Das OLG Stuttgart hatte am 1. Dezember die Beugehaft verhängt, obwohl Christa an akuter lymphatischer Leukämie erkrankt ist und seit Anfang September stationär mit Chemotherapie und Bestrahlung behandelt wird. Die dringend notwendige Therapie kann in der Haft nicht fortgeführt werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund werden Gefangene mit der Diagnose Blutkrebs sonst sofort aus dem Knast entlassen. Christa aber wollen sie gerade jetzt in Beugehaft stecken und riskieren so bewusst und zynisch ihr Leben.
Die Zwangsmaßnahme steht im Zusammenhang mit einer verweigerten Aussage im Prozess gegen Verena Becker. Wie zahlreiche andere Zeug_innen aus der ehemaligen RAF hatte sich Christa auf das Recht auf Auskunftsverweigerung berufen. Nachdem sie wegen ihrer Erkrankung nicht vor Gericht erscheinen konnte, setzte das OLG Stuttgart für den 23. November 2011 eine Vernehmung im Krankenhaus an. Diese Vernehmung fand während einer laufenden Chemo-Infusion im Aufenthaltsraum der Station statt. Weil sie die Aussage verweigerte, verhängte das Gericht eine sechsmonatige Beugehaft gegen Christa. Diese soll sie am 23. Dezember im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg antreten, eine Zwangsvorführung war angeordnet.
Gegen den Beugehaft-Beschluss wurde durch den Anwalt Beschwerde eingelegt. In kürzester Zeit wurde eine Protestkampagne initiiert zum Schutz von Christa. Das Oberlandegericht Stuttgart hat daraufhin die Ladung zum Beugehaftantritt vorerst ausgesetzt bis der Bundesgerichtshof über die Beschwerde entschieden hat. Diese Entscheidung steht noch aus. Allerdings ist das nur ein Aufschub! Christa ist nach wie vor von Beugehaft bedroht!
Das besonders harte Vorgehen des OLG muss eindeutig als politisches Signal gewertet werden. Die Beugehaft wird hier tatsächlich als Strafe eingesetzt und als neuerlicher Versuch, die Aussageverweigerung ehemaliger RAF-Mitglieder zu brechen. Obwohl alle ehemaligen RAF-Mitglieder hohe Haftstrafen verbüßt haben, sind bereits gegen einige von ihnen zusätzliche Ermittlungsverfahren eingeleitet und es können weitere folgen. Offensichtlich müssen alle, die sich nicht von ihrer Geschichte distanzieren, mit neuen Verfahren rechnen.
Bei einem Gefängnisaufenthalt ist eine Fortsetzung der lebenserhaltenden Therapie nicht mehr möglich. Es gibt keinen Zugang zu Vertrauensärzten mit onkologischer Qualifikation, eine engmaschige Gesundheitskontrolle ist ebenso nicht mehr gegeben wie ein notwendiger Standard zur Vorbeugung gegen Infektionen. Tatsächlich können Blutkrebserkrankungen wie die von Christa nur in hoch spezialisierten Therapiezentren behandelt werden, von denen es in ganz Deutschland nur einige wenige gibt. Kein Knastkrankenhaus weist auch nur annähernd den medizinischen Standard auf, der für die Behandlung einer solch schweren Erkrankung dringend notwendig ist. Christas Immunsystem ist durch Bestrahlung und Chemotherapie extrem geschwächt. Allein schon wegen der Anfälligkeit für Komplikationen in der Therapie befindet sich Christa in einem lebensbedrohlichen Zustand. Jede weitere Belastung, wie die Vernehmung im Krankenhaus und die Bedrohung mit Beugehaft, verschlimmert die Situation.
Die endgültige Entscheidung über Christas Beschwerde gegen die Beugehaft liegt jetzt beim Bundesgerichtshof, der letzten Instanz. Wann sie von dort kommen wird, wissen wir nicht. Wenn der BGH positiv über die Beschwerde entscheidet, ist das Verfahren beendet.
Wenn die Entscheidung negativ ausfällt, geht das Verfahren zurück ans OLG Stuttgart, das dann über Christas „Haftfähigkeit“ urteilen wird. Und so wie das OLG in den vergangenen Monaten seine „Fürsorgepflicht“ gegen die Zeugin Christa gehandhabt hat, müssen wir dann wieder auf alles gefasst sein.
Christa braucht also weiterhin jede Unterstützung, denn im Moment gibt es nur eine Atempause, aber noch kein Aufatmen!
Zeigen wir am 14.01. gemeinsam unsere Solidarität mit Christa bei der Demo vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe!
Sofortige Aufhebung der Beugehaft! Keine weitere Verfolgung von ehemaligen Mitgliedern der RAF!
14.01. Demonstration: Keine Beugehaft! Hände weg von Christa!
Auftaktkundgebung |14 Uhr | Herrenstraße/Eingang Bundesgerichtshof
Weitere Infos
www.keinebeugehaft.blogsport.de