Eine vergewaltigte Frau ist von zwei Kölner Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft abgewiesen worden. Hintergrund ist eine Ablehnung von Beweissicherung sowie der „Pille danach“. Auch die Notfallkontrazeption ist verboten.
Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung wurden, werden nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ in einigen katholischen Krankenhäusern des Erzbistums Köln nicht mehr behandelt. Im Dezember war eine 25-Jährige in zwei Kölner Kliniken, die von der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria geführt werden, abgewiesen worden. Die junge Frau war offenbar bei einer Party auf den Kölner Ringen mit K.O.-Tropfen betäubt worden und erst einen Tag später auf einer Parkbank in Stadtteil Kalk wieder zu sich gekommen.
Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, hatte die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie wurde mit der Begründung abgewiesen, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden seien.
Fristlose Kündigung droht
Ärzte, die sich dieser Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen.
Der Hinweis, die Beratung sei bereits erfolgt, die Pille schon verschrieben, hat laut Notärztin nicht zu einem Einlenken geführt. Man habe sich an ein anderes Krankenhaus wenden müssen.
Wie Erzbistumssprecher Christoph Heckeley bestätigt, ist in katholischen Kliniken eine Notfallkontrazeption grundsätzlich ausgeschlossen. Sie widerspreche den ethischen und moraltheologischen Grundsätzen der katholischen Kirche. Warum die beiden Kliniken auch die Spurensicherung abgelehnt hätten, entziehe sich seiner Kenntnis. Grundsätzlich gelte, dass man Frauen, die beides verlangten, an ein anderes Krankenhaus verweisen müsse.
Heinen-Esser spricht von Skandal
Die Kölner CDU-Bundestagsabgeordnete Ursula Heinen-Esser, NRW-Landesvorsitzende der von katholischen Laien gegründeten Schwangerenberatung Donum Vitae, sprach von einem Skandal. Es sei die Pflicht von Krankenhäusern, Vergewaltigungsopfern jegliche Hilfe zukommen zu lassen. „Das schließt auch die Pille danach und das Beratungsgespräch mit ein.“
Krankenhäuser der "Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria":
- St. Franziskus-Hospital
Köln-Ehrenfeld - Heilig Geist-Krankenhaus
Köln-Longerich - St. Marien-Hospital
Köln-Innenstadt - St. Vinzenz-Hospital
Köln-Nippes - Kunibertsklinik
Köln-Innenstadt
- Petrus-Krankenhaus
Wuppertal-Barmen - Krankenhaus St. Josef
Wuppertal-Elberfeld - St. Anna-Klinik
Wuppertal-Elberfeld - St. Elisabeth-Krankenhaus
Velbert-Neviges - Marienhospital Schwelm
Schwelm
Unglaublich
Kann mir irgendjemand erklären, warum diese Krankenhäuser staatliche Förderungen bekommen, wenn sie ausschließlich nach ihren eigenen Gesetzen handeln (dürfen) und zum Beispiel einer vergewaltigten Frau Hilfe verweigern?
Selbst, wenn die Sprecher jetzt "diesen Vorfall bedauern" ändert das nichts daran, dass auch nach deren Aussage auch zukünftig die Beratung zur Pille danach inkl, einer eventuellen Verschreibung verboten bleibt (wie oben richtig beschrieben, wäre das nicht mal nötig gewesen, die Frau hatte das Rezept schon).
Reiht sich für mich nahtlos ein in Missbrauchsskandale und anderes. Wer so ein krudes Weltbild hat, soll das meinetwegen 100% selbstfinanziert vor sich hin beten, aber nicht auch noch an der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung von Menschen teilnehmen dürfen.