[B] Verfahrenseinstellung zum Auftakt der Gerichtsprozesse zu den Gegenprotesten des AfD-Aufmarschs durch Berlin-Mitte vom 07. November 2015

vlnr. udo stein, axel thüre, anton baron, walter gebert, stefan lay, andreas setzer

Der erste Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen einen Beteiligten an den Protesten gegen die AfD-Demonstration wurde am Mittwoch, dem 11.05.2016 eingestellt. Nachdem der Betroffene bei seiner Festnahme mit mehreren Faustschlägen von Cops traktiert wurde, wurde ihm gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.

Diese Vorwürfe fielen im Prozess aber nach teils widersprüchlichen und vagen Aussagen der Cops in sich zusammen. So wurden aus einer Ausholbewegung mehrere Schläge gegen den Kopf eines Cops konstruiert, obwohl weder der besagte Kopf noch die Schläge beobachtet werden konnten. Das steht nur exemplarisch für die Konstruktion an Vorwürfen, welche sich alle als haltlos bewiesen.

 

„Wir betrachten schwere, konstruierte Anschuldigungen der Cops als gezielte Einschüchterungsversuche, damit sich Betroffene nicht mehr trauen, an Demonstrationen teilzunehmen und ihre politischen Aktivitäten jeglicher Art einstellen.“, analysiert einer der Betroffenen. „Wir wehren uns entschieden gegen diese perfide Strategie und stellen dem unsere gegenseitige Solidarität entgegen!“

 

Der jetzige Prozess ist der Auftakt zu weiteren Prozessen: Es ist abzusehen, dass in den kommenden Wochen und Monaten weitere Aktivist_innen vor Gericht gestellt werden sollen.

 

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