Bericht zum ersten Prozesstag vom Gaspistolenprozess am 16.1.2013
Heute am 16.1 fand in zweiter Instanz, der erste Prozesstag, von zwei, im Landgericht Stuttgart statt. Angeklagt war der Regional bekannte Neo Nazi Sebastian Elsner wegen gefährlicher Körperverletzung. Dieser hat im März 2011 nach einer verbalen Auseinandersetzung einem Antifaschisten aus kurzer Distanz mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen und damit schwere Verletzungen am Auge herbei geführt. Der damals 17 Jährige musste sich zwei Operationen unterziehen um das Augenlicht halbwegs zu retten, eine Sehbehinderung hat er trotz ärztlicher Hilfe davon getragen.
Der heutige Prozess fing mit der
Verlesung der Anklage an, nachdem die antifaschistischen
ProzessbeobachterInnen, Presse, sieben Nazis und zwei Staatsschützer im
Zuschauerbereich Platz genommen hatten.
Anschließend wurde Sebastian Elsner
von dem Gericht über seine allgemeine Lebenslage und über die Tat
vom 11. März 2011 befragt. Nach wie vor gesteht Elsner die Tat. Sein
Anwalt, Steffen Hammer, versucht auch dieses mal wieder das ganze
Geschehen als „Notwehr“ darzustellen.
Doch selbst die Zeugen aus dem Rechten
Lager konnten diesen Verteidigungsansatz durch ihre Aussagen nicht
stärken.
Danach wurde der Betroffene zu seiner
Sicht und den Folgen des Übergriffs befragt. Doch dies ergab keine
entscheidenden neuen Erkenntnisse. Bei der Befragung durch den
Nazi-Anwalt Hammer bezogen sich die Fragen meist wieder auf die
Entfernung der Schusswaffe zum Auge. Jedoch wurde bereits bei der
letzten Verhandlung vor dem Amtsgericht durch einen Sachverständigen
geklärt, dass der Schuss aus einer Distanz von 20 bis 30 cm
abgegeben wurde.
Damit wurden die folgenden Aussagen aus
dem Rechten Lager quasi im Voraus widerlegt, was Hammer wohl
nicht zu interessieren schien.
Nach der Mittagspause wurde der als
Zeuge geladene, und zu Zweieinhalb Jahren verurteilte Faschist,
Dominik Fischer aus der JVA Stammheim von einem Vollzugsbeamten in
den Gerichtssaal geführt. Vor der Vernehmung wurde er darüber
belehrt, dass gegen Ihn noch ein Verfahren wegen Strafvereitelung
läuft; dieses bezieht sich auf das falsche Alibi für Elsner in den
Wochen nach der Tat.
Jedoch erklärte die Staatsanwältin
ihm im gleichen Moment, dass die Klage vermutlich eingestellt wird,
nach dem er im Winterbachprozess bereits zu einer Haftstrafe
verurteilt wurde.
Auch er konnte nichts wirklich neues
Beitragen, machte aber die ganze Zeit einen abgebrühten Eindruck.
Übrigens wird morgen seine „Residenz“
in die JVA Ravensburg verlegt.
Bei der darauffolgenden Befragung der
Exfreundin des Angeklagten, Sarah Speck, kam zum Tageslicht, dass
diese wegen des konstruierten, falschen Alibis zu Sozialstunden
verurteilt worden ist. An dieser Strafvereitelung waren sowohl der
Vater des Angeklagten als auch seine Mittäter Aron Niesner und der
bereits genannte Dominik Fischer beteiligt.
Die Ominösen Quarzhandschuhe, welche
bereits während des ersten Verfahrens immer wieder auftauchten, die
angeblich die Antifaschisten vor der Auseinandersetzung anzogen,
fanden sich nun in der Aussage des Neonazis Aahron Niesners an seinen
eigenen Händen wieder.
Der zweite Verhandlungstag findet am 1.
Februar statt. An diesem Tag werden unter anderem ein ehemalige
Staatsschützer aus Böblingen, ein Sachverständiger von der
Kriminaltechnik, sowie der behandelnde Arzt des Antifaschisten
befragt.
Kommt zur Prozessbeobachtung am 1.
Februar zum Stuttgarter Landgericht und unterstützt die Nebenklage!
Wir treffen uns um 8 Uhr vor dem
Landgericht
Kein vergeben, kein Vergessen, den
Antifaschistischen Selbstschutz organisieren!