dennoch in einem anderen Mitgliedstaat seinen Asylantrag, wird kein Asylverfahren mehr durchgeführt, sondern der Asylsuchende an den zuständigen Staat überstellt. Das Rückgrat der Dublin-II-Verordnung ist die europäische Datenbank Eurodac, die den Asylbehörden bei der Prüfung ihrer Zuständigkeit Anhaltspunkte dafür liefert, ob der betreffende Antragsteller bereits in einem andern Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hat und/oder wann und wo er illegal die Außengrenzen des Geltungsbereichs der Verordnung überschritten hat.


Die Residenzplicht: Die Einschränkung der Reisefreiheit für Asylsuchende hat unsichtbare Grenzen in Deutschland geschaffen. Politisch gezogene »innerdeutsche Grenzen« tasten die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Asylbewerber in ihrem Wesensgehalt an. Mit der Residenzpflicht wird die Versammlungs- und Meinungsfreiheit für Asylsuchende eingeschränkt. Möglichkeiten, soziale Kontakte zu pflegen, werden behindert. Flüchtlingskinder können mit anderen Kindern in der nah gelegenen Stadt nicht zusammentreffen.


Intensive rassistische Kontrollen in Hamburg


In St.Georg und St.Pauli führt die Hamburger Polizei seit dem 11.10.2013 intensive rassistische Kontrollen durch. Dabei wird gezielt nach den Lampedusa-Flüchtlingen gesucht, was von Olaf Scholz (Bürgermeister Hamburg) , Michael Neumann ( Innenminister Hamburg) und der Zentralen Ausländerbehörde in Auftrag gegeben wurde. Sie streiten es ab, dass es Rassismus wäre, was die Hamburger Polizei dort als Auftrag bekommen hat. Aber wie nennt man es dann, wenn die Polizei gezielt nach Menschen mit dunkler Hautfarbe „fahndet“?


Wir nennen es puren Rassismus!


Rassismus, den es nicht erst seit den 11.10.2013 in Hamburg gibt. Immer wieder kommt es verteilt in Hamburg zu rassistischen Kontrollen z.B. im Schanzenviertel beim Flora-Park, wo die Polizei immer wieder Kontrollen durchführt, auch schon bevor am 1.06.2013 das Gefahrengebiet eingerichtet wurde - wass inzwischen „erstmal“ wieder abgeschaft wurde. Damit wird sich aber nicht viel an der Situation der rassistischen Kontrollen ändern. Denn die werden weiterhin sicherlich genau so oft stattfinden wie vorher.


Wir werden nicht einfach abwarten bis alle Flüchtling, gerade von der Lampedusa-Gruppe, abgeschoben sind. Wir werden keine rassistischen Kontrollen einfach so hinnehmen. Wir werden weiterhin mit unangemeldeten Spontis lautstark durch die Stadt ziehen. Wir werden uns überregional mit anderen Gruppen vernetzen, um bundesweite Aktionen zu koordinieren. Da immer wieder Polizeieinheiten aus anderen Bundesländer geholt werden, was dann wohl schwierig wird, wenn die Einheiten selber bei sich beschäftig sind.


Ein gemeinsames Bleiberecht für die Lampedusa Gruppe !
Paragraph 23 für alle Flüchtlinge!
Keine rassistischen Kontrollen mehr, weder in St.Georg, St.Pauli noch sonstwo!
Den Rücktrit von Olaf Scholz und Michael Neumann, denn Rassisten braucht keiner!


Anti Racism Group Hamburg

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