AFD: Freiburger AfD-Funktionär Mandic will mit Rechtsextremen zusammenarbeiten

Erstveröffentlicht: 
29.06.2016

Der Freiburger AfD-Funktionär Dubravko Mandic will, dass seine Partei mit der "Identitären Bewegung" zusammenarbeitet. Die wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem bezeichnet.

 

Von Thomas Steiner

 

Den Vorwurf, sie sei eine verfassungsfeindliche Partei, möchte sich die Alternative für Deutschland auf keinen Fall einhandeln. In der Auseinandersetzung um den AfD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon hat Jörg Meuthen, der Vorsitzende der AfD-Fraktion, davor gewarnt, dem Verfassungsschutz einen Anlass zu liefern, die Partei unter Beobachtung zu stellen. Der Fall Gedeon ist bekanntlich vertagt. Aber ein anderer AfD-Funktionär könnte nun den Anlass bieten. Der Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic, Mitglied im Schiedsgericht des AfD-Landesverbands, plädiert für eine Zusammenarbeit der AfD mit der Identitären Bewegung (IB). Diese wird vom baden-württembergischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft.

Mandic sympathisiert mit extremistischem Umfeld


Gegen Mandic stehen, wie die BZ berichtete, Vorwürfe im Raum, er habe an Feiern im Haus der Burschenschaft Saxo Silesia in Freiburg teilgenommen, bei denen rechtsradikale Musik abgespielt und der Hitler-Gruß gezeigt worden sei. Dass er mit einem extremistischen Umfeld sympathisiert, schreibt er nun selbst. Auf der Internetseite der Patriotischen Plattform, eines Zusammenschlusses von politisch weit rechts stehenden AfD-Mitgliedern und -Sympathisanten, hat er einen Beitrag gepostet. Darin heißt es über die IB, die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA): "Zum Schutze unserer Partei dränge ich auf ein Funktionärsverbot. Vorstände der JA oder AfD sollten nicht gleichzeitig in führender Funktion bei der IB tätig sein. Dies ist unser Tribut an das System. Gleichwohl plädiere ich nun aber auch für eine inhaltliche Zusammenarbeit mit der IB." Außerdem schreibt er, "sowohl die AfD und vor allem die JA" seien bereits "personell mit der IB verbunden".

Die Identitäre Bewegung ist ein aus einer Facebook-Gruppe hervorgegangener Zusammenschluss von Aktivisten, die vor allem durch Demonstrationen auf sich aufmerksam machen. An einer solchen hat auch Mandic in Wien vor zwei Wochen teilgenommen und ein Foto davon ebenfalls auf der Seite der Patriotischen Plattform gepostet. Im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2015 heißt es über die IB, sie sei "ein Verbund von Gruppierungen, der (...) rechtsextremistische und völkische Auffassungen verbreitet. In ihren programmatischen Texten finden sich sowohl fremden- und insbesondere muslimfeindliche Aussagen als auch verschwörungsideologische Ansätze".

Der Verfassungsschutz hat "ein Auge auf die AfD"


Carsten Dehner, Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums, sagte am Mittwoch der BZ, der Verfassungsschutz des Landes habe "ein Auge auf die AfD". Das heißt, der Dienst wertet Medienberichte, Äußerungen von Parteimitgliedern und Veröffentlichungen der AfD aus, um festzustellen, ob die gesetzlichen Vorgaben für eine Beobachtung erfüllt sind. Äußerungen wie nun die von Mandic flössen in ein Gesamtbild ein.

Der Freiburger Mandic behauptet in seinem Artikel, der Verfassungsschutz habe die AfD bereits "infiltriert". Er plädiert deshalb dafür, "Waffengleichheit mit dem Gegner herzustellen" und eine "Abwehrstruktur" in der Partei zu schaffen.

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Die AfD in den Fängen des Verfassungsschutzes?

 

26. Juni 2016

 

Seit der Gründung der AfD schwebt es über uns und wird uns drohend vom eigenen Führungspersonal vor Augen gehalten: das politische Damoklesschwert der Etablierten, das letzte Ass im Ärmel des „Systems“ – „die Beobachtung“.

 

Die Verdachtsberichterstattung hat schon einigen Parteien und Organisationen politisch das Genick gebrochen. Gerade wir als Patrioten innerhalb der AfD müssen uns sowohl über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen wie auch die bestimmenden Arbeitsweisen der Verfassungsschutzämter informieren. Diesem Ziel dient dieser Beitrag. Gerade weil uns Patrioten häufig der Vorwurf gemacht wird, unser aufrechter und unerschrockener Einsatz für die AfD schade derselben in Wirklichkeit, weil eine Beobachtung der AfD durch den VS für diese das politische Aus bedeuten würde, ist es unerlässlich für uns, unseren inneren Kritikern mit Fachwissen zu begegnen.

 

Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder (§ 1 Abs. BVerfSchG). Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen, sowie über präventiven Wirtschaftsschutz. Das Bundesministerium des Innern informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen, mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht insbesondere zu aktuellen Entwicklungen (§ 16 BVerfSchG). In den Landesgesetzen existieren im Wesentlichen ähnliche Bestimmungen und entsprechend gibt es neben dem Bundesverfassungsschutz noch 16 Landesämter für Verfassungsschutz. Das Problem mit der Verdachtsberichterstattung besteht nicht erst dann, wenn die AfD in einen Bericht aufgenommen wird. Schon wenn eine uns nahestehende Organisation oder einfach nur eine Person, die in irgendeiner Weise mit der AfD oder einzelnen AfD-Mitgliedern verbunden ist, in einem VS-Bericht auftauchen sollte, geriete nach der allgemeinen Praxis der Verfassungsschutzämter auch die AfD in diese gefährliche Sphäre.

 

In der jüngsten Vergangenheit durften wir zu Genüge erfahren, wie allein die Angst vor einer womöglich bevorstehenden Beobachtung auf unsere Parteiarbeit einwirkt und für sich genommen geeignet ist, bestehende Machtstrukturen zu erschüttern. Der Bundesvorstand hatte erst kürzlich den Beschluss gefasst, den Landesverband Saar aufzulösen. Dieser Beschluss wurde sogar auf dem Parteitag in Stuttgart bestätigt (das Verfahren ist damit in der Hauptsache noch beim Bundesschiedsgericht anhängig). Neulich wurde auf einer AfD Ländertelefonkonferenz ein möglicher Unvereinbarkeitsbeschluss mit der “Identitären Bewegung” thematisiert. Dieser wird – nach alter Manier – offensichtlich von Petry und Pretzell vorangetrieben. Während man also auf der einen Seite den Schulterschluss mit der FPÖ sucht und herstellt, die im Übrigen sehr eng mit der IB zusammenarbeitet (dabei aber äußerst smart vorgeht), und gleichzeitig auch auf Tuchfühlung mit dem FN geht, greift bei uns die Distanzeritis um sich. Was kommt als Nächstes? Der Unvereinbarkeitsbeschluss mit den Burschenschaften? Die Abgrenzung von bereits in den Bann der Ämter aufgenommenen Organisationen wird unseren Mitgliedern als schlichte Notwendigkeit verkauft. Dabei wird übersehen, dass genau diese willfährige und deutliche Abgrenzung unseren Gegnern nicht nur in die Hände spielt, sondern den Erfolg der Verdachtsberichterstattung erst befördert.

 

Doch staatsbürgerliche Bewusstseinsbildung ist nicht die einzige Funktion des Verfassungsschutzberichts. Er ist zugleich ein äußerst wirksames Kampfinstrument. Er dient der Bekämpfung der von der jeweiligen Verfassungsschutzbehörde als Verfassungsfeinde identifizierten bzw. so benannten Organisationen. Die unterschiedliche quasi-politische Ausrichtung der einzelnen Inlandsgeheimdienste und ihr Innenleben sind im Übrigen auch Ausdruck und Folge der Zersplitterung unseres Gemeinwesens durch die sogenannte pluralistische Verfassungs- und Gesellschaftsordnung. Schon Carl Schmitt erkannte im Pluralismus die eigentliche Gefahr für die deutsche Staatlichkeit. Schmitt witterte hinter der Propaganda für den Pluralismus den Versuch, die Reste von Staatlichkeit im Namen von Selbstbestimmung und Freiheit zu zerstören. Damit würden die „indirekten Gewalten“ endgültig die Macht übernehmen und den „Leviathan“ zerlegen, was nicht nur aus prinzipiellen Gründen zu verwerfen sei (Weißmann).

 

Die Instrumentalisierung der Verfassungsschutzämter ist also nur eine Facette des konsequenten und fortgesetzten Sich-Bemächtigens staatlicher Ressourcen durch Parteien und ganz allgemein gesellschaftlicher Gruppierungen und Lobbygruppen. Die Aufnahme in einen Verfassungsschutzbericht bedeutet eine weitere Vertiefung, verheerende Fortsetzung und Beschleunigung dieses staatlichen Zerfallsprozesses. Die Aufnahme enthält implizit die Warnung an alle Bürger: Haltet Euch von den als „Extremisten“ geouteten Organisationen fern, unterstützt sie nicht, beteiligt Euch an ihrer Ausgrenzung! Damit hat der Verfassungsschutzbericht zugleich, wie das Bundesverfassungsgericht herausgestellt hat, auch die Funktion einer „negativen Sanktion“. Die betreffende Organisation wird öffentlichkeitswirksam mit dem Makel des Extremismus belegt und amtlich zum Verfassungsfeind erklärt.

 

Die Aufnahme in einen Verfassungsschutzbericht hat also weitreichende Konsequenzen und bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in gleich mehrere Grundrechte. Voraussetzung für die Aufnahme ist das erwiesene Bestreben der jeweiligen Organisation, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Dieses Bestreben wird landläufig sehr oft mit dem Begriff des Extremismus vermengt bzw. verwechselt. Denn der Extremismusbegriff ist Spielball verschiedener politischer Interessen und gerade die Linken verwenden den Begriff inflationär. Rechtlich relevant sind für unsere Beurteilung kritischer Sachverhalte aber allein die Kriterien, die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellt wurden. Danach reicht es nicht aus, dass eine Partei bestimmte Inhalte der freiheitlich demokratischen Grundordung ablehnt. Die bloße Meinungsäußerung ist insoweit verfassungsrechtlich irrelevant. Organisationen dürfen ihr Bestreben bloß nicht aktiv-kämpferisch führen. Solange sich die AfD und ihr nahestehende Organisationen friedlich verhalten – dazu gehört insbesondere der passiv anmutende Protest bei Versammlungen – kann sie nicht verboten werden.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellt bei Versammlungsverboten insbesondere auf die äußere Erscheinung ab. Die IB bewegt sich mit ihrem ausgefeilten gemeinschaftsprägenden Stil und ihrer Symbolik auf einem schmalen Grat. Massenaufzüge „marschierender Fahnenträger“ mit Lambdasymbolen und markigen Parolen tangieren versammlungsrechtlich einen sensiblen Bereich. Das OVG Münster beschloss 2001:

„Auch Auflage 8

“… Das Rufen von Parolen mit der Wortfolge “Nationaler Widerstand” wie zum Beispiel “Hier marschiert der Nationale Widerstand” oder “Hier spaziert der Nationale Widerstand” ist untersagt.”

ist rechtmäßig.

 

In Übereinstimmung mit dem Antragsgegner und dem Verwaltungsgericht geht der Senat davon aus, dass die Parole “nationaler Widerstand” bei vergleichbaren Veranstaltungen in jüngerer Vergangenheit von einem rechtsextremen Spektrum verwandt worden ist. Das gemeinsame laute Skandieren dieser Parole verfolgt die Absicht, eine Überlegenheit des deutschen Volkes im Sinne einer ausschließlichen Blutsgemeinschaft zu propagieren. Auf diese Weise wird eine militante, aggressive und fremdenfeindliche Stimmung erzeugt, die die öffentliche Ordnung unmittelbar gefährdet und damit gegen das Versammlungsgesetz verstößt. Der vom Verwaltungsgericht zitierte Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein- Westfalen über das Jahr 1999, S. 101 f., belegt, dass der Begriff “Nationaler Widerstand” das Erkennungszeichen einer gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene ist.“

 

An dieser Entscheidung ist die gedanklich-logische Rückkopplung bemerkenswert, die mit der Aufnahme in den VS-Bericht einhergeht: der recht passive Begriff „nationaler Widerstand“ erfährt eine begriffsjuristische Anreicherung durch direkte Entlehnungen aus dem politisch als eher links geltenden NRW-Verfassungsschutz (bezeichnenderweise wurde die als etabliert geltende Wochenschrift Junge Freiheit gerade von diesem Landesamt 14 Jahre lang „beobachtet“, was offensichtlich erhebliche Traumata im bürgerlichen Selbstverständnis des Chefredakteurs auslöste und im Nachgang überangepassten und vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Mainstream auslöste).

 

In den meisten Verfassungsschutzberichten wird aber nicht nur über erwiesene Verfassungsfeinde berichtet, sondern auch über solche Organisationen, die von der Verfassungsschutzbehörde lediglich verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Diese Praxis ist rechtswidrig. Sie findet in den Verfassungsschutzgesetzen keine Grundlage und verstößt zudem gegen das Grundgesetz.

Die Verfassungsschutzgesetze ermächtigen zur Berichterstattung über verfassungsfeindliche Organisationen, genauer gesagt über diejenigen Bestrebungen, die in der Aufgabenbestimmung des jeweiligen Verfassungsschutzgesetzes näher beschrieben werden. Voraussetzung für die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht ist somit, dass es sich bei den Organisationen, über die berichtet wird, um Organisationen handelt, die tatsächlich extremistische Bestrebungen verfolgen.

 

Die Identitäre Bewegung ist mittlerweile in Baden-Württemberg in das Visier des Verfassungsschutzes geraten. Sowohl die AfD und vor allem die JA sind personell mit der IB verbunden. Dies folgt schlicht aufgrund ähnlicher politischer Zielsetzung. Die Mittel der IB sind dabei außerparlamentarisch, aber nicht weniger wirksam. Hausbesetzungen und ähnliche Aktionen sind einfach nicht die Methoden einer Parlamentspartei. Als Partei des Rechtsstaats können wir uns an derartigen Aktionen nicht beteiligen. Wir müssen uns als Partei auf das Versammlungsrecht konzentrieren, davon aber auch konsequent Gebrauch machen.

 

Der Gebrauch erfordert hohen Einsatz, da der Widerstand unserer Gegner gerade dort am größten ist, wo wir am wirksamsten wirken können. Unsere Versammlungsfreiheit steht nicht nur unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Versammlungsbehörde, sondern rein praktisch auch unter dem Vorbehalt ungenügender Mobilisierung durch den linken Mob, den Polizei und Politik vielerorts gewähren lässt. Denn die AfD, die Partei “Die Freiheit” oder die NPD sind natürlich nicht die einzigen Spielwiesen der Verfassungsschützer. Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die dem jeweiligen Innenminister unterstellt ist. Dessen politische Ausrichtung hat natürlich Auswirkungen auf die Personalauswahl im VS und die Grundhaltungen und Motivationen der dort tätigen Führungskräfte.

 

Bestes Beispiel ist die massive Blindheit in Bezug auf die kriminellen Terrorgruppen der sogenannten Merkeljugend (vormals “Antifa”) und ihrer Unterstützernetzwerke, die bis in Regierungsebenen reichen. Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion hat die Beweise dazu vorgelegt. Wenn man sich dies alles vergegenwärtigt, bekommt man als einfaches Parteimitglied sicherlich Schwindelgefühle und eine Ohnmacht droht sich einzustellen angesichts der Aufgabe, vor der wir stehen. Wir befinden uns im Streit mit einem Gegner, dessen Ressourcen und Organisationsstrukturen vielfältig und unerschöpflich sind. Neben unserem Mut zur Wahrheit streitet für uns die Zeit und die politische Unfähigkeit des Gegners.

 

Zum Schutze unserer Partei dränge ich auf ein Funktionärsverbot. Vorstände der JA oder AfD sollten nicht gleichzeitig in führender Funktion bei der IB tätig sein. Dies ist unser Tribut an das System. Gleichwohl plädiere ich nun aber auch für eine inhaltliche Zusammenarbeit mit der IB. In diesem Zusammenhang dürfen wir keine Angst vor der Berichterstattung haben, weil diese Angst die politische Arbeit lähmt und im Grunde sachfremde Erwägungen Eingang in unsere politische Arbeit zu finden drohen.

 

Der Verfassungsschutz verdient eine eigene Abteilung sowohl in unserem Parteiprogramm wie auch in unseren Vorstandsressorts. Dazu werde ich im Fachausschuss Recht eine umfassende Aufarbeitung der Geschichte der Verfassungsschutzämter, insbesondere ihrer Rolle bei der Unterdrückung und Ausschaltung patriotischer Bewegungen und Parteien in der Nachkriegszeit, anstoßen. In der Tat ist noch immer nicht ausgeschlossen, dass die AfD auch nur ein weiteres Kapitel in dieser traurigen und bedrückenden Historie darstellen wird.

 

Die Methoden der Ämter sind von uns kritisch zu würdigen und schließlich politisch auszuschlachten. Wenn wir diesen Konflikt überstehen wollen, müssen wir versuchen, Waffengleichheit mit dem Gegner herzustellen. Wir brauchen also eine eigene Abwehrstruktur. Die Infiltration der AfD durch „Dienste“ und/oder Altparteienkader ist ein offenes Geheimnis. Allein, es fehlt an einer Bestandsaufnahme und an Abwehrmaßnahmen. Die Patriotische Plattform sollte hier Konzepte entwickeln und dem Bundesvorstand vorlegen. Dabei muss natürlich einkalkuliert werden, dass schon hohe Ämter in unserer jungen Partei von „Diensten“ besetzt wurden.

 

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Gründer der NPD Adolf von Thadden. Nach dem Tod von Thaddens wurde bekannt, dass er Informant des britischen Geheimdiensts MI6 war, auch während seiner gesamten Zeit als Bundesvorsitzender der NPD. Angesichts der zentralen Bedeutung der AfD für eine mögliche politische Neugestaltung Deutschlands und seiner geopolitischen Neuausrichtung bedarf es wenig verschwörungstheoretischen Sinnes, um zu erahnen, dass die AfD erheblicher Infiltrierung sowohl durch ausländische Dienste und Lobbygruppen wie auch durch Innengeheimdienste ausgesetzt sein dürfte. Bei der möglichen Kooperation vielleicht einiger Führungspersonen mit den Innendiensten darf nicht außer Acht gelassen werden, dass vielleicht die meisten dabei nur Gutes im Sinn haben, nämlich den Schutz der AfD vor einer möglichen Beobachtung oder Eliminierung. Diesen Mitgliedern kann ich nur raten, dabei vorsichtig zu sein und ihre Tätigkeit vertrauenswürdigen Parteifreunden anzuvertrauen. Dieser Ratschlag gilt für jeden Kontakt mit Geheimdiensten.

 

RA Dubravko Mandic