Prozess gegen zwei Tierbefreiungsaktivisten wegen des Vorwurfs der Schbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Erschleichung von Leistungen – Tag 3

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Bericht vom dritten Verhandlungstag am 13.04.2016 im Amtsgericht Braunschweig.

Das große Problem des Gerichts – Wer soll was getan haben im Rahmen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung – bleibt auch nach diesem Prozesstag weiter bestehen. Oder um mit den Worten des Oberstaatsanwalts zu sagen, „Das hier wird zunehmend zum zentralen Problem“. Eine Identifizierung der „Täter“ war auch durch die weiteren Zeugenaussagen nicht möglich. Als Zeugen geladen waren der Polizeibeamte Bräuer und erneut der Wachmann Keim, die mit ihren Aussagen in erster Linie Schatten ins Dunkel brachten.

 

Zunächst wurde der Zeuge Keim vernommen. Durch die Fragen der Richterin und des Oberstaatsanwalts sollte geklärt werden, wie sich die beiden „Täter“ unterschieden. Hierzu konnte Keim nicht viel beitragen. Er habe sie nie unmaskiert gesehen und konnte sich auch nicht mehr daran erinnern, wer von Beiden der Größere und wer der Kleinere gewesen sein soll. Sicher war er sich nur, dass beide kleiner als er selbst waren. Wie die Behauptung – er wäre sich sicher, dass er vom Kleineren der beiden „Täter“ verletzt wurde – in das Protokoll der Zeugenvernehmung des Staatsschützers Norbert Antl gekommen ist, konnte er sich auch nicht erklären.

Die Verteidigerin eines angeklagten Aktivisten kommentierte die Vernehmung mit den Worten: „ Die nochmalige Vernehmung des Zeugen hat für mehr Verwirrung gesorgt als vorher.“

Der Beamte Bräuer vom Landeskriminalamt gab in seiner Aussage an, dass er damals mit dem Kollegen Urban als erste Streifenwagenbesatzung am Tatort ankam. Er sprach davon, dass alle Personen unmaskiert gewesen wären. Von den „Tätern“ hatte er dann noch ein ganz klares Bild im Kopf „Mitteleuropäisch, jung, sportlich und etwa 1,80 groß“ … „eine dunkel gekleidete Durchschnittsperson eben.“

Doch welcher Wachmann welche Person der Polizei übergab, in welchen Streifenwagen sie zur Wache gefahren wurden und wie es zu der Zuordnung der Personen und den „Tatwerkzeugen“ – die bei seiner Ankunft am Tatort „wahllos am Boden verstreut lagen“ – gekommen ist, dazu konnte er auch nichts sagen.

Der Oberstaatsanwalt zitierte aus einem Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) in dem es heißt, dass bei einer gefährlichen Körperverletzung jedem Täter konkrete Handlungen nachgewiesen werden müssen. Davon sind wir in diesem Verfahren Meilen weit entfernt. Da der Oberstaatsanwalt das aber nicht hinnehmen möchte, wird es einen weiteren Prozesstag geben, in dem noch einmal der andere Wachmann – Herr Kontny – vernommen werden soll. Ob diese zweite Vernehmung von Kontny das Gesamtbild erhellen wird lässt sich aber bezweifeln.

Die Verhandlung wird am 22.4.2016 um 10:30 Uhr im Saal E03 im Amtsgericht Braunschweig fortgesetzt. Wir rechnen mit der Urteilsverkündung. Unterstützung bleibt gern gesehen!

 

Mehr Infos findet ihr unter: http://kampagne-gegen-tierfabriken.info/solidaritaet

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