EILT EILT EILT!!!!! Yusuf Tas: Hungerstreik hat erreicht kritische Grenze erreicht

DRINGEND SOLIDARITÄT MIT YUSUF TAS GEFORDERT!

DER POLITISCHE GEFANGENE YUSUF TAS IST IN LEBENSGEFAHR!

 

HEUTE IST DER 57. TAG SEINES HUNGERSTREIKS FÜR KOMMUNIKATION IN DER MUTTERSPRACHE..

 

Folgende Eilmeldung erreichte uns per E-Mail:

 

Der sich seit dem 30. März im Hungerstreik befindende politische Gefangene Yusuf Tas, wurde am 24. Mai im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg besucht. Seine Freunde teilten nach dem Besuch mit, dass Yusuf sich nun am 56. Tag seines Hungestreikprotests gegen die Repressionen des JVA Heimsheim, für den Briefverkehr in der Muttersprache, die Aufhebung der Sondermaßnahmen befindet und er seit seiner Verlegung aus der JVA Stammheim am 26. Februar mit Rechtskräftigkeit des Urteils erst der zweite Besuch möglich war. 

 

"Yusuf hat inzwischen nahezu 20 kg verloren (aktuelles Körpergewicht 54 kg), sein Gesundheitszustand ist sehr besorgniserregend. Wegen massiven Gewichtsverlustes hat sich sein äußeres Erscheinungsbild stark verändert, die geistigen und körperlichen Funktionen sind deutlich beeinträchtigt. Ein Gespräch kam nur sehr schleppend zustande. Wir haben große Sorge, dass er die nächsten Tage nicht überleben wird."

 

Wir rufen alle sich solidarisierenden Gruppen, Bündnisse und Einzelpersonen auf, zumindest jetzt, mit allen Mitteln, das Sterben in Hohenasperg und eine mögliche Zwangsernährung, was nicht anderes bedeutet, zu verhindern, indem mit Nachdruck die Erfüllung seiner einfachen Forderungen durchgesetzt wird: 

 

Briefverkehr in der Muttersprache

Erwerb von Büchern und sonstiger Lektüre -auch in türkischer Sprache

Aufhebung der Isolationsaft

 

 

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Yusuf Tas ist nicht allein!

 


 

Solidarität zeigen

 

Die Lage spitzt sich zunehmend zu und unsere Solidarität ist dringlicher denn je. Umso wichtiger wird es, dass wir Yusuf in seinen Forderungen für die uneingeschränkte Kommunikation unterstützen.

 

Daher schreibt ihm und zeigt ihm, dass er nicht alleine ist

 

Yusuf Taş

Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg

Schubartstr. 20

71679 Asperg

 

Berichtet über seine Situation. Nachfragen, Protestfaxe und -anrufe bei der JVA bauen ebenfalls Druck auf

 

JVA Heimsheim

Mittelberg 1

71286 Heimsheim

 

Tel.: 07033/3001-0

Fax:: 07033/3001-333

Mail: poststelle@jvaheimsheim.justiz.bwl.de

 

 

Hintergrund

 

Yusuf Tas, §129b Gefangener seit 2013, befindet sich seit dem 30. März im Hungerstreik. Ihm wurde seitens der JVA Leitung untersagt auf Türkisch Briefe zu schreiben und zu telefonieren. Briefe wurden zurückgehalten und seine Anwaltspost wurde ihm nicht ausgehändigt. Auf seine Anträge und Nachfragen wurde erst nach mehreren Wochen reagiert. Ihm wurde gesagt, dass Dolmetscher teuer seien und dass er ja diese nicht zu bezahlen habe, weswegen er nicht mehr auf Türkisch kommunizieren solle. Aus diesem Grund ist er in den Hungerstreik getreten, um durchzusetzen auf Türkisch – seiner Mutterprache – zu schreiben und zu telefonieren.

 

Nach 34 Tagen im Hungerstreik wurde Yusuf am 02. Mai von der JVA Heimsheim in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg verlegt, wo ihm Zwangsmaßnahmen, wie die Zwangsernährung, drohen. Yusuf Tas hat aber in aller Deutlichkeit klar gemacht, dass er sich gegen diese Maßnahmen wehren wird, solange er nicht durchgesetzt hat auf Türkisch kommunizieren zu dürfen.

 

Yusuf Tas verbrachte den Großteil seines Lebens als politisch Geflüchteter in Österreich. Er stammt aus einer christlichen Familie mit arabischen Wurzeln - geboren in der türkischen Mittelmeerstadt Hatay (Iskenderun) - und verließ mit seiner Familie wegen religiöser Verfolgung seine Heimat. Er setzte sich in den folgenden Jahren mit der allgemeinen politischen Lage in seinem Land auseinander und schloss sich zahlreichen Initiativen an, um den Menschen in seiner Heimat eine Stimme zu geben. Er nahm sich aber auch Problemen und Hindernisse für ein solidarisches Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Nationalitäten in Europa an und sprach sich gegen jede Art von Rassismus aus. Unmittelbar vor Zuspruch der österreichischen Staatsbürgerschaft, wurde er Monate nach seiner Festnahme und am 49. Tag eines Hungerstreiks, den er gegen die Auslieferung begonnen hatte, nach Deutschland überstellt.

 

Dort wurde er in einem politischen Prozess in Stuttgart, in dem es keine Beweise gab sondern nur Vermutungen und Vorwürfe, wie etwa die "Unterstützung einer illegalen Organisation" mittels Organisierung von Konzertveranstaltungen der bekanntesten und  meist gehörten türkischen Protestband "Grup Yorum" zu 6 Jahren Haft verurteilt.

 


 

(aus einem Artikel in der JW):

 

"Yusuf Tas war im Juni 2013 in Österreich verhaftet und an Deutschland ausgeliefert worden. Vom Oberlandesgericht Stuttgart war er dann Ende Juli 2015 zusammen mit zwei weiteren Männern und einer Frau wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach Paragraph 129 b des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.

 

Dem genannten Paragraphen zufolge muss einem danach Verurteilten keine individuelle Straftat nachgewiesen werden.

 

Die Protestform des Hungerstreiks hat Tas nach Angaben des »Arbeitskreises Solidarität« gewählt, weil er kaum eine andere Möglichkeit hat, Gehör zu finden und auf Schikanen und Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Die Anstaltsleitung reagierte darauf, indem sie Tas am 2. Mai mit Gewalt in das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg verlegen ließ – mit der Ankündigung, ihn dort zwangsweise zu ernähren, wenn sich sein Gesundheitszustand drastisch verschlechtern sollte. "

 

Innerhalb der deutschen Medienlandschaft ist selten von politischen Gefangenen die Rede. Aktuell gibt es 25 Gefangene, die mit Hilfe des §129b inhaftiert und teils ähnlichen Bedingungen ausgesetzt sind. Darüber hinaus gibt es noch weitere politische Gefangene in Deutschland, die auch mit Schikanen konfrontiert sind und sich gegen diese zu wehren haben.

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Von meinem email-account hebe ich gerade dieses Protestschreiben an die JVA geschickt.

Am Ende habe ich den Behörden eine argumentative Brücke mit dem GG gebaut   Dass ausgerechnet das Justizvollzugskrankenhaus für die Forderungen von Yusuf eintritt und Zwangsernährung unterlässt, würde mich dennoch positiv erstaunen.

Eigentlich sollten solche emails, mit denen ja eigene Daten angegeben werden, wenn sie ernst genommen werden wollen, linksliberale Gruppen und Personen verschicken. Von denen gibt es aber nicht mehr viele und sie halten sich bei der Unterstützung von Gefangegen, die in revolutionär-marxistischen Kontexten stehen, äußerst zurück.... anstatt die eigenen,  von ihnen selbst  für unveräußerlich erklärten Werte gerade dann einzufordern, wenn es darauf ankommt.

 

Daher bedarf es zur Unterstützung von Yusuf Tas weiterer Aktivitäten.

 

 

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

 

von FreundInnen  wurde ich über das Schicksal des Strafgefangenen Yusuf Tas informiert, der sich derzeit in Ihrer Obhut im Justizvollzugskrankenhaus  auf dem Hohenasperg befindet.

Tas wurde aufgrund des §129b verurteilt, der eine Tätigkeit mit Mitteln der politischen Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Demonstrationen oder Saalveranstaltungen,  zu Gunsten  der gesellschaftlichen  Ziele  von Gruppen, die in anderen Ländern mit gewaltsamen  Mitteln kämpfen, als "Terrorismus" unter Strafe stellt.

 

Hernn Tas wird es durch die JVA verwehrt, in seiner türkischen Muttersprache zu kommunizieren.  Aus Potest dagegen ist er in den Hungerstreik getreten und wurde in Ihr Vollzugskrankenhaus  verlegt. Wie mir mitgeteilt wurde, hat seine Situation nun einen kritischen Zusand erreicht, sein Leben ist in Gefahr.

 

Ich bitte Sie dennoch, Hern Tas nicht etwa gegen seinen Willen zwangszuernähren, sondern sich nachdrücklich für die Erfüllung seiner Forderungen einzusetzen und ihn  bis dahin schonend zu behandeln. Zwangsernährung geschwächter PatientInnen bedeutet für diese eine weitere Gefahr. 

 

Aus Sicht einer Justizbehörde mögen Sie gegebenenfalls  einwenden, dass gerade bei aufgrund politisch motivierter Delikte verurteilten Personen die Überwachung der Kommunikation eine große Bedeutung hat.  Dies mag aus ihrer Sicht so sein und es dürften  entsprechende Anweisungen existieren. Jedoch haben auch Strafgefangene, egal weswegen sie einsitzen, gewisse Rechte. Dazu gehört das Recht, sich mit Angehörigen und  anderen engen Bezugspersonen per Wort und Schrift auszutauschen. Isolationshaft dagegen, die dies gezielt  verhindert, stellt nach international gültigen Normen eine Form der Folter dar.

 

Wenn Herr Tas nur türkisch spricht, versteht und schreiben kann, ist es das Naheliegenste, seine Äußerungen und die ihn erreichenden Antworten ins Deutsche übersetzen zu lassen. Dies ist, soweit mir bekannt, in vielen JVA auch der Fall.

 

Da niemand wegen seiner politischen Gesinnung diskriminiert werden darf (Siehe Art. 3 (3) GG) , also z.B.  im Fall der Haft nicht schlechter behandet werden darf als Gefangene ohne politische Motivationen, bitte ich Sie darum, darauf hinzuwirken, dass in seinem Fall genau so verfahren wird, anstatt sein Leben in Gefahr zu bringen. Dies dürfte seinen Forderungen materiell entsprechen; da sich jedoch auf  gerade für administratives Handeln zwingende  Grundlagen der bestehenden Gesellschaftsordnung berufen werden kann, ohne "Gesichtsverlust" für die staatliche Seite. 

 

Die Frage, wer die ÜbersetzerInnen bezahlen muss, der Staat oder ggf.  Herr Tas, möge später auf juristischem Wege geklärt werden.

 

Über eine Antwort auf diese e-mail per e-mail oder Post würde ich mich sehr  freuen."

 

mit freundlichen Grüßen,

 

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