Stuttgart 21 vor Gericht

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Im Januar 2012 fand in Baden-Württemberg zu dem ökologisch wie ökonomisch unsinnigen Projekt der Bahn AG und des Landes zur Verlagerung des Stuttgarter Hauptbahnhofes eine Volksabstimmung statt. Gegen diese habe ich Einspruch erhoben.

 

Einspruch vom 17.01.2012

 

Ich beanstandete zum einen die Gestaltung des Stimmzettels, der meines Erachtens nicht den Formvorschriften entsprach.

Als Gefangener sah ich zudem meine Rechte durch die Art und Weise der Volksabstimmung beeinträchtigt. So durften Gefangene beispielsweise nur per Briefwahl teilnehmen, wiewohl der Abstimmung in einem Wahllokal der Vorzug zu geben wäre.

 

Im Regelfall sollte auch in Gefängnissen, aber auch Klöstern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen laut Wahlordnung ein „beweglicher Wahlvorstand“ gebildet werden, sprich, es würde für ein paar Stunden den dort wohnhaften WählerInnen die Möglichkeit der Abstimmung per Urne eingeräumt.

 

Dieses fundamentale Recht verweigerte die GRÜN/Rote Regierung den WählerInnen in diesem Land, nicht nur jenen in Haftanstalten, sondern auch in anderen Einrichtungen.

 

Zweifelhaft erschien auch die Praxis, wer als Gefangener wählen wollte, sich persönlich bei einem Verwaltungsbeamten der jeweiligen Anstalt vorstellen und registrieren lassen musste.

 

Dies dürfte eine nicht unbeachtliche Zahl von WählerInnen davon abgehalten haben, zu wählen.

 

Verfahren vor dem Staatsgerichtshof

 

Über Einwände gegen die Gültigkeit der Volksabstimmung hat in Baden-Württemberg der Staatsgerichtshof zu befinden (http://www.baden-wuerttemberg.de/staatsgerichtshof).

Dieser teilte mit Schreiben vom 16.02.2012 (Az.: GR(V) 2/11) mit, dass er den Präsidenten des Landtages, den Ministerpräsidenten des Landes, den Innenminister des Landes, sowie die Landesabstimmungsleiterin aufgefordert habe, sich zu dem Einspruch zu äußern.

 

Nun bleibt abzuwarten, wie die eingehenden Stellungnahmen ausfallen werden, und wie schlussendlich der Staatsgerichtshof entscheiden wird.

 

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

http://www.freedom-for-thomas.de

https://freedomforthomas.wordpress.com

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Worin besteht denn der Unterschied ob mittes Briefwahl oder in einem Wahllokal gewählt wird ?

https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2009/Briefwahl#Kritik_an_de...

Das ist keine Werbung für die Piraten, war nur der erste sinnvolle Link.