Rechtsextreme Mutter verklagt eine Kontrahentin wegen übler Nachrede

Erstveröffentlicht: 
13.11.2015

Im Dezember 2014 schloss die Waldorfschule in Crailsheim zwei Kinder aus, deren Eltern sich offen zur NPD bekennen. Der Fall hatte jetzt ein juristisches Nachspiel, bei dem es um üble Nachrede ging.

 

Im Dezember 2014 fiel eine 49 Jahre alte Frau aus Crailsheim nach der Lektüre eines Berichtes im HT aus allen Wolken: Der Artikel drehte sich um eine 35 Jahre alte Frau aus Wolpertshausen, die zusammen mit ihrem Mann schon bei Land- und Bundestagswahl für die NPD kandidiert hatte und im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie in das Visier der Ermittler geraten war.

 

Die Frau hatte jetzt auch eine Erklärung dafür, warum ihre dunkelhäutige Tochter in der dritten Klasse von einer Mitschülerin zum Beispiel als "Affe" bezeichnet worden war: Bei dem Mädchen handelte es sich um ein Kind der rechtsextremen Frau.

Aus Sorge um ihre drangsalierte Tochter setzte die Frau Himmel und Hölle in Bewegung, informierte andere Eltern und die Schulleitung, die letztlich als Privatschule den Vertrag mit den Eltern kündigte und damit sowohl das Mädchen als auch ihren Bruder vom Unterricht ausschloss: Das Bekenntnis ihrer Eltern zur rechtsextremen NPD sei unvereinbar mit den Werten der Waldorfschule (das HT berichtete).

 

Die rechtsextreme Frau reagierte mit einer Anzeige wegen übler Nachrede: Die Kontrahentin habe nämlich behauptet, dass ihr Ex-Mann vor vier Jahren in Crailsheim von Neonazis zusammengeschlagen wurde - und zwar im Auftrag des Ehepaares aus Wolpertshausen.

Weil die Angeklagte vor dem Amtsgericht in Crailsheim diesen Vorwurf vehement bestritt, spielte gestern die Aussage einer Zeugin eine Schlüsselrolle in diesem Strafprozess: Bei zwei Gelegenheiten, so die Frau aus Crailsheim, habe ihr die empörte Mutter eindeutig erklärt, dass hinter der brutalen Gewalttat an ihrem Ex-Mann das Ehepaar mit dem NPD-Weltbild stecke.

 

Weitere Zeugen für eine solche Drahtzieher-Behauptung gab es allerdings nicht: Die frühere NPD-Kandidatin blieb vage über die weiteren Wege, wie sie von diesem Vorwurf erfahren habe und berief sich zudem darauf, dass sie drei möglichen Zeugen versprochen habe, ihren Namen nicht zu nennen.

Die Ermittlungen der Polizei zu dem besagten Überfall verliefen jedenfalls im Sande, der Täter konnte nicht ermittelt werden.

In ihrem Plädoyer pochte die Verteidigerin Michaela Spandau auf einen Freispruch: Ihre Mandantin habe keinen Grund gehabt, dem Ehepaar einen solchen Vorwurf unterzuschieben. Zudem gebe es Widersprüche in der Aussage der Zeugin.

 

Die Angeklagte selbst (sie hat ihre Tochter nach weiteren Anfeindungen von Klassenkameraden ebenfalls von der Schule genommen) sprach von einer "infamen Lüge" und will in Berufung gehen.

 

Richterin Uta Herrmann hielt die Zeugin dagegen für absolut glaubwürdig und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro, die auch Staatsanwalt Jörg Böhmer gefordert hatte.

 

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