FR: Tartex: 4 Monate Haft auf 2 Jahre Bew. wegen Brotaufstrich

Direct Action Bunny

Am 7.3.2013 um 9.00 Uhr findet vor dem Amtsgericht ein Strafprozess gegen vier Menschen statt, der laut Gesetz notwendig ist, da anscheinend ein allgemeines Interesse an seiner Durchführung besteht. Deshalb halten wir es für notwendig der „Allgemeinheit“ einmal zu berichten, was da in ihrem Interesse vor sich geht. Den vier Menschen wird vorgeworfen, sie hätten sich im Juni 2011 Zugang zum Gelände des Bio-Brotaufstrich Herstellers „Tartex“ verschafft um diverse Lebensmittel zu entwenden, welche aufgrund von Beschädigungen an der Verpackung nicht mehr in den regulären Verkauf gelangen und deshalb den Mitarbeitern vergünstigt angeboten werden.

 

In dieser vermeintlichen Tat sieht das Amtsgericht nun nicht nur den (immer noch angeblichen) Versuch diese Lebensmittel, die ja offensichtlich nicht mehr verkauft werden konnten, vor dem Wegwerfen zu retten und sie ihrem eigentlichen Zweck zukommen zu lassen. Den Lebensmitteln, die aus dem regulären Verkauf ausgeschieden sind, sieht man jedenfalls nicht an ob sie noch irregulär verkauft werden,  oder, wie sonst massenhaft üblich, einfach weggeschmissen werden. Auch wenn der Tathergang sich so wie in der Anklageschrift geschildert zu getragen hätte, wäre die Tat eher ein Missverständnis, dass sich mit einem kleinen Zettel an den beschädigten Waren auch vermeiden ließe.

 

Die Staatsanwaltschaft sieht die Sache natürlich ganz anders. Sie schustert aus der Sache nämlich einen besonders schweren Diebstahl nach §243 StGb. und verurteilt die vier Menschen mal eben per Strafbefehl (also per Post, ohne Verhandlung oder andere „Höflichkeiten“ des Rechtsstaats) zu 4 Monaten Haft auf 2 Jahre Bewährung. Auf die Idee, dass es sich um besonders schweren Diebstahl handle, kommt die Staatsanwaltschaft durch den Tartex-Geschäftsführer Langner der spontan den Warenwert auf ungefähr 2000,-€ bezifferte, wobei festzuhalten ist, dass es sich hierbei um 1b-Ware handeln würde, welche wie bereits erwähnt nicht mehr in den Verkauf gelangt.

 

Was ist da los?

 

So als ob ein Betrieb wie Tartex nicht einen gewissen Ausschuss schon von vornherein mit in die Geschäftskalkulationen einbeziehen würde, behauptet der Tartexgeschäftsführer dreist, es gäbe einen Schadenswert von 2000,-€. Dass es ihm als Geschäftsführer selbstverständlich nur darum geht sein Geschäft zu führen, also Geld zu vermehren, ist klar. Für Herrn Langner gehört  zum Geldmachen nun auch dazu, nicht regulär-verkäufliche Ware an die tatsächlichen Hersteller dieser Produkte, also die Angestellten, zu verkaufen und in schöner Regelmäßigkeit 2000,-€ von seinen Angestellten dafür zu kassieren. Das mag „vernünftig“ erscheinen, allerdings nur für diejenigen, die ein Geschäft führen oder sich beim Geschäftemachen als Angestellte führen lassen wollen.

 

Den Angestellten jedenfalls kommen die Einnahmen durch den 1b-Verkauf dabei ganz sicher nicht zu Gute. Denn Lohnerhöhungen die aus dem eigenen Arbeitslohn finanziert werden würden, wären eine recht sinnlose Sache. Dann könnte Tartex den 1b-Verkauf auch sein lassen und die 1b-Waren einfach zum kostenlosen Gebrauch freigeben.

 

Der ganz normale Wahnsinn!

 

Dass es bei der Herstellung von Waren, also auch Lebensmitteln, ganz schwer auf den Verkauf (und nicht den Gebrauch) ankommt, zeigt sich am „Marktführer in Bereich vegetarische Brotaufstriche“ und auch am Strafvorwurf ganz deutlich. Lebensmittel werden bei Tartex und überall sonst, nur zum dem Zweck produziert, dass am Ende ein Gewinn für das Unternehmen herauskommt. Alle Momente der Produktion  (verwendete Rohstoffe, Lohn der Arbeiter, eingesetzte Maschinen usw.) werden genau so berechnet, dass sich der Verkauf auch in Geld rechnet. Genauso wird eben auch ein wahrscheinlich anfallender Ausschuss von vornherein mit ins Geschäft einkalkuliert.

 

Ist bspw. eine ganze Stiege beschädigt, wird diese eben nicht durchsortiert nach noch brauchbaren Lebensmitteln (das ist wegen Arbeitszeit und Lohn teurer) sondern gleich ganz entsorgt. Oder die alten Lebensmittel sind noch nicht ausgeliefert, die neuen stehen aber schon bereit, also kommen die alten weg usw. Ähnlich geht es übrigens auch bei den Supermärkten zu, bei denen massenhaft genießbare Lebensmittel weggeschmissen werden, weil sie ihrem Zweck – Geld vermehren - nicht mehr entsprechen. Um dem allseits beleuchteten Skandal, dass mehr Lebensmittel weggeschmissen werden, als die (Ver)Hungernden der Welt benötigen, einmal wirklich nachzugehen, müssten sich nur die Geschäftsbücher der Unternehmen angeschaut werden, in denen der Ausschuss von Lebensmitteln schon eingeplant ist.

 

Der Zweck der Produktion ist das Vermehren von Geld. Ist entweder keine Zahlungsfähigkeit beim Konsumenten vorhanden findet keine Produktion oder keine Versorgung statt. Oder, wenn die Produktion schon stattgefunden hat, aber das Produkt nicht zum Verkauf taugt landet es im Müll oder wird, wie im Fall Tartex, an die MitarbeiterInnen verkauft. Die müssen sich ihren knappen, weil prinzipiell umsatzschädlichen, Tartexlohn auf ihre Bedürfnisse einteilen und sind dann natürlich scharf darauf ein Schnäppchen bei 1b-Ware zu machen, die sie nebenbei selbst produziert haben und teilweise ihr Leben lang noch produzieren werden.

So sieht sie aus, die „gute unternehmerische Idee“, die laut Tartex , wie „alles Gute gehaltvolle Inhalte, nachhaltige Pflege und seine natürliche Reifezeit“ (Tartex Webseite) benötigt. Dabei sieht Tartex im Vorgehen nach stinknormalen marktwirtschaftlichen Grundsätzen (nämlich, dass ein Produkt nur dann etwas zählt, wenn es sich verkauft) ein „ethisch vertretbares, sozialverantwortliches und glaubwürdiges“ (Tartex Webseite) Handeln.

 

Damit alle Unternehmen überhaupt nach diesen Zwecken und Maßstäben wirtschaften können braucht es schon den Staat, der das Eigentum schützt, also auch festlegt, dass alles Produzierte Eigentum eines Unternehmens ist und alle anderen (MitarbeiterInnen und andere KonsumentInnen) nur an die Produkte kommen, wenn sie den Geldforderungen des Unternehmens nachkommen.

 

Für den Staat geht es in dem anstehenden Strafprozess jedoch nicht um das bisschen Brotaufstrich, sondern um die Verletzung dieses ach so hohen Rechtsguts – Eigentum. Der Staat bezieht jeden Verstoß gegen die ausschließende Logik des Eigentums abstrakt auf sich und sein Recht und stellt durch Strafe ebenso abstrakt das Recht wieder her. Um einen Ausgleich des angeblichen Schadens geht es in der Strafgerichtsbarkeit eben nicht. So garantiert der Staat mit seinem Gewaltmonopol den Fortbestand der Eigentumsverhältnisse, also auch, dass in dieser Gesellschaft prinzipiell gegeneinander gewirtschaftet wird. Als ob die Eigentumsverhältnisse auf dem Spiel gestanden hätten, wegen Brotaufstrichen, Mandelmilch, Müsli und Müsliriegeln. (Das ist die angebliche Beute des besonders schweren Diebstahls.)

 

 

Was wollen wir?

 

Zunächst wollten wir diese kleinen Anmerkungen und Klarstellungen zu den absurden Vorwürfen der Staatsanwaltschaft verbreiten. Zum anderen haben wir keine Lust darauf, dass diese vier Menschen zu vier Monaten Knast verurteilt werden. Öffentlicher Druck ist deswegen wichtig!

 

Deshalb bitten wir Dich:

 

- Unterstütze die Angeklagten vor und während des Prozesses (7.3. 9 Uhr Amtsgericht)

 

- Kopiere und verteile diesen Flyer

 

- Informiere dich und andere über den Tartex-Skandal und über den allgemeinen Skandal der marktwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion

 

- Protestiere per Post, Mail oder Telefon bei Tartex Geschäftsführer Langner, weil er den    angeblichen Schadenswert auf 2000,-€ festsetzt

 

Kontakt zu Tartex:

 

Kontaktformular auf Tartex Webseite:

 

http://www.tartex.de/tartex/kontakt/anschrift-kontaktformular.html

 

Postanschrift Tartex:
Tartex + Dr.Ritter GmbH
z.H. Herr Langner

Hans-Bunte-Straße 8a
79108 Freiburg

Telefon Tartex:
+(49) 0761 / 5157-0 (Zentrale)

 

Mehr Informationen zum Thema und zu anderen Gerichtsverfahren wegen dem Diebstahl von nicht mehr verkaufbaren Lebensmitteln:

 

http://containerprozess.blogsport.eu/

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Das mit dem besonders schweren diebstahl hat doch nichts mit 2000 euro zu tun sondern mit 243 abs. 1 stgb .... besser recherchieren .....

Welcher nr. des §243 StGB wäre den einschlägig her Hilfsstaatsanwalt?? Da gibs immerhin sieben altenativen. Du rückst aufgrund deiner super genauen Kenntnis der Anklageschrift und des Tathergangs gar nicht damit heraus! ....besser recherchieren mein guter.....

 

Fakt ist doch, das Ware die weggeschmissen wird nicht den Wert von 2000 euro hat. Die Staatsanwaltschaft hätte auch von geringwertigen Sachen ausgehen können oder das Verfahren einstellen können etc.

Containern ist kein Verbrechen! (und auch kein Vergehen- Herr Hilfstaatsanwalt)

Aus Stgb 243:

 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

 

und dies ist wegen der Angabe von 2000 Euro nicht der Fall

X

Ich schätze mal es ist ein besonders schwerer Diebstahl, weil die Leute ja auf das Grundstück, also einen "anderen umschlossenen Raum" eingedrungen sind. Geringwertig ist eine Sache schon nicht mehr bei einem Wert über 50€, weshalb es auch hier nichts zur Sache tut, dass die 2000€ bestimmt zu hoch angesetzt sind. Natürlich ist und bleibt das Ganze eine Sauerei und die Unternehmen sollten entweder endlich umdenken und für sie unbrauchbare Ware kostenlos abgeben oder der Staat sollte das Eigentumskonzept überdenken. Also am liebsten letzteres.

.

Die meisten Prozesse wegen dem Diebstahl von unverkäuflicher Ware wurden wegen geringwertigkeit fallengelassen obwohl in einen umschlossenen raum eingedrungen wurde.

es ist wirklich skandaloes, was die deutsche justiz sich da zusammenkonstruiert. die kleinen haengt man, die grosse laesst man laufen. sicher, das ist nicht neu - aber eben auch nicht weniger empoerenswert.

 

viel mut fuer den prozess und lasst euch nicht unterkriegen!

Wer war da und weiß, wies ausging?

Wir von der größten deutschen Container-Community auf containern.de distanzieren uns ausdrücklich von den Straftätern und unterstützen sie nicht.

Die Ware war für Mitarbeiter bestimmt und damit nicht für die perverse Entsorgungslogik gedacht. Das hätte man mit gesundem Menschenverstand leicht bemerken können, da die Ware ganz offensichtlich nicht in Tonnen oder Containern gelagert war, sondern in einem Schuppen aufbewahrt wurde.

Die dargestellten Straftäter haben mit Containerern nicht das Geringste zu tun, da sie erstens eingebrochen sind und zweitens Ware entwendet haben, die nicht zur Entsorgung gedacht war.

Darüber hinaus zeigt die Firma Tartex sogar soziales Engagement, indem sie bereits für Volxküchen gespendet hat.

 

So bekommt ihr von unserer Seite niht den geringsten Support, sorry! Ganz im Gegenteil: Wir verurteilen das Geschehene!

Hört euch mal dieses Interview mit einer der Anwältinnen an:

http://rdl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=19543:derverl...

 

Darin werden die Urteile (zweimal Einstellung gegen Arbeitsstunden, zweimal Verurteilungen zu je 800 Euro Geldstrafe) thematisiert, viel wichtiger aber die politischen Hintergründe. Von "Diebstahl" kann keine Rede sein.