(S) Rechtspopulismus stoppen! Bericht der solidarischen Prozessbegleitung

Prozess 07.01.2013 Flyer Vorderseite

Bereits um 8 Uhr fanden sich die ersten Unterstützerinnen und Unterstützer vor dem Stuttgarter Amtsgericht ein. Der Anlass für die solidarische Prozessbegleitung war eine  Bühnenbesetzung am 2. Juni 2011 auf dem Stuttgarter Schlossplatz. Mehrere AntirassistInnen besetzten damals spontan eine Bühne, welche für die Kundgebung der rechtspopulistischen „Bürgerbewegung Pax Europa“ (BPE) und der rassistische Internetplattform „PI-News“ aufgebaut wurde.

 

Unter anderem sollte dort auch der Islamfeindliche Hassprediger Robert Spencer auftreten, auf dessen Aussagen berief sich zum Beispiel der norwegische Massenmörder Anders Breivik bei der Begründung seiner Tat. Anstatt die BühnenbesetzerInnen in ihrem selbstlosem Vorgehen zu unterstützen rassistische Hetze zu unterbinden, setzten die eingesetzten Polizeikräfte lieber auf Pfefferspray und massive Einsatz von Gewalt. Heute standen jedoch nicht die Polizeikräfte vor Gericht, sondern vier der Genossinnen und Genossen, welche die Bühne besetzten.

 

Vor Prozessbeginn versammelten sich deshalb ca. 30 Genossinnen und Genossen, um ihre Solidarität zu zeigen. Neben Solidaritätsbekundungen vom AK Repression (VS), der DKP, Rems-Murr- Nazifrei und dem aabs berichtete auch der Bundestagsabgeordnete Michael Schlecht (DIE LINKE) von dem Polizeieinsatz mit dem, aus seiner Sicht, ein Exempel  statuiert werden sollte.

 

Die Redebeiträge fanden nicht nur Anklang bei den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, sondern auch bei den anwesenden Polizeikräften, welche die Redebeiträge via Videokamera teilweise mittschnitten. Generell war die Anzahl der Einsatzkräfte und die Auflagen für die Teilnahme am Prozess maßlos überzogen und  zeichneten ein Bild, welches zum Einen die Angeklagten und ProzessteilnehmerInnen kriminalisierte und zum Anderen versuchte ein nicht vorhandenes  Bedrohungsszenario zu konstruieren.

 

So war es nur möglich, den Prozess zu verfolgen, nachdem mensch Spezialeinheiten der Polizei passierte, sich an einer Schleuse einer Personenkontrolle unterzog, und seinen Ausweis kopieren ließ.

 

Um kurz nach 9:00 Uhr begann dann die Hauptverhandlung , welche unmittelbar nach Beginn für ein "Anwaltliches Vorgespräch"  zwischen den Rechtsanwälten , der Staatsanwaltschaft und der Vorsitzenden Richterin unterbrochen  wurde.


Nach dem Vorgespräch folgte noch ein kurzes MandantInnengespräch.


Gegen 9:45 Uhr wurde die Verhandlung wieder aufgenommen und die Anklageschrift verlesen.

 

Der Vorwurf: Versuch eine nicht verbotenen Versammlung oder Aufzug zu stören, verhindern oder zu sprengen, sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Im Verlauf der Verhandlung reduzierte sich die Anklage jedoch auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

 

Nachdem die einzelnen Angeklagten dann über ihre familiäre, soziale und finanzielle Situation befragt worden sind, folgte noch der Bericht der Jugendgerichtshilfe bevor ein Angeklagter im Namen der anderen Angeklagten eine politische Erklärung verlas, welche die  Wichtigkeit und Legitimität von antirassistischen Engagement beinhaltete. Denn unabhängig des gesprochenen Urteils, ist es nicht die Aufgabe der staatlichen Repressionsorgane über die Legitimität antirassistischen Protests zu befinden.

 

So war es dann auch nicht verwunderlich , dass die Richterin anstatt dem von der Verteidigung beantragten Freispruch der Staatsanwalt im vollen Umfang folgte und die Angeklagten zu Arbeitsstunden und Geldstrafen verurteilte.

 

Ihr Urteil begründete die Richterin mit der Meinungsfreiheit die auch für Andersdenkenden zu gelten hat. Dieser moralische Apell ist jedoch völlig inakzeptabel, denn Rassismus ist kein Gedanke oder eine Meinung sondern ein Verbrechen!

 

Alerta Antifascista !

 

Hoch die internationale Solidarität  

 

erschienen auch auf www.einpoesiealbum.de