Ermittlungsstand im Kotti-Verfahren

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Ermittlungsstand im Kotti-Verfahren Seit dem letzten Update vom August 2015 sind folgende Erkenntnisse zum Vorgehen des LKA bekannt geworden.... Der Staatsschutz ermittelt wegen schwerer Brandstiftung am 1. Mai 2015 bei der versuchten Besetzung eines ehemaligen Kaufhauses in Neukölln. Hier soll angeblich eine DNA Spur gesichert worden sein, die auch angeblich nach dem Vorfall vom 7. Juni 2013 am Kottbusser Tor gesichert wurde.

 

Eine Ermittlungsgruppe Nord hat die Ergebnisse der Auswertung von Funkzellenverbindungsdaten aus dem Kotti-Verfahren mit den Funkzellenverbindungsdaten von dreizehn Anschlägen verglichen.
Warum ausgerechnet diese Anschläge einer Kreuztrefferanalyse unterzogen wurden, ist nicht ersichtlich. Im Einzelnen handelt es sich um Brandstiftungen am 29.01.2013 gegen das Ordnungsamt Mitte, am 28.11.2013 gegen Vodafone Sendemast, am 01.01.2014 gegen Türkische Botschaft, am 28.05.2014 gegen Polizeiabschnitt 55, am 02.06.2014 gegen Bosch, am 15.06.2014 gegen Gegenbauer, am 17.06.2014 gegen Sodexo, am 19.06.2014 gegen Bürgeramt Pankow, am 27.06.2014 gegen Amtsgericht Kreuzberg und am 09.07.2014 gegen Mercedes Autohäuser.
Die einzig sichtbare Gemeinsamkeit ist, dass alle diese Verfahren unter UJs Aktenzeichen geführt werden, also gegen Unbekannt. Ein weiteres Verfahren fällt aus diesem Rahmen, die Brandstiftung gegen den Polizeiabschnitt 16 am 23.05.2014. Dieses Verfahren läuft Anfangs auch unter UJs, wechselt aber dann zu einem Js Verfahren, was bedeutet, dass gegen mindestens eine Person konkret ermittelt wird.
In diesem Verfahren wurden nicht nur Funkzellendaten zum Tatzeitpunkt und Tatort erfasst, sondern auch drei Tage vor der versuchten Brandstiftung. Der Grund hierfür könnte in dem Bekennerschreiben liegen, welches von einer Gruppo Informale im Internet veröffentlicht wurde. Dieses nimmt Bezug auf einen Protest von Flüchtlingen an der Gedächtniskirche am 20. Mai. Das LKA hat anscheinend auch für diese Kundgebung die Funkzellendaten erfasst und mit den gesammelten Telefonnummern der anderen Ermittlungskomplexe verglichen.
Daraus folgert, dass es keinen harmlosen Verlust von DNA und keine ungefährliche Benutzung des Handys geben kann, denn das LKA sammelt diese Daten um daraus neue Ermittlungsansätze zu konstruieren, auch wenn diese nicht zu einer Verurteilung reichen. In diesem Verfahren sind damit über Tausend Telefonnummern erfasst worden und es ist nicht absehbar welche Konsequenzen das für die Betroffenen hat.

Wie dieser Ermittlungsaufwand im Kontext des Verfahrens zu rechtfertigen sein soll ist uns ein Rätsel. Wir dürfen gespannt sein wie diese massivsten Eingriffe in die Grungrechte der Beschuldigten und hunderter anderer Menschen vom Gericht bewertet werden wird.
Inzwischen ist gegen zwei Beschuldigte im Kotti-Verfahren Anklage wegen Landfriedensbruch erhoben worden.

 

Interessierte Leute können sich 08.04.2016 um 10:40h im Saal D113 des Amtsgerichts Tiergarten (Eingang Wilsnacker Strasse 4) einfinden um den Prozess zu begleiten.

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ACHTUNG! der Raum hat sich spontan geändert.

jetzt: Raum B143