Beobachter News Nr. 3 erschienen

Beobachter News - Zeitschrift für politische Bewegung im Südwesten

Vor wenigen Tagen erschien die 3. Ausgabe der Monatszeitschrift Beobachter News. 
Die Herausgeber haben sich zum Ziel gesetzt über Demonstrationen, Kundgebungen, Gerichtsprozesse mit politischem Hintergrund und sonstige politische Ereignisse im Südwesten zu berichten.


Folgende Themen werden in der aktuellen Ausgabe behandelt.

150. Montagsdemo gegen Stuttgart 21- über 7000 Menschen auf der Straße - kämpferische Rede von Volker Lösch... Besetzung des Stuttgarter Rathauses...
Aktionen gegen den Burschentag in S-Untertürkheim... Anti-Pelz-Demo in Stuttgart... Verurteilung des Antifaschisten Deniz K. ... Flüchtlingsabschiebung vom Stuttgarter Flughafen... Prozess zum Heilbronner Polizeikessel... Demo für militärfreie Bildung und Forschung... und vieles mehr!

Die BEOBACHTER NEWS gibt es u.a. im
Infoladen Stuttgart-Heslach, im Infoladen Stuttgart-Ost
! 

 

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Auszug aus dem aktuellen Heft (gekürzte Fassung und ohne Fotos):

 
Skandalöses Urteil gegen den Stuttgarter Antifaschisten Deniz K.

„Bevor sie mich schuldig sprechen, sprechen sie erst einmal die Polizisten für schuldig, die auf die Demonstranten eingeschlagen haben.“  
Zweieinhalb Jahre Gefängnis für den jungen Aktivisten von Young Struggle

Am 23.10.2012 begann vor dem Landgericht Nürnberg der Prozess gegen den jungen Antifaschisten. Der Vorwurf lautete auf versuchten Totschlag in fünf Fällen. Zur Verhandlung kamen rund 80 ZuhörerInnen. Im Gerichtssaal war allerdings nur Platz für ca. 50 BesucherInnen. Somit war ein Teil der Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen.

Die TeilnehmerInnen einer antifaschistischen Demonstration am 31. März 2012 sollen von einer vorgegebenen Demonstrationsroute abgewichen sein. Es soll zu einem Gerangel am polizeilichen Absperrgitter gekommen sein, bei dem Deniz K. mittels einer Fahnenstange auf einen Polizisten eingestochen haben soll. Das angebliche Opfer blieb dabei unverletzt. In der Folge soll er auf weitere Polizeibeamte eingestochen haben, die alle unverletzt blieben. Aus diesem angeblichen Umstand konstruierte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf, dass der Angeklagte in fünf Fällen versucht habe, Menschen anzugreifen und die Gefahr des Todes in Kauf genommen habe.

„Des Kaisers neue Kleider“
Es wurde diverses Bild- und Videomaterial vorgeführt; teils aus Polizeiquellen und teils aus dem Internet „aufgespürtes“ Material.  Auch Videomitschnitte von Überwachungskameras vom „öffentlichen Raum“ wurden herangezogen. Es wurde die Behauptung aufgestellt, dass auf dem Material eindeutige Beweise zu sehen seien. Diesen Umstand kann der Prozessbeobachter der Beobachter News nicht bestätigen. Es waren diverse schwenkende Fahnen zu erkennen; und beim Vergrößern einzelner Frequenzen sah man tatsächlich eine umgedrehte Fahnenstange, die mehrfach in Richtung Polizei gestoßen wurde. Allerdings war kein Treffer zu sehen und die Person ist nicht erkennbar. Es wurde auch keine Zeitangabe im Video eingeblendet. Weiteres Videomaterial zeigt die Geschehnisse aus einer anderen Perspektive. Auch darauf ist der „Täter“ nicht erkennbar. Erkennbar sind aber ein brutaler Polizeieinsatz und die Anwendung von Pfefferspray. (…)
Schwere Schlagstockeinsätze… die DemonstrantInnen werden von der schlagenden Polizei vorangetrieben. Auf einem weiteren Video will der Beamte einen Treffer erkennen. Für den Prozessbeobachter ist es ein Rätsel, was der Beamte da sehen will. Der angebliche Treffer ist absolut nicht zu sehen. Richter: „Einen richtigen Treffer habe ich noch nicht sehen können, Herr H.“. Das Schauspiel geht so noch eine längere Zeit weiter. Es wurden angeblich Dinge gesehen, die für die Prozessbeobachter nicht zu sehen waren. Auf einem Videomitschnitt sieht man eindeutig, wie die Polizei eine Stange sicherstellt. Auf  Nachfragen von Rechtsanwalt Heiming nach dem Verbleib dieser Stange kann niemand im Saal eine Antwort geben.

Es wurde die Ablehnungsbegründung zur Verlegung der Demoroute verlesen. Rechtsanwalt Heiming gibt eine Erklärung ab: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist nicht in Ordnung und hat, da Eilentscheidung, keine rechtliche Bindung.“ Applaus auf den Zuschauerrängen. Die Streckenänderung war für RA Heiming nicht angemessen und wurde zunächst mit einer zeitgleichen Demonstration begründet. Als dies entkräftet werden konnte, wurde mit der angeblichen Gewaltbereitschaft von ca. 200 Personen argumentiert. Diese Argumente scheinen den Richter nicht zu interessieren.

(…)

„Wenn sie Herrn K. jetzt sehen, was sagen sie da?“ – „Kann sein und kann nicht sein… erkenne ihn nicht.“. Zwei Tage nach der Demonstration erfolgte die Anzeige von Walter R.. Der Vorwurf lautete: Körperverletzung. Das Wort Körperverletzung wurde später durchgestrichen. „Haben sie das durchgestrichen?“ wollte Rechtsanwalt Heiming wissen. Der Zeuge verneinte. Der Zeuge verwickelt sich in weitere Ungereimtheiten bezüglich der Lichtbilder, Kleidung des Täters, angeblicher Tatwaffe.

(…)

Auf den nach der Tat vorgelegten Bildern konnte der angebliche Täter von den Polizisten nicht erkannt werden. RA Heiming fragte einen Zeugen nach seiner ursprünglichen Aussage bezüglich des Aussehens des Täters, „eher Deutscher oder Ausländer?“ – „Deutscher!“. „Ist Herr K. der Täter? Erkennen sie ihn?“ – „Nein!“. Weitere Ungereimtheiten bezüglich der Vorlage von Lichtbildern bei der ursprünglichen Zeugenvernehmung reihten sich ein. Ein Zeuge, der den Täter genau gesehen haben wollte, erklärte nach Vorlage eines Lichtbildes von Deniz K. bei seiner ursprünglichen Vernehmung, „diese Person war es nicht.“ Der Zeuge berichtete von einer Person mit Hakennase und stechendem Blick. Rechtsanwalt Heiming konfrontierte den Zeugen damit, dass in seiner ursprünglichen Aussage zur Beschreibung des Täters nichts von einer Hakennase und nichts von einem stechenden Blick zu finden sei. „Wie erklären sie sich das? – „Das kann ich mir nicht erklären.“.

Am zweiten Prozesstag (24.10.2012) war kein Mitarbeiter der Beobachter News im Gerichtssaal. Aus diesem Grunde wird hier der nachstehende Bericht des Solidaritätskomitees „Freiheit für Deniz“ komplett übernommen.

(…)

Am letzten Prozesstag, am 14.11.2012, wurde die 26 jährige Polizistin J. F. aus Nürnberg in den Zeugenstand gerufen.
(…)

Frau F. will mit voller Wucht einen Schlag mit einer Fahnenstange gegen ihren Helm wahrgenommen haben. Dabei behauptet sie mit 100prozentiger Sicherheit Deniz K. erkannt zu haben. Des Weiteren hielt die junge Polizistin daran fest, gesehen zu haben, wie Deniz einen weiteren ihrer Kollegen ebenfalls mit einer Fahne angegangen sei. Nach den Erzählungen von F. soll Deniz sogar zwei Fahnen gleichzeitig getragen haben. In jeder Hand eine. Dabei habe es sich um eine zwei Meter lange, angespitzte, Holzstange und eine weitere Eisenstange (!) gehandelt. Trotz des anscheinend so wuchtigen Schlages blieb die Polizistin unverletzt. Die angeblichen Tatwerkzeuge wurden nicht sichergestellt. Der Helm der Polizistin ist nicht auffindbar.

(…)

Deutlich konnte man in diesem Video die von ihr beschriebene Szenerie erkennen. Man sah die Polizistin, wie sie beherzt auf eine Gruppe Demonstranten einschlug. Jedoch lief die Gruppe zu dem Zeitpunkt nicht, wie sie vorher beschwor, auf ihre Einheit los. Nein, sie befand sich im „Stillstand“. In der Tat konnte man auch sehen, wie ein Demonstrant mit einer Fahnenstange nach ihr schlug. Jedoch war hier in aller Deutlichkeit zu sehen, dass keiner dieser Schläge sie getroffen hat. Vor allem konnte man keinen wuchtigen Schlag gegen ihren Kopf (bzw. Helm) sehen. Auch konnte man keine zweite (Eisen-)Stange in der Hand von Deniz K. sehen. Weitere offensichtliche Unwahrheiten in den Aussagen dieser Zeugin, wie z.B. die Behauptung Deniz sei der einzige nicht vermummte Demonstrant bei diesem Vorfall gewesen (deswegen hätte sie ihn später auch so sicher wieder erkannt), wirkten beim Anblick von mindestens zwanzig oder mehr nicht vermummten Personen nicht nur peinlich, sondern auch äußerst lächerlich.
Bei der Befragung der Zeugin durch die Anwälte von Deniz kam wieder heraus,  dass vermeintliche Tatsachen (in dem Fall z.B. die ominöse Eisenstange) nicht bereits im Zeugenbericht, sondern erst in der viel späteren Vernehmung auftauchen. Bezüglich des Materials der angeblichen Eisenstange sagte sie noch, dass es alles andere gewesen sein könnte. Auch kam wieder ans Tageslicht,  dass die Vernehmungen einiger Polizisten gleichzeitig am selben Ort und gemeinsam stattfanden. In den Zeugenbögen steht bezüglich der zeitlichen Vernehmungen eine Differenz von acht Minuten. Die Zeugin räumte ein, dass diese Angaben nicht der Wahrheit entsprächen und die Vernehmungen gleichzeitig stattgefunden hätten. Und als Krönung des ganzen gab die junge, inzwischen völlig eingeschüchterte, Polizistin zu, dass ihre Aussage nicht von ihr selber geschrieben wurde. Die Zeugin verließ unvereidigt den Gerichtssaal.

(…)

Nach einer einstündigen Pause verlas Staatsanwältin Ulrike Pauckstadt-Maihold ihr Schlussplädoyer. (…) Sie sprach von „schädlichen Neigungen“ des Angeklagten, von „Erziehungsdefiziten“ und von vorhandener „Rechtsfeindlichkeit“. Die U-Haft hätte ihn offensichtlich nicht sonderlich beeindruckt, daher sei eine langjährige Strafe aus erzieherischen Gründen notwendig. 
Die Staatsanwältin forderte für die Aktion am K4 (versuchte gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch) und den Vorfall in der vorderen Sterngasse (versuchter Totschlag und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) drei Jahre und sechs Monate Haft nach Jugendstrafrecht.

Rechtsanwalt Martin Heiming begann seine Rede mit den Namen Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru und Ismail Yasar. Das sind die drei Namen der durch den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) ermordeten Opfer aus Nürnberg. Drei Namen von insgesamt (vorläufig) zehn Menschen, die uns heute durch ihren Tod  zu diesem Prozess zusammen geführt haben. Die Namen der Opfer, der Grund ihrer Ermordung (nämlich alleine die Tatsache dass sie Migranten waren) und das Versagen der Ermittlungsbehörden hatten Menschen wie Deniz K. am 31. März 2012 in Nürnberg auf die Straße gebracht, so der Rechtsanwalt Martin Heiming. Das Verbot der Demoroute durch die Innenstadt war nicht nachvollziehbar, bei drei Morden in Nürnberg. Dieses Verhalten der Stadt Nürnberg und ihrer Polizei bewertete der Anwalt als Provokation. Eine Gefahr der Demonstration für die öffentliche Sicherheit war niemals gegeben. Die Gefahr sei erst durch das Verbot der Demonstrationsroute entstanden, so Heiming. Die Stadt Nürnberg will nun die Autokennzeichen „N-SU“ verbieten, aber sie lässt eine Demonstration in der Innenstadt nicht laufen. Eine Zeugin sagte: „Dann kam der Mob durch die Straße“. Laut Heiming erkennt man daran, was sie von diesen Demonstranten hält. „Es gibt ein Feindbild“, so Heiming. „Anders als bei den NSU-Morden wurde ein Ermittlungs- und Belastungseifer entwickelt. Das ist beschämend.“
Weiter ging er auf die Tatsachen ein, dass selbst verletzte Polizisten (bzw. der einzige Verletzte) das Ganze als Körperverletzung bewertet haben. Erst später wurde (von wem auch immer, das wurde bis heute nicht geklärt) nachträglich der Tatvorwurf der Körperverletzung durchgestrichen und mit „versuchter Totschlag“ handschriftlich ersetzt.
Lichtbilder von Deniz wurden bereits vor Vernehmungen den Zeugen offen auf einen Schreibtisch im Polizeirevier gelegt. Die Beschreibung des „Täters“ erfolgte erst nach der Festnahme von Deniz. Protokolle wurden im Nachhinein verändert. Es gab Zeugenabsprachen. Wo ist der Polizeihelm und wo die Tatwerkzeuge. Der Stockeinsatz der Polizei erfolgte auf friedliche Demonstranten, es gab keine Androhung und es gab gleich Schläge „obendrauf“. Der Einsatz war materiell rechtswidrig, so Heiming.
Die Anwälte Martin Heiming und Inigo Schmitt-Reinholtz sahen bei den Vorfällen am K4 Deniz für nicht schuldig. Für die Aktion an der vorderen Sterngasse hielten sie eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu vier Wochen Dauerarrest und eine sofortige Haftaufhebung für angemessen.

Nach einer einstündigen Pause verurteilte Richter Dieter Weidlich den Antifaschisten Deniz K. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.
Die Vorwürfe gegen Deniz am K4 konnten durch die Beweise nicht gehalten werden. (…) Lediglich bei den Vorfällen an der vorderen Sterngasse sah es der Richter als erwiesen an, dass Deniz zumindest nach einem bzw. zwei Polizisten geschlagen habe.
Bei den Vorfällen an der vorderen Sterngasse gab es keinerlei verletzte Polizisten. Das sagten selbst die betroffenen Polizisten. Im Gegensatz dazu aber reihenweise durch Schlagstöcke verletzte DemonstrantInnen.
Dass Deniz trotz alledem zu zweieinhalb Jahren Jugendknast verurteilt wurde zeigt uns nur, wie politisch dieser Prozess geführt wurde.
Der Verdacht liegt nahe, dass Deniz nicht, wie der Richter sagte, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, sondern aufgrund der Tatsache, dass er als Antifaschist in einer revolutionären Organisation tätig ist!
Das Schlusswort hatte an diesem Tag aber nicht Richter Weidlich, sondern Deniz K.:
„Bevor sie mich schuldig sprechen, sprechen sie erst einmal die Polizisten für schuldig, die auf die Demonstranten eingeschlagen haben.“
Die FreundInnen, GenossInnen und Verwandten von Deniz waren nach der Verkündung des Urteils von zweieinhalb Jahren Knast für eine (angeblich) versuchte Körperverletzung sehr aufgebracht. Der völlig überforderte Richter lies durch eine halbe Hundertschaft Polizisten den Saal räumen. Dabei kam es zu einer kurzzeitigen Festnahme und zu mehreren Körperverletzungen durch die Polizei. Vor dem Gerichtsgebäude standen Polizeibeamte bereit, um u.a. die ProzessbesucherInnen zu fotografieren, bzw. abzufilmen.

(…)

Deniz K. wird in Revision gehen und diesen politischen Prozess weiter führen.

„Sie können uns schlagen, treten, pfeffern oder auch festnehmen. Sollen sie uns einsperren, uns von Familie und Freunden trennen…
Ihre Bullen, Richter und Staatsanwälte arbeiten nur für das Geld. Wir aber stehen da für unsere Ideen und Ideale. Wir kennen sie genau und wissen was falsch und was richtig ist. Wir sind bereit dafür alles zu geben. Wir sind bereit zu kämpfen.“

Spendenkonto:
Rote Hilfe, GLS-Bank, Konto: 400 723 835 9, BLZ: 430 609 67,
Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“



Kommentar:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“
Diese alte römische Juristenweisheit bezüglich der Unvorhersehbarkeit von Gerichtsurteilen macht mich nach diesem Urteil sehr nachdenklich. Das Urteil macht mich sehr betroffen und wütend. Hier wurde ein junger Antifaschist zu einer harten Gefängnisstrafe verurteilt, was sehr viel über die bestehende Gesinnungsjustiz offenbart. Heute wurde Deniz K. verurteilt, aber gemeint waren alle, die sich mit den herrschenden Verhältnissen nicht abfinden wollen. Bereits morgen kann es jeden entschlossenen Antifaschisten oder jede entschlossene Antifaschistin treffen. War Deniz K. vor dem Nürnberger Gericht in Gottes Hand? Wohl ganz sicher nicht. Das ist kein Urteil, das eine höhere Macht entschieden hat und der Ausgang war auch nicht wirklich offen. Nicht irgendein Gott hatte uns da in der Hand, sondern die herrschende Klasse.

Was können wir von diesem Staat noch erwarten? Ein Staat, der dafür verantwortlich ist, dass breite Bevölkerungsschichten immer mehr verarmen, die Mittelschicht bereits extrem ausgedünnt wurde und die Reichen immer noch reicher werden. Ein Staat, der dafür verantwortlich ist, dass Naziterrorbanden unbehelligt über 10 Jahre mordend durchs Land ziehen konnten. Ein Staat, der dafür verantwortlich ist, dass terroristische Nazistrukturen über den sogenannten Verfassungsschutz mitfinanziert und aufgebaut wurden und werden. Ein Staat, der dafür verantwortlich ist, dass Naziorganisationen – entgegen der bestehenden Gesetzeslage – nicht verboten werden. Ein Staat, der dafür verantwortlich ist, dass antifaschistischer Protest und Widerstand massiv kriminalisiert wird. Was also können wir von diesem Staat noch erwarten? Die Antwort ist erschreckend einfach.

Man sieht sich… auf der Straße… und im Gerichtssaal!

 

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Ladet die Ausgabe doch bitte als PDF hier hoch.

... und wer bezahlt dann die Rechnung der Druckerei? ;-)

pdf muss nicht gedruckt werden ;-)

 

Beobachernews wäre online jedenfalls viel sinnvoller, auch für nicht ganz so politische Leute im Bekanntenkreis. Vielleicht in der Druckausgabe versteckt ein Code zum pdf runterladen? Klar werdens manche dann auch kostenlos lesen (machen in den Infoläden doch sicher auch manche) aber der Großteil ist doch wohl so solidarisch und zahlt wenn mans liest, vorrausgesetzt man muss nicht auf jeden Euro achten.

Es gibt zur aktuellen Ausgabe eine online-ERGÄNZUNG im pdf-Format.
http://www.beobachternews.de/news_htm_files/BN_3-Ergaenzung.pdf