Aufenthaltsverbot für M31 Betroffene für Blockupy

blockupy

Die Frankfurter Polizei verschickt aktuell Verfügungen an Menschen aus Frankfurt und anderen Städten und erteilt ihnen vom 16. – 19. Mai – also für den Zeitraum der Blockupy-Aktionstage – Aufenthaltsverbote für die Frankfurter Innenstadt. Sollten die angeschriebenen Personen dagegen verstoßen und etwa auf die Idee kommen, in der Frankfurter Innenstadt zu demonstrieren, wird ihnen die “Anwendung unmittelbaren Zwanges” durch die Polizei und ein Zwangsgeld von 2000 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe angedroht.

 

Die Frankfurter Version des präventiven Sicherheitsstaats
Insgesamt scheinen von diesen Aufenthaltsverboten mehrere hundert Personen im gesamten Bundesgebiet betroffen zu sein, die auf der M31-Demonstration Ende März in Frankfurt festgenommen, oder auch nur polizeilich kontrolliert worden sind. Sinngemäß werden die Betroffenen in dem Schreiben als vermeintliche Gefährder der öffentlichen Sicherheit etikettiert, die über Himmelfahrt mit großer Wahrscheinlichkeit Straftaten in der Frankfurt begehen würden und aus diesem Grund präventiv aus der Innenstadt ausgeschlossen werden müssten.


Dass die Frankfurter Polizei ihre Gefährdungsszenarien pflegt und dabei mit Versammlungsfreiheit nicht viel zu schaffen hat, wird außerdem darin deutlich, dass sie die ausgesprochenen Aufenthaltsverbote selbst für den Fall, dass einzelne oder mehrere Blockupy-Veranstaltungen vom Verwaltungsgericht wieder erlaubt werden, weiterhin aufrecht zu erhalten gedenkt. Darüber hinaus sollen die Angeschriebenen mit den Verbotsverfügungen anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. In den Briefen wird zumindest die “sofortige Vollziehung” der Aufenthaltsverbote angeordnet und im Falle von Widersprüchen die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ausgeschlossen.


Zumindest für die betroffenen Personen welche in Frankfurt wohnen bedeutet das faktisch, das sie nun für 4 Tage unter Hausarrest stehen. Hinzu glaubt die Polizei hier selbst bestimmen zu können wem das „Grundrecht“ der Demonstrationsfreiheit zusteht. –Quasi per Gesichtskontrolle-
Wir lassen uns dass nicht gefallen!


Wir fordern euch auf: kommt am Montag den 14.05. um 17 Uhr zur Protestversammlung am Willy-Brandt-Platz.

Nicht einschüchtern lassen! Widerspruch einlegen
Trotz dieser polizeilich inszenierten Drohkulisse raten wir allen Betroffenen, so bald wie möglich Widerspruch gegen die Aufenthaltsverbote einzulegen. Die dafür nötige Adresse findet ihr auf der Verbotsverfügung selbst. Einen Vordruck für einen schriftlichen Widerspruch werden wir im Laufe des Sonntags auf dieser Website veröffentlichen. Außerdem findet morgen (am 13.5.) ein Rechtshilfetreffen in Frankfurt statt, auf dem sich Betroffene von Anwalt*innen beraten lassen können und die Aussichten von Widerspruchs- und gerichtlichen Eilverfahren gemeinsam diskutiert werden sollen. Die Ergebnisse des Treffens werden wir morgen Abend für alle Leute, die nicht aus Frankfurt kommen, u.a. auf der Website des EA Frankfurt bekannt geben.


Rechtshilfetreffen für alle Personen mit Aufenthaltsverboten
am Sonntag, 13.5.2012 um 18 Uhr
im ehemaligen Polizeigefängnis Klapperfeld
Klapperfeldstraße 5, 60313 Frankfurt am Main
Legt Widerspruch ein + Sprecht euch mit euren Bezugsgruppen ab + Achtet auf neue Infos
Für das Recht auf Protest – wann und wo und wie wir es entscheiden.

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Wie schon geschrieben,

 

es genügt nicht Widerspruch gegen die Aufenthaltsverbotsverfügung zu erheben, denn die Bullen haben die Verbotsverfügung für sofort vollziehbar erklärt. Normalerweise haben Widerspruch (und Anfechtungsklage) sog. aufschiebende Wirkung, das heißt, dass bei Erhebung dieser Rechtsbehelfe die Verfügungen bis zu einer Entscheidung der Widerspruchsbehörde bzw. des Verwaltungsgerichts nicht vollzogen werden können.
Werden Verfügungen für sofort vollziehbar erklärt – was einer besonderen Begründung bedarf, die ihrerseits auch rechtswidrig sein kann – haben die genannten Rechtsbehelfe eben keine aufschiebende Wirkung.

Zwar könnte die Widerspruchsbehörde auch dem Widerspruch abhelfen oder die sofortige Vollziehung aussetzen, aber das ist sehr sehr unwahrscheinlich. Vielmehr wird die Widerspruchsbehörde der Entscheidung der Ausgangsbehörde folgen. Deswegen müssen, um erst mal unbescholten nach Frankfurt fahren zu können, die Betroffenen die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs / Anfechtungsklage von dem zuständigen Verwaltungsgericht im vorläufigen Rechtsschutz erst wieder herstellen lassen. Das Gericht prüft (summarisch), ob sich die Verfügung als rechtmäßig erweist und beurteilt an Hand dessen dann das öffentliche Interesse daran, ob das Verbot weiterhin sofort vollziehbar bleiben soll.
Wenn sich die Bullen so blöde angestellt haben, wie es nach dem gesamten Verbotswahnsinn bisher erscheint, bestehen gute Chancen, dass das Verwaltungsgericht zu Gunsten der Betroffenen entscheidet. Was die Begründung der Aufenthaltsverbotsverfügung angeht, die hier auf Linksunten veröffentlicht wurde, so ist diese nach nur kurzer Prüfung offensichtlich rechtswidrig, weil kurz gesagt keine hinreichende individuelle Gefahrenprognose erstellt wurde. Es gibt bislang in der bundesrepublikanischen Geschichte keinen vergleichbaren Fall, wo eine so große Anzahl von Betroffenen mit Aufenthaltsverboten belegt wurden. Wie hier mit polizeilichen Mitteln Linke klein gehalten werden sollen, erinnert stark an vergangene ältere Zeiten.

Über die Rote Hilfe, EA Frankfurt oder örtliche EAs bekommt Ihr sicher Kontakt zu geeigneten Anwältinnen und Anwälten, die Erfahrung im Polizeirecht haben. Macht das am Besten so schnell wie möglich, damit der/die Anwalt /Anwältin noch Zeit hat einen überzeugenden Schriftsatz ans Verwaltungsgericht zu schicken.

Darüberhinaus ist es wichtig, dass Ihr Euch gegen das Aufenthaltsverbot an sich wehrt, denn im vorläufigen Rechtsschutz wird nur über den Sofortvollzug entschieden und nicht über die Rechtmäßigkeit des Verbotes. Gerade um den Schweinen den Einsatz von Aufenthaltsverboten zu erschweren ist es notwendig, dass die vom Gesetzgeber gesetzten hohen Anforderungen an so ein Verbot durch die Verwaltungsgerichte bestätigt werden. Das klingt jetzt sehr legalistisch, wenn aber Aufenthaltsverbote nur deswegen erteilt werden, weil mensch mal festgenommen wurde (also nicht verurteilt etc. pp.), dann scheint es doch strategisch günstig zumindest die Einhaltung der (Scheiß-) Gesetze einzufordern.

Das Ganze ist leider mit Kosten verbunden! Trotzdem ist es aus den oben genannten Gründen wichtig sich auch vor Gericht dagegen zu wehren. Also Partys organisieren und mit den Einnahmen die betroffenen Genossen und Genossinnen unterstützen. Soweit so schlecht...

"Als sich der Ochs im Paradies langweilte, erfand er die Jurisprudenz." (Hans Litten).

Danke für die ausführliche Info!

 

Wie bekommt mensch das alles jetzt aufs Papier? Sprich: Gibt es Widerspruchs-Vordrucke die für diesen Fall verwendet werden können?

Nicht einschüchtern lassen – Widerspruch einlegen – Eilantrag stellen
Trotz dieser polizeilich inszenierten Drohkulisse raten wir allen Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen, Widerspruch gegen die Aufenthaltsverbote einzulegen und möglichst schon am Montagmorgen (14.5.) einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs einzureichen. Für einen solchen Antrag benötigt ihr nicht zwingend eine Anwält*in. Ihr könnt dies also von einer Anwält*in eures Vertrauens vornehmen lassen oder dies ganz einfach selbst machen. Für letzteren Fall haben wir einen kurzen Leitfaden verfasst, wie ein solcher Antrag aufgebaut werden muss und auf welche Formalitäten ihr achten solltet. Bitte bedenkt, dass im Falle einer Niederlage vor Gericht die anfallenden Gerichtsgebühren (ca. 200 Euro) auf euch zukommen.

*hust* dezentrale aktionen *hust*

 

(A)

*hust* bin dafür *hust*

Endlich, zentrale Seite zu M31-Repression mit Übersicht und allen Infos online.

Am besten verlinken: antirep.march31.net

Auf der Verbotsverfügung steht, dass der Widerspruch an die Verwaltungsabteilung des Polizeipräsidiums am Main geschickt werden kann. Wäre es nicht schlauer den Widerspruch direkt an das Verwaltungsgericht zu schicken? Ich kann mir nicht vorstellen dass die Verwaltung im Polizeipräsidium Widersprüchen so einfach zustimmt.

Der Straßburger KDStV Badenia zu Frankfurt am Main hat den Römerbergfrühschoppen am 17. Mai aus Angst vor den Bloccupy-Protesten abgesagt. Gute Entscheidung, aber alles andere wäre ja auch 切腹 gewesen.

 

https://autonome-antifa.org/spip.php?page=antifa&id_breve=4144

nur eine kurze anmerkung. die aufenthaltsverbote gehen nicht nur bis zum 19.mai, wie im text geschrieben, sondern bis zum 20.mai(22 uhr)

Ein verspäteter Rückblick auf die Krisenproteste von M31 und Blockupy unter http://bea.blogsport.de/2012/08/07/verspaeteter-rueckblick-krisenprotest...