1. Mai Ulm: Urteil rechtskräftig

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Am 1. Mai 2009 demonstrierten zahlreiche Menschen gegen einen zeitgleich stattfindenden Naziaufmarsch in der Ulmer Innenstadt.

 

Bevor die Demonstration des Ulmer Bündnisses gegen Rechts starten konnte, wurden mehrere hundert Demonstrant_innen eingekesselt, stundenlang festgehalten und zahlreiche Menschen durch Knüppel und Pfeffersprayeinsatz verletzt. Anschließend wurden alle Eingekesselten fotographiert und erhielten Platzverweise.

 

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte am 29.11.2010, dass der Kessel rechtswidrig gewesen ist (vgl. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=...).

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist nun seit dem 15.2.2011 rechtskräftig (vgl. http://vgsigmaringen.de/servlet/PB/menu/1263855/index.html?ROOT=1192890).

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d

was heist das nun für antifas die den straf befehl akzeptiert hatten oder schon verurteilt worden sind `??