Prozess gegen zwei Tierbefreiungsaktivisten in Braunschweig endet mit hohen Strafen.

Zeichnung MichelenProzess Richterin und StA

Am 03.05.2016 endete nach fünf Prozesstagen der Prozess gegen zwei Tierbefreiungsaktivisten aus Braunschweig mit Haftstrafen die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ihnen wurde vorgeworfen am 25.12. 2014 mehrere Schaufensterscheiben des Pelzgeschäftes Michelen und jeweils eine Scheibe bei den Geschäften Milkau und Ernsting`s Family kaputt gemacht zu haben. Zusätzlich sollen sie sich mittels einer Brechstange und Pfefferspray gegen zwei Sicherheitsbeamte gewehrt haben. Zusammengelegt wurde das Verfahren mit einen Verfahren wegen Erschleichung von Leistungen was gegen Philipp geführt wurde. Verurteilt wurde Andre wegen Sachbeschädigung und doppelter gefährlicher Körperverletzung zu 11 Monaten Haft auf Bewährung. Philipp wurde wegen gefährlicher Körperverletzung freigesprochen und wegen Sachbeschädigung und zweimal Erschleichung von Leistungen zu 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In dieser Bewährungszeit müssen sie zudem 150 Sozialstunden abarbeiten und einen Wohnwortwechsel ankündigen.

 

Begonnen hat der fünfte Prozesstag mit der Besichtigung der Polizeifotos in der Akte, auf denen Andre angeblich mit der Jacke, an der Blut des Wachschützers Keim gefunden wurde, zu sehen war. Das Foto war zwar nicht mehr in digitaler Form zu finden, konnte jedoch so aufgehellt werden, dass es für den Verurteilungswilligen Staatsanwalt Koch und der Richterin Bettge zur Identifizierung ausreichte.

Es folgte eine Stellungnahme von Andres Verteidigerin in der betont wurde, dass dieses Foto der Jacke – das gleichzeitig als einzig brauchbares Beweismittel herhalten sollte – nicht brauchbar ist. Denn, so sagt es die Akte, ist diese Jacke überhaupt keine Tatbekleidung gewesen! Auf Fotos von der Polizei ist stattdessen ein Bild von Andre in einem schwarzen Rollkragenpullover zu sehen mit der Beschriftung: „Einer der Täter in Tatbekleidung“. Wie das Blut an die Jacke gekommen ist, woher diese Jacke kam und wann und wo sie getragen wurde ist völlig unklar. Der Staatsanwalt und die Richterin ignorierten diese Stellungnahme einfach und die Beweisaufnahme wurde geschlossen.

 

Was folgte war ein einstündiges Plädoyer des Staatsanwalts. Er bedankte sich zunächst bei den Angeklagten und der Verteidigung dafür, dass die Verhandlung sehr an der Sache orientiert abgelaufen ist, betonte, dass er Verständnis für Aktionen gegen Pelz hätte, auch mutmaßte er über genmanipuliertes Getreide bei Milkau und Kinderarbeit bei Ernsting`s Family, dass sei auch nicht in Ordnung, was die Angeklagten hier jedoch „zweifelsohne“ getan haben sei strafbar und ginge zu weit. Die Wachschützer hätten sich korrekt verhalten. Obwohl sie Philipp ohne Ankündigung vom Fahrrad rissen und sich in einer „Sandwitchposition“ auf und unter ihn legten, sei es für Andre, der Philipp daraufhin zur Hilfe gekommen war, objektiv ersichtlich gewesen, dass es sich hierbei um eine nach der Strafprozessordnung rechtmäßige Festnahme handelte. Auch der Vorwurf der Erschleichung von Leistungen habe sich in der Zeugenvernehmung erhärtet, da die beiden Fahrkartenkontrolleure die Gruppe „offener Schwarzfahrer“ erst im Zug entdeckten und sie es sicher bemerkt hätten, wenn sie bereits auf den Bahnsteig die Schilder mit den Aufschriften „Ich fahre Umsonst“ umgehabt hätten. Da Philipp bereits mehrmals wegen Erschleichung von Leistungen verurteilt wurde, kostete ihn die beiden Schwarzfahrten jeweils ein Monat Knast. Weitere 6 Monate bekam er für die Sachbeschädigung. Bei Andre plädierte er wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung für ein Jahr Haft. Bei beiden könne die Gefängnisstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden.

 

Es folgten die Plädoyers der Verteidigung. Sie gingen noch einmal darauf ein, dass das Foto mit der Jacke nicht als Beweis herhalten könne und sich die Zeugen bei der Zuordnung der beiden Angeklagten widersprachen. Des weiteren handelte es sich bei der Festnahme der Wachschützer nicht um eine rechtmäßige Festnahme, die für die beiden als solche ersichtlich war. Zu keinem Zeitpunkt erwähnten die Wachschützer Keim und Kontny, dass sie die beiden festhielten, weil sie Straftaten begangen haben, um gemeinsam auf die alarmierte Polizei zu warten. Stattdessen brüllten sie und bedrohten einen der Angeklagten mit den Worten „Jetzt kriegst du es richtig“. Bei den vorgeworfenen Handlungen handelte es sich demzufolge juristisch gesehen nicht um Körperverletzung sondern um Notwehr. Auch wurden die tendenziösen Ermittlungen des Staatsschützers Antl, scharf kritisiert. Andre und Philipp wurden auf der Wache misshandelt und unter anderem als „schlimmes Genmaterial“ bezeichnet. Obwohl all dies veröffentlicht wurde stellte Antl keinerlei Bestrebungen an herauszufinden welche Kolleg*innen in der Nacht Dienst hatten, um sie aufgrund der erhobenen Vorwürfe zu befragen. Auch bei den Schwarzfahrten handelte es sich um keine strafbaren Handlungen, da die Gruppe mit Transparenten, Schildern, Flyern und einen Megafon klar als Schwarzfahrer zu erkennen waren und somit von einer „Erschleichung“ nicht die Rede sein konnte.

Anschließend bekamen die Angeklagten das letzte Wort. Hierbei wurde auf den politischen Hintergrund der vorgeworfenen Handlungen und auf die Absurdität des Verfahrens aufmerksam gemacht.

 

Nach einer halben Stunde Pause verkündete die Richterin das Urteil. Sie betonte zu Anfang ihrer Urteilsbegründung, dass es von ihr kein Statement zu „Schwarzfahren, Tierschutz oder zum Kapitalismus“ geben wird. Ihre Aufgabe wäre es Gesetze durchzusetzen, nicht sie zu ändern. Damit übersieht sie was sie mit der Übernahme dieser Aufgabe in diesem Staat und mit dem Urteil für ein klares Statement abgibt. Die Verteidigung des Status Quo, in dem Menschen für die freie Nutzung von „öffentlichen Verkehrsmittel“ eingesperrt werden, Tiere verdinglicht, gequält und für Profite getötet werden und sich das vorherrschende gewaltvolle System als Kapitalismus betiteln lässt, ist ein klares Statement gegen ein, von den Angeklagten gefordertes Engagement für eine solidarische Gesellschaft.

 

Die Richterin schließt sich in großen Teilen dem theatralisch vorgetragenden Plädoyer des Staatsanwaltes an und wich in ihrem Urteil nur minimal den vom Staatsanwalt geforderten Strafen ab.

 

Ein Urteil was nicht nur auf Grund der schwachen Beweislage abzulehnen ist!

 

Die Angeklagten und die Verteidigung kündigten an Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen.

 

So oder so werden wir auch weiterhin unsere Solidarität mit unseren beiden Freunden und Genossen zeigen und praktisch umsetzen.

Wir danken allen, die bei den fünf Prozesstagen physisch und gedanklich anwesend waren und/oder die beiden anderweitig unterstützten.

 

Kampagne gegen Tierfabriken, Mai 2016

Informationen zu den Hintergründen und zu verganengenen Prozessberichten findet ihr unter: http://kampagne-gegen-tierfabriken.info/solidaritaet-mit-andre-und-philipp/

 

Es folgt Andre´s letztes Wort.

Da sich das Amtsgericht Braunschweig in der Vergangenheit des öfteren schwer damit getan hat, den Unterschied zwischen einer solchen Erklärung und einem Geständnis anzuerkennen, muss folgendes voran gestellt werden: Diese Erklärung ist kein Geständnis. Wir schildern hiermit lediglich nur unseren Standpunkt zu der uns vorgeworfenen Sachbeschädigung.

 

Ende Dezember 2014 sollen in einer Einkaufspassage bei drei neben einander liegenden Geschäften Scheiben zerstört worden sein. Mehrere Scheiben verlor das Pelz-und Ledergeschäft Michelen und jeweils eine Scheibe ging bei den Geschäften Milkau und Ernstings Family zu Bruch.


An solchen Scheiben drücken sich täglich zahlreiche Menschen, auf der Suche nach dem Neusten und Billigstem, ihre Nasen platt. Beim schlendern durch die Konsumwelt denken die wenigsten an die negativen Auswirkungen die die aktuell existierende kapitalistische Produktionsweise der Waren auf Menschen, Tiere und Natur hat. Viele Arbeiter*innen in den Fabriken – egal ob in Tierhaltungsanlagen, in Textilfabriken oder sonst wo – schuften oft unter katastrophalen Bedingungen und werden um ihren Lohn betrogen. Die Regale und Tierfabriken sind übervoll und die Müllcontainer quellen über mit dem was keinen Profit mehr bringt. Unzählige Tiere werden ihrer Selbsbestimmung beraubt und massenweise getötet. Die Ressourcen ungerecht verteilt. Die Natur zerstört und vergiftet. Widerstand gegen- oder kritisches Hinterfragen dieser Zustände, in denen auf Grundlage von Ausbeutung und Zerstörung produziert/gehandelt wird, soll nicht aufkommen. Es soll gekauft werden und den Veränderung vorgaukelnden Imagekampagnen der Konzerne und Gesetzen der Justiz vertraut werden, anstatt über wirkliche Alternativen hin zu einer nachhaltigen und solidarischen Produktionsweise nachzudenken und diese zu erkämpfen.

 

Warum sich also so viel Mühe um irgendwelche kaputte Scheiben in einer Einkaufspassage machen? Warum sich auf Leute stürzen wo mensch denkt, die hätten dort Scheiben zerstört? Stürzt euch auf das, was Leben ausbeutet und zerstört. Wir sehen den Bruch in der Schaufensterscheibe als Bruch in der vorherrschenden Konsumnormalität, der den_die Konsument_in vielleicht daran erinnert, dass am Schein der heilen Konsumwelt etwas nicht stimmt. Im Kapitalismus kann es keinen „guten Konsum“ geben, denn in diesem zählt die Profitmaximierung über allem anderen.

 

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Als ich Faschos geboXXt hab, hatte ich nich son verständnissvollen Staatsanwalt und bin direkt inne Kiste eingefahren.

gebt es den Juristen + Richtern, und zwar kräftig!

Besser: nicht erwischen lassen