EILMELDUNG - Nazi freigesprochen!

Nazi von Freiburger Gericht freigesprochen!

 

Florian Stech wurde heute, nach einem Mordversuch an einem Antifaschisten,  freigesprochen.

Die Richterin behauptete der Mordversuch sei ihm nicht zweifelsfrei nachzuweisen und Zitat: ""Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind", betonte die Richterin. Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" habe aber auch für Neonazis zu gelten."

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Das kann doch schon wieder nicht wahr sein.....

.... deal with it.

Das Urteil stellt eine Beleidigung für die Opfer von Nazigewalt dar. Solidarisiert euch! Haltet zusammen und scheisst einmal auf Interne Unstimmigkeiten! Faschistische Strukturen aufdecken und Zerschlagen, für Anarchie und Wohlstand!!!

Kommt zu den Aktionen!

NO JUSTICE NO PEACE

Um 12 Uhr ist eine Kundgebung in der Freiburger Innenstadt am Bertoldsbrunnen!

hat der staatsanwalt wenigstens revision eingelegt bzw. vor das zu tun? wie sieht's mit den nebenklägern aus?

ansonsten sollte klar sein, dass man sich nicht auf die justiz als antifaschistischen akteur verlassen sollte, die sache mit dem antifaschistischen selbstschutz kommt ja nicht von ungefähr..

Die Nebenklage hat Revision eingelegt und die Staatsanwaltschaft ist am Überlegen dies zu tun.

und deno hockt weiter in der u-haft!

Morgen Abend um 20 h ist deswegen eine Spontandemo vom Bertoldsbrunnen aus.

kann das bitte von einer freiburger gruppe bestätigt werden?

Der Startpunkt für die Demo ist verlegt worden auf den Platz der alten Synagoge, 20 h.

 

https://linksunten.indymedia.org/de/node/63762

Es war abzusehen. Es ist in der Regel grundsätzlich abzusehen, was passiert, wenn mensch sich an Systemeigene Institutionen wie die Justiz wendet.

http://de.indymedia.org/2012/07/332445.shtml

 

weiter verbreiten und vorbei kommen!

Radio Dreyeckland: Braune Hilfe erfolgreich - Landgericht Freiburg spricht Nazi Florian Stech frei Teil 1, 2, 3, 4, 5

sowie NoComment

Wie in dem Artikel schon steht "Im Zweifel für den Angeklagten"

Was erwartet ihr denn? Nur weil der Nazi ist, gelten andere Rechte oder was? So einfach funktioniert das nicht...

Auch wenn ichs scheiße finde, aber so ist das nunmal. Man kann schließlich nicht einfach die Gesetzeslage ändern.

Und auch wenn Revision eingelegt wurde, wenns keine eindeutigen Beweise gibt, wird er auch wieder freigesprochen.

Von daher ist es Quatsch, dem Gericht oder der Richterin oder sonst wem vorzuwerfen, er oder sie wären auch Nazis. Die Leute sind genauso ans Gesetz gebunden und können nicht mehr und nicht weniger machen als ihnen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Schon mal die FAkten berücksichtigt??

Rechtsprechung ist keine Sachfrage.

Setz dich doch mal mit Ansätzen kritischen Jurist_innen außeinander (auch wenn die Freiburger sich dabei disqualifiziert haben, gibt es doch noch vernünftige Jurist_innen).

 

Eine Rechtsprechung wie du sie verstehst wird es erst dann geben, wenn wir alle kleine chips im kopf haben die ständig unsere Gedanken, Regungen und Gefühle aufnehmen.

 

Sonst kann ich ja immer behaupten ich wäre ja nur unglücklich in jemanden reingestolpert, ich hätte nur vergessen, dass ich den restlichen EInkauf noch in der Tasche hatte und wäre sofort zurück gekommen um es zu bezahlen wenn ich es gemerkt hätte usw usf.

Im Zweifel für den Angeklagten?

Da müssen die Zweifel schon anders aussehen!

sorry, aber dann hast du dich entweder nicht ernsthaft damit beschäftigt oder bist unglaublich naiv. vergleich mal das Ergebniss dieses Prozesses mit dem von in letzter Zeit vereurteilten Antifaschisten wie Chris oder Smily, da war eben absolut nichts von "Im Zweifel für den Angeklagten" und das obwohl die Beweislage bei den Antifaschisten VIEL dürftiger war.

https://linksunten.indymedia.org/de/node/63741

 

PS Leute rafft doch bitte mal, dass die Artikel irgendwann (im Bezahlarchiv) verschwinden. Bitte kopiert die rüber, dauert auch nicht lange!

Landgericht Freiburg spricht vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei

Datum:  12.07.2012

Kurzbeschreibung:

Das Landgericht Freiburg hat mit Urteil vom 12. Juli 2012 einen 29 Jahre alten deut­schen Staatsangehörigen - der zur Tatzeit   Mitglied der „Kameradschaft Südsturm Baden“ war -   vom Vorwurf des ver­suchten Totschlags freigesprochen.

Dabei hat das Landgericht Freiburg festgestellt, dass der Angeklagte am 01. Oktober 2011 auf dem „Park & Ride Parkplatz“ in Riegel mit seinem Auto beschleunigt auf eine Gruppe Mas­kierter und zumindest mit einer Sprühflasche mit Reizgas Bewaffneter zugefahren ist und dabei einen Angehörigen der Gruppe verletzt hat. Dieser hat ein Schädel-Hirn-Trauma, eine linksseitige Einblutung, eine Aphasie (Sprachstörung) und motorische Ausfälle erlitten, die auch noch Monate angedauert haben. Bei der Zufahrt auf die ihm entgegen kommende Gruppierung hat der Angeklagte nach der Überzeugung des Gerichts den Tod eines Men­schen jedoch nicht billigend in Kauf genommen. Der Angeklagte hat durch sein Ver­halten die Tatbestände der gefährlichen Körper­verletzung in einem Fall, der versuchten ge­fährlichen Körperverletzung in zwei Fällen und der Gefährdung des Straßenverkehrs ver­wirklicht, sich jedoch wegen des unmittelbar bevorstehenden Angriffs durch die Gruppe ob­jektiv in einer Notwehrsituation (§ 32 StGB) befunden. Die Kammer war zwar davon über­zeugt, dass der Angeklagte mit der Ausfahrt vom Parkplatz nach links - mithin in Richtung der Gruppierung - nicht die erforderliche Verteidigungshandlung ergriffen hat. Die Ausfahrt nach rechts - und damit von der Gruppe weg - wäre ihm ebenso möglich gewesen; zudem wäre bei dieser Variante eine eigene Gefährdung ausgeschlossen gewesen. Die Kammer konnte aber letztlich nicht ausschlie­ßen, dass der Angeklagte durch den von ihm nicht vor­hergesehenen Angriff in Panik und Verwirrung versetzt wurde und deswegen diesnichte Möglich­keit - insoweit nicht vorwerfbar - nicht gewählt hat (§ 33 StGB). Dagegen sprächen zwar Umstände wie ein Beitrag des Angeklagten auf „facebook“, jedoch war der Angeklagte bei einem Zusam­mentreffen mit Polizeibeamten kurz nach dem Vorfall als panisch erlebt wor­den. Da die Kammer insoweit letzte Zweifel nicht ausräumen konnte, war der Angeklagte nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.

Die §§ 32 und 33 StGB lauten:

§ 32 StGB

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.

§ 33 StGB

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

 

Quelle: http://www.lgfreiburg.de/servlet/PB/menu/1277898/index.html?ROOT=1160273