Prügelnde Bullen zeigen Antifas an +++ Verurteilungen zu Geld- und Haftstrafen ohne Bewährung +++ Kriminalisierung des Anti-AfD Protestes Die Stuttgarter Repressionsbehörden drehen weiter hohl: Nach dem bereits am Montag der Antifaschist Benni am Rande der Proteste gegen eine AfD-Veranstaltung festgenommen wurde und seit Dienstag in U-Haft in Stammheim sitzt, wurden am Mittwoch zwei weitere Antifas wegen Protesten gegen eine andere AfD-Veranstaltung u.a. zu Haftstrafen verurteilt.
Ihnen wird vorgeworfen bei einer Rangelei einen Bullen beleidigt und geohrfeigt zu haben, wodurch seine Brille – ohne Beschädigung – zu Boden gefallen sei. Angeklagt war das als „gefährliche Körperverletzung“, musste im Verlauf aber zu „einfacher Körperverletzung“ bzw. „versuchter Körperverletzung“ zurückgestuft werden. Die vier geladenen Bullenzeugen widersprachen sich zwar in mehreren Einzelheiten, hielten ihre offensichtlich abgesprochenen Anschuldigungen aber aufrecht. Ein Video von dem Vorfall, das die Angeklagten belasten sollte – und das der Verteidigung bis wenige Minuten vor der Handlung vorenthalten wurde –, zeigte im Wesentlichen nur die Bullenzeugen wie sie auf eine Gruppe AntifaschistInnen einprügelten. Diese Widersprüche interessierten allerdings weder Staatsanwältin Beckert (die die Verhandlung ohne eine einzige Frage bestritt) noch Richterin Sugg-Adolphs. Ein Genosse wurde schließlich für eine „einfache Körperverletzung“ zu 90 Tagessätzen verurteilt, der andere wegen Beleidigung und „versuchter Körperverletzung“ zu insgesamt 5 Monaten Haft ohne Bewährung. Begründet wurde das mit seinen Vorstrafen, Bewährung war allerdings keine mehr offen. Die Angeklagten haben angekündigt in Berufung zu gehen.
Damit setzen die lokalen Repressionsorgane ihre Linie, erfolgreiche antifaschistische Proteste möglichst im Nachgang noch zu kriminalisieren weiter fort. Insbesondere Aktionen gegen die AfD scheinen der Polizeiführung in der grün-regierten Landeshauptstadt des grün-schwarzen Ländles, ein Dorn im Auge zu sein. Offenbar soll unbedingt die politische Präsenz der rassistischen Hetzpartei zur Normalität werden.
Dem werden wir weiter unsere Entschlossenheit und Solidarität entgegensetzen!
Solidarität mit den betroffenen Antifas!
Zum Hintergrund:
Konkret ging es um eine AfD-Veranstaltung im Kursaal in Bad-Cannstatt am 6.Januar 2016. Zahlreiche AntifaschistInnen hatten damals gegen die Verbreitung reaktionärer Hetze protestiert und zeitweise die Zugänge zu der Veranstaltungslokalität blockiert.
Währenddessen provozierte der damalige AfD-Stadtrat und jetzige Landtagsabgeordnete Heinrich Fichtner auf der angemeldeten antifaschistischen Kundgebung in der Nähe unter anderem dadurch, dass er Vergewaltigungswünsche in Richtung anwesender Frauen aussprach. Die anwesenden Polizeikräfte nahmen daraufhin aber nicht etwa den AfD'ler fest oder führten ihn wenigstens weg vom Kundgebungsplatz, sondern stellten sich schützend vor ihn und versuchten die AntifaschistInnen mittels Schlagstöcken von ihrem Kundgebungsplatz zu verdrängen. In dieser Situation sollen die beiden angeklagten Genossen einem der Prügelbullen eine Ohrfeige verpasst haben, bzw. dies versucht haben.
Richterin relativiert Nazis und rechte Hetzer
Ich war bei dem beschriebenen Prozess anwesend. Bezeichnend fand ich die offenkundige Antipathie der Richterin gegenüber antirassistischen Protesten. Sie bemühte sich dabei nicht mal ihren Unmut zu verstecken. Da durfte natürlich auch ein extremismustheoretisches "Ihr seid doch auch nicht besser als die", in die Richtung der Antifas nicht fehlen. Obendrein gabs noch eine Lehrstunde in Staatskunde und eifrige Beteuerungen ob der politischen Neutralität der Bullen. Im Ganzen ein anschauliches Exempel für die fortschreitende Kriminalisierung antifaschistischer Proteste im Südwesten.