Am Freitagmorgen des 26. Juli 2012 trafen sich ab 8 Uhr bis zu 100 solidarische Genoss_innen am Hamburger Hachmannplatz um einen Kieler Antifaschisten zum Amtsgericht St. Georg zu begleiten, dem im Zusammenhang mit den antifaschistischen Gegenaktivitäten zum Hamburger Neonazi-Aufmarsch vom 2. Juni 2012 Körperverletzung an einem Polizisten und Widerstand vorgeworfen wird.
Am Gericht angekommen wurde ein
Redebeitrag verlesen, in dem der brutale Polizeieinsatz vom 2.6.2012,
darunter auch der der Anklage zu Grunde liegende frühabendliche
Polizeiübergriff am Hauptbahnhof, in Erinnerung gerufen sowie die
politischen Beweggründe des Angeklagten, den vor einigen Monaten
erlassenen Strafbefehl nicht zu akzeptieren, dargelegt wurden. Selbiger
Text wurde als Flugblatt im Umfeld der Demo verteilt. Am Gerichtsgebäude
prangte zudem passend zum Tag die Parole "Gegen Staat und Justiz".
Am Rande der Demo und in der Nähe des Gerichts trieben sich mit Stephan Buschendorff und Walter Hoeck aus dem Umfeld der "German Defence League" eine zeitlang auch zwei Faschisten herum, die versuchten die Demonstrant_innen abzufilmen und zu fotografieren. Das bescheidene Ergebnis ihrer Recherchebemühungen, das sie mittlerweile via soziale Netzwerke öffentlich gemacht haben, dürfte die Betroffenen jedoch nicht sonderlich beunruhingen.
Der Prozess selbst begann damit, dass der Anwalt des angeklagten Antifaschisten die improvisierten Taschen- und Körperkontrollen der Justizwachen am Eingang des Gerichtssaals beanstandete, was die Richterin darauf mit der Demo und der sich am Amtsgericht befindlichen Parole rechtfertigte. Desweiteren stellte die mangelnde Platzanzahl im Verhandlungszimmer ein Problem dar, weil sich draußen noch jede Menge Menschen befanden, die sich das bürgerliche Schauspiel nicht entgehen lassen und den Genossen im Gerichtssaal unterstützen wollten. Die Richterin lehnte den anwaltlichen Antrag auf Verlegung in einen größeren Saal ab. Schlussendlich wurde durch das Zusammenrücken der Zuschauer_innen ermöglicht, dass bis zu 16 Menschen in den Saal passten und den den Prozess begleiten konnten.
Nach der Standartprozedur des Abfragens der Personalien und der Verkündung der Anklage, bekam der Genosse die obligatorische Gelegenheit sich zur Sachlage zu äußern. In einer Prozesserklärung verneinte der Genosse diese und legte seine politischen Beweggründe und eine persönliche Bewertung des Spektakels dar. So äußerte er in der Erklärung u.a., sich keine Illusionen über vermeintliche "Rechtsstaatlichkeit" zu machen. Dies veranlasste die Staatsanwältin dazu, zu betonen, dass es ihr sehr wohl darum ginge, "die Wahrheit" aufzudecken und einen "fairen Prozess" zu führen. Außerdem thematisierte der Angeklagte die auch diesem Fall angewandte Prozedur des Umdeutens von Polizeigewalt in angebliche Gewalt gegen Polizist_innen.
Es folgte ein ausführlich begründeter Antrag des Verteidigers des Angeklagten, der die freiheitsentziehende Maßnahme und den formalen Ablauf der Geschehnisse am 2. Juni 2012 und insbesondere die Rechtmäßigkeit des gesamten Einsatzes auf dem Bahnhofsvorplatz juristisch bezweifelte während dessen sich der Vorfall ereignete und daher die Anklage als unbegründet zurückwies. Richterin und Staatsanwältin folgten diesem Antrag nicht. Anschließend erfolgte die Befragung des ersten Polizeizeugen Fritsche, der am besagten Tag als Teil einer Brandenburger Einheit an der brutalen Festnahme des Genossen beteiligt gewesen war. Er tritt im Verfahren als Geschädigter auf und hatte sich sogar dazu hinreißen lassen, einen Antrag auf Schmerzensgeld zu stellen. Dieser wurde in der vorliegenden Form aber selbst von der Richterin als substanzlos bewertet und daraufhin vom vermeintlich Geschädigten verworfen. Immer wieder kam es während der Aussage des Polizeizeugen zu Unmutsbekundungen der Zuschauer_innen, worauf die Richterin Ordnungsstrafen androhte. Im weiten Verlauf seiner Aussage mutmaßte der Zeuge über den u.a. angeklagten Widerstand, dass dieser durch die Fixierung des Genossen hervorgerufen worden sein könnte, der sich seines Erachtens aufgrund von Schmerzen eingedreht hatte und deshalb nur durch drei Beamte habe festgenommen werden können.
In Laufe der weiteren, detailierten Vernehmung des "Geschädigten" durch den Anwalt begannen dessen Darstellungen, in denen er sich oftmals nur noch schemenhaft an den Tag erinnern konnte, zu wackeln. Sowohl bezüglich des angeblichen Angriffs auf ihn, welcher der Festnahme vorangegangen sein soll und nun als Körperverletzung angeklagt ist, als auch des Aktes der Festnahme, von der der Angeklagte verschiedene Verletzungen im Gesicht davongetragen hat, traten vermehrt Ungereimheiten in seiner Version der Dinge auf. Die Brutalität der Festnahme wiederum wurde seitens der Verteidigung durch Fotos und ein ärztliches Attest untermauert. Zudem wurden Polizei-eigene Videoaufnahmen gezeigt, die zeitlich natürlich erst nach der eigentlichen Festnahme und den angeblichen Taten des Genossen beginnen, jedoch das schikanöse Verhalten der Polizisten gegenüber dem Angeklagten nach der Festnahme dokumentieren, was den Zeugen in Erklärungsnot brachte.
Nach knapp drei Stunden wurde der Prozess nach der Zeugenvernehmung aus Zeitgründen für diesen Tag beendet und weitere Termine festgelegt. Der Verhandlung soll nach einem nur formalen und daher unbedeutenden sogenannten "Sprungtermin" am 9. August am 29. August um 9 Uhr sowie am 17. September um 10 Uhr mit der Befragung der Polizeizeugen Winzer und Busse fortgesetzt werden.
Insgesamt kann resümiert werden, dass der erste Prozesstag deutlich schlechter hätte laufen können. Die durch die polizeilichen Darstellungen geschilderte Sachlage scheint bisher weder von der Staatsanwaltschaft noch seitens der Richterin abschließend als feststehend bewertet zu werden und der politischen Einordnung des Prozesses konnte durch die Solidemo und den Angeklagten selbst Gehör verschaffen werden. Es waren für einen Freitagmorgen erfreulich viele solidarische Begleiter_innen vor Ort und der Saal durchgängig bis auf den letzten Platz gefüllt. Die mobilisierenden Gruppen und der Angeklagte selbst zeigten sich dafür dankbar. Man wird sehen, wie es am 29.8. weitergeht. Antifaschistische und Antirepressionsgruppen kündigten eine weitere kritische Begleitung auch der nächsten Verhandlungstage bereits an.
Am Rande der Demo und in der Nähe des Gerichts trieben sich mit Stephan Buschendorff und Walter Hoeck aus dem Umfeld der "German Defence League" eine zeitlang auch zwei Faschisten herum, die versuchten die Demonstrant_innen abzufilmen und zu fotografieren. Das bescheidene Ergebnis ihrer Recherchebemühungen, das sie mittlerweile via soziale Netzwerke öffentlich gemacht haben, dürfte die Betroffenen jedoch nicht sonderlich beunruhingen.
Der Prozess selbst begann damit, dass der Anwalt des angeklagten Antifaschisten die improvisierten Taschen- und Körperkontrollen der Justizwachen am Eingang des Gerichtssaals beanstandete, was die Richterin darauf mit der Demo und der sich am Amtsgericht befindlichen Parole rechtfertigte. Desweiteren stellte die mangelnde Platzanzahl im Verhandlungszimmer ein Problem dar, weil sich draußen noch jede Menge Menschen befanden, die sich das bürgerliche Schauspiel nicht entgehen lassen und den Genossen im Gerichtssaal unterstützen wollten. Die Richterin lehnte den anwaltlichen Antrag auf Verlegung in einen größeren Saal ab. Schlussendlich wurde durch das Zusammenrücken der Zuschauer_innen ermöglicht, dass bis zu 16 Menschen in den Saal passten und den den Prozess begleiten konnten.
Nach der Standartprozedur des Abfragens der Personalien und der Verkündung der Anklage, bekam der Genosse die obligatorische Gelegenheit sich zur Sachlage zu äußern. In einer Prozesserklärung verneinte der Genosse diese und legte seine politischen Beweggründe und eine persönliche Bewertung des Spektakels dar. So äußerte er in der Erklärung u.a., sich keine Illusionen über vermeintliche "Rechtsstaatlichkeit" zu machen. Dies veranlasste die Staatsanwältin dazu, zu betonen, dass es ihr sehr wohl darum ginge, "die Wahrheit" aufzudecken und einen "fairen Prozess" zu führen. Außerdem thematisierte der Angeklagte die auch diesem Fall angewandte Prozedur des Umdeutens von Polizeigewalt in angebliche Gewalt gegen Polizist_innen.
Es folgte ein ausführlich begründeter Antrag des Verteidigers des Angeklagten, der die freiheitsentziehende Maßnahme und den formalen Ablauf der Geschehnisse am 2. Juni 2012 und insbesondere die Rechtmäßigkeit des gesamten Einsatzes auf dem Bahnhofsvorplatz juristisch bezweifelte während dessen sich der Vorfall ereignete und daher die Anklage als unbegründet zurückwies. Richterin und Staatsanwältin folgten diesem Antrag nicht. Anschließend erfolgte die Befragung des ersten Polizeizeugen Fritsche, der am besagten Tag als Teil einer Brandenburger Einheit an der brutalen Festnahme des Genossen beteiligt gewesen war. Er tritt im Verfahren als Geschädigter auf und hatte sich sogar dazu hinreißen lassen, einen Antrag auf Schmerzensgeld zu stellen. Dieser wurde in der vorliegenden Form aber selbst von der Richterin als substanzlos bewertet und daraufhin vom vermeintlich Geschädigten verworfen. Immer wieder kam es während der Aussage des Polizeizeugen zu Unmutsbekundungen der Zuschauer_innen, worauf die Richterin Ordnungsstrafen androhte. Im weiten Verlauf seiner Aussage mutmaßte der Zeuge über den u.a. angeklagten Widerstand, dass dieser durch die Fixierung des Genossen hervorgerufen worden sein könnte, der sich seines Erachtens aufgrund von Schmerzen eingedreht hatte und deshalb nur durch drei Beamte habe festgenommen werden können.
In Laufe der weiteren, detailierten Vernehmung des "Geschädigten" durch den Anwalt begannen dessen Darstellungen, in denen er sich oftmals nur noch schemenhaft an den Tag erinnern konnte, zu wackeln. Sowohl bezüglich des angeblichen Angriffs auf ihn, welcher der Festnahme vorangegangen sein soll und nun als Körperverletzung angeklagt ist, als auch des Aktes der Festnahme, von der der Angeklagte verschiedene Verletzungen im Gesicht davongetragen hat, traten vermehrt Ungereimheiten in seiner Version der Dinge auf. Die Brutalität der Festnahme wiederum wurde seitens der Verteidigung durch Fotos und ein ärztliches Attest untermauert. Zudem wurden Polizei-eigene Videoaufnahmen gezeigt, die zeitlich natürlich erst nach der eigentlichen Festnahme und den angeblichen Taten des Genossen beginnen, jedoch das schikanöse Verhalten der Polizisten gegenüber dem Angeklagten nach der Festnahme dokumentieren, was den Zeugen in Erklärungsnot brachte.
Nach knapp drei Stunden wurde der Prozess nach der Zeugenvernehmung aus Zeitgründen für diesen Tag beendet und weitere Termine festgelegt. Der Verhandlung soll nach einem nur formalen und daher unbedeutenden sogenannten "Sprungtermin" am 9. August am 29. August um 9 Uhr sowie am 17. September um 10 Uhr mit der Befragung der Polizeizeugen Winzer und Busse fortgesetzt werden.
Insgesamt kann resümiert werden, dass der erste Prozesstag deutlich schlechter hätte laufen können. Die durch die polizeilichen Darstellungen geschilderte Sachlage scheint bisher weder von der Staatsanwaltschaft noch seitens der Richterin abschließend als feststehend bewertet zu werden und der politischen Einordnung des Prozesses konnte durch die Solidemo und den Angeklagten selbst Gehör verschaffen werden. Es waren für einen Freitagmorgen erfreulich viele solidarische Begleiter_innen vor Ort und der Saal durchgängig bis auf den letzten Platz gefüllt. Die mobilisierenden Gruppen und der Angeklagte selbst zeigten sich dafür dankbar. Man wird sehen, wie es am 29.8. weitergeht. Antifaschistische und Antirepressionsgruppen kündigten eine weitere kritische Begleitung auch der nächsten Verhandlungstage bereits an.
http://www.antifa-kiel.org
Namen und Adressen
Adressen der beiden Nazis:
Stephan Buschendorff wohnt zusammen mit seiner ebenfalls faschistischen Frau Anja in der Kokerstraße 7, Lübeck,
Walter Hoeck in der Heimfelder Straße 11 (zusammen mit Barbara Jiske).