Am 29.12.2009 wurde Tobias P. aus der JVA Moabit entlassen. Wie nicht anders zu erwarten war, hat die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Pamela Kaminski, zwischenzeitlich Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls eingelegt. Obwohl eine Begründung derzeit noch nicht vorliegt, ist mit einer zeitnahen Prüfung durch die nächsthöchste Instanz, in diesem Falle durch das Landgericht, zu rechnen. Gibt das Landgericht der Beschwerde statt, hätte dies eine erneute Inhaftierung zur Folge.
Trotz dem, dass die Rücknahme des dringenden Tatverdachts und die Aufhebung des Haftbefehls mittlerweile zwei Wochen zurückliegen, werden Tobias immer noch mindestens dreiviertel der Post vorenthalten, die ihm in den Knast geschickt wurde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft betraf dies bis Ende Dezember mindestens 76 Postsendungen, die entweder gänzlich beschlagnahmt, für die Verfahrensakte fotokopiert oder aber mit erheblicher Zeitverzögerung an die ursprünglichen Absender zurück geschickt wurden. Letzteres wegen angeblichem Kapazitätsmangel bei der für Postkontrollen zuständigen Stelle.
Die übrigen Eingriffe in den Postverkehr begründete die Staatsanwaltschaft mit der Hoffnung, daraus Erkenntnisse über Tobias Zugehörigkeit zur „linken Szene“ und ein mögliches Tatmotiv gewinnen zu können. Dass diese Begründung nur einen weiteren kläglichen Versuch darstellt, Belastendes gegen Tobias herbeizukonstruieren, ist nicht erst seit dem Verfahren gegen Alexandra R. offensichtlich. Hier hatte die Staatsanwaltschaft schon einmal versucht, Inhalte von Postsendungen, die Alexandra während der U-Haft von Dritten zugesandt wurden, im Verfahren gegen sie in Stellung zu bringen. Vor Gericht hatten daraus resultierende „Erkenntnisse“ jedoch keinerlei Beweiskraft.
Weitere Infos folgen. Freiheit für Tobias!