[B] Nazi - Prozessbeobachtung - Bierquelle - HoGeSa Kennenlerntreffen

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Am 17.01.2015 fand in Berlin Prenzlauer Berg ein „HOGESA“ Kennenlerntreffen in der Kneipe „Stumpfe Ecke“ statt. Dagegen gab es auch antifaschistischen Protest. Nach Ende des „HOGESA Treffens“ und während des Auflösens der „antifaschistischen Kundgebung“ gab es in räumlicher Nähe der ehemaligen Kundgebung einen rechtsradikalen Übergriff von 4 Beteiligten auf zwei Antifaschisten.

 

Dieser Übergriff ereignete sich aus der Kneipe „Bierquelle“ heraus.

 

Zwei Antifaschisten hoben bei einer Sparkasse in der Nähe etwas Geld von ihrem Konto ab, währenddessen sich einer der späteren Täter scheinbar telefonierend laut darüber äußerte, dass

 

Zitat: ….die scheiß Zecken waren auch schon vor unserer Kneipe, die Fotzen...

 

Die beiden Antifaschisten sprachen darauf hin den späteren Täter auf seine Äußerungen an, und forderten ihn auf seine Aussagen doch zu konkretisieren. Unter Beschimpfungen der Antifaschisten und der Aufforderung zur körperlichen Auseinandersetzung, entfernte sich der Nazi in Richtung „Bierquelle“.
Dort vor der Tür der Kneipe wartete er offensichtlich und machte sich später, als die beiden Antifaschisten auf ihrem Heimweg dort vorbei fuhren, durch rufen und das mehrfache zeigen des „Hitlergrusses“ bemerkbar.

Die beiden Antifaschisten unterbrachen ihre Fahrradfahrt, um zu beraten wie sie mit dieser Beobachtung umgehen werden, stiegen ab, aber verblieben am Ort.

Die Distanz zwischen Antifaschisten und der Kneipe „Bierquelle“ beläuft sich über die ganze Breite der Greifswalder Allee – also ca. 70 Meter.

 

Dieser Täter, der heute verurteilte Kevin Poller (arbeitssuchend) verschwand nun kurz in der Kneipe und betrat nun mit mindestens weiteren 3 Beteiligten die Greifswalder Alle, die diese Gruppe nun rennend überquerten.

Der Aufmerksamkeit der Gruppe war offensichtlich entgangen, dass sich ca. 40 Meter neben ihnen ehemalige antifaschistische Kundgebungsteilnehmer*innen in Begleitung von ca. 15 Polizeibeamten, auf dem Heimweg in Richtung S-Bahnhof aufhielten und nun Zeuge dieses Angriffes wurden.

 

Die Neonazis rannten also über die befahrene Greifswalder Allee auf die zwei Antifaschisten zu und es kam zum Angriff in Folge dessen sich Kevin Poller als Haupttäter durch äußerst zielgerichtetes aggressives Verhalten, Beleidigungen und vor allem durch Tätlichkeiten hervortat.

Ein weiterer Beteiligter der, heute als Zeuge erschien, der 47 jährige Kraftfahrer Renee Bogner, Spitzname „Vatti“, bestätigte selbst seine Beteiligung an dem Bedrängen und Beleidigen zumindest eines der Antifaschisten, wollte aber eigene Tätlichkeiten nicht einräumen.
Während seiner heutigen Zeugenaussage bedrohte und beleidigte er in direkter Ansprache einen der anwesenden Antifaschisten. Deshalb wurde ihm vom Richter ein „Ordnungsgeld“ bei Wiederholung angedroht. Dabei räumte er auf Anfrage des Richters ein, offensichtlich ohne jegliches Unrechtsbewusstsein, einen der Antifaschisten als „Zecke“ und „Penner“ beschimpft zu haben, was ihm mit Sicherheit eine weitere Anzeige wegen Beleidigung einbringen wird.

Der Angeklagte Kevin Poller räumte in seiner Einlassung die Tätlichkeiten ein, stritt das zeigen des „Hitlergrußes“ jedoch ab.
Pikant war dabei, dass er einen weiteren Zeugen und Beteiligten, einen Herrn Schmidt (Gebäudereiniger) belastete, indem er aussagte, dass dieser doch den „Hitlergruß“ gemacht habe.

Goße Augen bei Staatsanwältin, Richter, Antifaschisten und dem anwesenden „Schmitti“!


Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde von der Verteidigung der Neonazis eine Angestellte der „Bierquelle“ als Zeugin geladen.


Ihre Aussagen belegten zwei weitere Überraschungen.

 

So soll  „Schhmitti“  mehrfach innerhalb der Kneipe schon vorher am Abend den „Hitlergruß“ entboten haben, berichtete Sie. Auf die Nachfrage des Richters, warum sie in Ihrem Laden so etwas zulasse entgegnete sie:
„...ich hab ihn ja auch schon mehrfach gebeten damit aufzuhören.“

 

Die zweite Überraschung war, dass die Angestellte, befragt zu der allgemeinen Situation des Abends, eine weitere Bombe platzen ließ.

 

„…an dem Abend war ja sowieso schon viel los im Kiez. Ganz viel Polizei und so. Da war so ein Hooligan Treffen (Nachfrage: HOGESA - Ja) geplant. Das sollte aber eher geheim bleiben...“

 

Wenn mensch bedenkt, dass die Angestellte der „Bierquelle“, die mehrere hundert Meter von dem tatsächlichen „HoGeSa -Treffen“ in der „Stumpfe Ecke“ entfernt liegt, über den Versuch der HoGeSa Aktivisten dieses Treffen und den Ort geheim zu halten bescheid weiß, ist davon auszugehen, dass es eine rechtsradikale informelle Vernetzung entweder über die Betreiber beider Kneipen, oder über den doch engeren Kontakt zu den Angeklagten gibt – oder der Beides.

 

Vor Allem aber, dass die Angeklagten in diese „HoGeSa-Treffen“ Organisierung zumindest informell eingebunden waren und somit zumindest zum mobilisierbaren Umfeld zuzurechnen sind.

 

Der nachfolgend vernommene Herr Schmidt hatte dann enorme Gedächtnislücken und versuchte dies mit seinen enormen Alkoholkosum an diesem Abend zu erklären.
Auf den gezeigten Hitlergruß angesprochen den er möglicherweise vor der Kneipe entboten haben soll, erwiderte er: 

„...da nicht, vorher ,vorher...“

 
Danach wollte er gar nichts mehr wissen und berief sich auf seine alkoholbedingten Gedächtnislücken.

Der Richter belehrt in über die Strafbarkeit einer Falschaussage als Zeuge und gab ihm deutlich zu verstehen, dass er seinen Ausführungen keinen Glauben schenken könne, da es ja...

 

Zitat: ... immerhin gereicht habe 70 m über eine vielbefahrene Straße zu rennen um zwei Menschen zu attackieren...

 

Der Zweite Angeklagte des Abends ist ein taubstummer und laut Aussage seines Betreuers und Rechtsanwaltes „leicht geistig behinderter Freund“ des Kevin Poller, dessen bewusste Beteiligung an diesem rechtsradikalen Übergriff durchaus fraglich ist.

Daher benennen wir ihn hier nicht namentlich. In Folge wird er „Carl“ genannt.

 

Unstrittig ist, dass er zum engen Freundeskreis des Kevin Poller und des Renee Bogner gehört und somit anzunehmen ist, dass er grundsätzliche rechtsradikale Gedankenmuster seiner Freunde teilt.
Er war zwar „mobilisierbar“ für ein schnelles überfallartiges Handeln der Gruppe, aber es ist auch ungeklärt was der hörbehinderte „Carl“ für ein Bild vermittelt bekam um seinen Nazifreunden zur Seite zu stehen.

Fakt ist, dass „Carl“ sich zumindest kurz vor Eintreffen der Polizei und der zu Hilfe geeilten Antifaschist*innen die diesen Angriff beendeten, scheinbar durch Gestik und Verhalten schlichtend engagierte.

Da er selbst nicht durch Tätlichkeiten auffiel, wurde er vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung freigesprochen.

Wir halten das, unter den gegebenen besonderen Bedingungen, für in Ordnung,

 

Schlechter ging die Verhandlung für Kevin Poller aus.

Aufgrund seiner 11 Vorstrafen, davon 10 mit „Körperverletzung“, und einem noch anstelligen weiterem Verfahren, das auch auf „Körperverletzung und § 86a“ (welch Überraschung) angeklagt werden wird, wurde

 

Kevin Poller
zu einer 10 monatigen Haftstrafe, auf 3 Jahre Bewährung, mit der Beauflagung eines wöchentlich zu kontaktierend Bewährungshelfers, 150 abzuleistenden Arbeitsstunden in gemeinnütziger Arbeit, und einer Geldstrafe für den 86a verurteilt.
Der Zorn der „nationalen Bewegung“ ist im gewiss, weil auch er seinen Gesinnungskameraden Schmitti bei Gericht mit 86a belastet hat.

Der Richter äußerte deutliche Zweifel daran, dass Kevin Poller in dieser Zeit straffrei bleiben wird.

 

„Carl“

wurde wegen seiner „bedingten Strafmündigkeit“, seiner Einlassungen und seines zumindest später scheinbar schlichtenden Verhaltens freigesprochen.

 

Renee Bogner

erwartet nach Ankündigung der Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen „gemeinschaftlich begangener Körperverletzung.“ Seitens des einen attackierten Antifaschisten eine Anzeige wegen Beleidigung, die er selbst in seiner Zeugenaussage zugegeben hat.

 

Herr Schmitt „Schmitti“

erwartet ebenfalls seitens der „Staatsanwaltschaft“ eine Anklage wegen „gemeinschaftlich begangener Körperverletzung“ und „zeigens verfassungsfeindlicher Symbole“ (§86a).

 

Auf die Angestellte der „Bierquelle“

wartet der Zorn „Schmittis“, der „Kameraden“ wegen „anschmierens bei den Bullen“.

Vielleicht wird allen hier genannten Nazibeteiligten erst später klar werden in welcher Situation sie stecken. Denn direkt nach der Verhandlung trafen sich alle einvernehmlich Zigaretten rauchend draußen vor dem Gerichtsgebäude. Verabschiedend umarmte die Angestellte der „Bierquelle“ Renee „Vatti“ Bogner auf eine Art die darauf schließen ließ, dass sie eben nicht nur die dort arbeitende Kellnerin ist, sondern zumindest eine „enge Vertaute“.

 

Und - „Schmitti“ - wenn du nun wieder nüchtern bist:

Kevin und die Kellnerin haben dich angeschissen!

 

Im Übrigen! Behaltet den Anwalt. Der war richtig schlecht!

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Wurden die Adressen der Nazis genannt?

Bitte teilt die doch mit uns!

Die Staatsanwaltschaft übernam die Anzeige von Amts wegen und daher waren die beiden Antifaschisten nur als Zeugen geladen.

In den angekündigten Verfahren die sich noch etwickeln werden, besteht vieleicht ein anderr Zugang zu den Akten.