Gipfel der Repression: Presseerklärungen des Ermittlungsausschusses zum G7

Polizeiangriff auf der Großdemo am Samstag

Die Proteste gegen den G7-Gipfel auf Schloss Elmau waren Anlass für ein breites Spektrum an Repressionsmaßnahmen. Um die betroffenen Aktivist*innen zu unterstützen, hatte sich im Vorfeld der Ermittlungsausschuss zum G7 gegründet, der aus bundesweiten Rote-Hilfe-, EA- und anderen Rechtshilfestrukturen besteht. Er kümmerte sich um linke Aktivist*innen, die während dieser Zeit in Gewahrsam oder festgenommen wurden, und vermittelte ihnen solidarische Anwält*innen des Legal Teams. In vier Presseerklärungen berichtete der EA zum G7 über die laufende Repression.

 

Presseerklärung des Ermittlungsausschusses zum G7 vom 06.06.2015
Versammlungsrecht weiterhin außer Kraft: VGH verschleppt Entscheidung über Sternmarsch

Am heutigen Samstag sollte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) über die Klage gegen das weitgehende Verbot des Sternmarsches entscheiden. Auf mehrmalige Nachfragen der Rechtsanwält*innen, die das Bündnis „Stop G7" in der Klage vertreten, erklärte das Gericht, mit einem Urteil sei keinesfalls vor 19 Uhr zu rechnen. Offenbar wird das Verfahren absichtlich verschleppt, so dass eine Verfassungsbeschwerde gegen die weitgehende Abschaffung der Versammlungsfreiheit für den morgigen Tag praktisch unmöglich werden würde.

 Das Verwaltungsgericht München hatte am gestrigen Freitag die an ein Komplettverbot grenzenden Beschränkungen für den Sternmarsch gegen den G7-Gipfel in fast allen Punkten bestätigt. Nur eine Delegation von 50 Personen soll demnach den internationalen Protest am Sonntag symbolisch übermitteln und sich dem Tagungsort kurzzeitig bis auf Sicht- und Hörweite nähern dürfen.
Gegen die umfassenden Beschränkungen hatte das Bündnis „Stop G7" Beschwerde eingelegt, um zumindest eine symbolische Minimalversion der ursprünglich angemeldeten Demonstrationszüge zu erwirken. Auch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hatte das Urteil nicht akzeptiert, um das Komplettverbot aufrechtzuerhalten.

Seit Wochen werden die Proteste gegen den G7-Gipfel auf Schloss Elmau anhand an den Haaren herbeigezogener Gefahrenprognosen kriminalisiert. In einem von skandalorientierten Medien und populistischen Politiker*innen aufgeheizten Klima werden die angemeldeten Versammlungen entweder komplett verboten oder mit völlig absurden Auflagen zu einer Farce gemacht. Dabei gibt es immer wieder eine Arbeitsteilung der staatlichen Repressionsorgane: nach einem Komplettverbot durch Polizei und Ordnungsämter müssen die Protestbündnisse die Schikanen in kostspieligen Gerichtsverfahren anfechten, um dann in einzelnen Aspekten Recht zu bekommen, während ein Großteil der Auflagen bestätigt wird. Dieses Ergebnis wird dann seitens der Behörden gönnerhaft als Zugeständnis an das Grundrecht der Demonstrierenden, ihre Kritik lautstark und sichtbar zu äußern, verkauft.
Am gestrigen Freitag wiederholte sich dieses Spiel vor dem Verwaltungsgericht München. Das minimale Zugeständnis war in diesem Fall die Zulassung von 50 symbolischen Protestierenden in Hör- und Sichtweite des Tagungsortes, während den restlichen Tausenden von GipfelkritikerInnen dieses Grundrecht verwehrt bleibt. Diese „Alibi-Demonstrant*innen" sollen als pseudo-demokratisches Feigenblatt einer absolut versammlungsfeindlichen Politik herhalten und der Weltpresse suggerieren, dass auch in Bayern das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt.
Ansonsten schloss sich das Gericht in vielen Punkten den völlig abstrusen Einschätzungen von Polizei und Verfassungsschutz an, die etwa die Verwendung des Begriffs „kämpfen" in Aufrufen zu den Protesten oder aber eine allgemeine vermeintlich bundesweit gestiegene Gewaltbereitschaft gegenüber den Einsatzkräften als Grundlage für ein Verbot nannten. So wurde den Gipfel-Kritiker*innen die prinzipielle Bereitschaft zur Blockade von Rettungsfahrzeugen unterstellt – und dies beispielsweise anhand des Widerstands gegen die Räumung des Hungerstreik-Camps auf dem Münchner Rindermarkt begründet. Selbst eine Fortbewegung „in Zweierreihen oder im Gänsemarsch" sei ein zu hohes Risiko, da die bloße Nähe von so viel kritischer Bevölkerung die Sicherheit der Staatsgäste gefährde. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, das die Aushebelung der Versammlungsfreiheit per Auflagenbescheid erarbeitet hatte, erklärte, „die störungsfreie Durchführung einer Veranstaltung der Bundesrepublik Deutschland genieße verfassungsrechtlichen Schutz" - im Gegensatz zu den offenbar vernachlässigbaren Grundrechten aller anderen.

Der Ermittlungsausschuss zum G7 protestiert entschieden gegen die derzeitige komplette Verhinderung von unliebsamen Meinungen und Protesten im Sichtfeld der Gipfel-Teilnehmer*innen. Wir fordern ein sofortiges Ende der willkürlichen Repressalien und Kontrollen, denen sich die G7-Gegner*innen bereits bei der Anreise ausgesetzt sehen und die ihre Bewegungsfreiheit im Großraum massiv einschränken.


Presseerklärung des Ermittlungsausschusses zum G7 vom 07.06.2015
Proteste gegen den G7: Polizei setzt auf Eskalation

Gegen die Proteste in Garmisch-Partenkirchen gehen die Repressionsorgane mit einer erstaunlichen Kreativität vor. Neben klassischen Knüppeleinsätzen und Pfeffersprayattacken im Rahmen der Demo greifen die Polizei und Justiz tief in die Mottenkiste der Kriminalisierungsmaßnahmen. Diese reichen von den Begründungen, mit denen das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ein faktisches Verbot des Sternmarschs erzwingen will, bis hin zu an den Haaren herbeigezogenen vermeintlichen Straftatbeständen.

Auch wenn es bislang nur zu nicht einmal zwei Dutzend meist vorläufigen Gewahrsamnahmen kam, zeigen deren Anlässe ein breites Panorama polizeilicher Fantasie auf.

Die Vorwürfe gegen die in der Gesa Festgehaltenen übertreffen sich gegenseitig an Absurdität. Bei einer anreisenden Aktivistin beanstandeten die Einsatzkräfte die große Menge an Aufklebern, die sie bei sich trug, ohne über einen Gewerbeschein zu verfügen. Mindestens ein Betroffener wird vermutlich bis Montag nicht freigelassen werden, nachdem er wegen des angeblichen Wurfs eines Suppentellers heute Vormittag in Gewahrsam genommen worden war. Teilweise wurden G7-Gegner*innen aufgrund ihrer Tätowierungen kriminalisiert oder aber mit der Behauptung, Kaffee über einen Polizisten geschüttet zu haben. In einem Fall wurde Sprühkreide zum Anlass genommen, um den Betroffenen über einen längeren Zeitraum hinweg festzuhalten.
Mit diesem Sammelsurium an kruden Vorwürfen versuchen die staatlichen Repressionsorgane offenbar, den Belagerungszustand der ganzen Region durch Zehntausende von Polizist*innen zu rechtfertigen. Der Versuch, den lautstarken Protest gegen den G7-Gipfel zu delegitimieren, war bei der gestrigen Großdemonstration nicht aufgegangen, auch wenn die bayerischen Repressionsorgane sie für eine staatliche Machtdemonstration benutzten. Dabei wurden sie verstärkt durch den rechtlich mehr als fragwürdigen Einsatz von Bundeswehrsoldat*innen sowie Polizeikräften aus anderen europäischen Ländern. Seit dem frühen Morgen hatte das hohe Polizeiaufkommen für einen permanenten Belagerungszustand gesorgt, mit dem Gipfelgegner*innen auf dem Weg zu den Protesten durch Kontrollen eingeschüchtert werden sollten. Sogar am Rand des Campgeländes gab es einzelne Festnahmen, bei denen Alltagsgegenstände wie Brotmesser als Kriminalisierungsgrundlage herhalten mussten.
Die Demonstration wurde von einem provokanten Polizeispalier begleitet und bei der Zwischenkundgebung sowie auf dem Rückweg mit Knüppeln und Pfefferspray angegriffen. Zahlreiche Aktivist*innen wurden verletzt und mussten im Anschluss medizinisch behandelt werden. In dieser Situation griff die Polizei auch Journalist*innen an, die das brutale Vorgehen dokumentieren wollten. Bereits im Vorfeld waren anreisende Medienvertreter*innen wegen Schutzhelmen und Gasmasken in Polizeikontrollen über längere Zeit aufgehalten worden.
Die staatliche Attacke wurde von der Einsatzleitung mit dem angeblichen Wurf einer mit brennbarer Flüssigkeit gefüllten Flasche gerechtfertigt – eine Behauptung, die eine Stunde später richtiggestellt werden musste, da die Flüssigkeit sich als nicht brennbar herausgestellt hatte. Ob das Feuerlöscherpulver, das von den Repressionsorganen als zweiter Grund genannt wurde, einen ähnlichen Wahrheitsgehalt hat, blieb unklar.
Am Ende der Abschlusskundgebung wurden einzelne G7-Gegner*innen festgenommen und in die Gefangenensammelstelle verbracht. Die Betreuung der Festgenommenen durch die Anwält*innen des Legal Team wurde von den dortigen Zuständigen wie schon in den Tagen zuvor immer wieder behindert. So wurden Rechtsbeistände nicht zu den Aktivist*innen vorgelassen, gezielt fehlinformiert und von ihnen gestellte Anträge nicht bearbeitet.

Der Ermittlungsausschuss zum G7 fordert ein sofortiges Ende der Kriminalisierung der legitimen Anti-G7-Proteste und die umgehende Freilassung der noch in Gewahrsam befindlichen Aktivist*innen.


Presseerklärung des Ermittlungsausschusses zum G7 vom 07.06.2015
Gipfel der Repression: Versammlungsfreiheit rund um den G7 außer Kraft gesetzt

Der staatliche Umgang mit den Anti-G7-Protesten am heutigen Sonntag hat gezeigt, dass die versammlungsfeindliche Haltung in Bayern keine Grenzen kennt. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung über das faktische Verbot des Sternmarschs bis in die Nacht hinausgezögert hatte, um eine Verfassungsbeschwerde dagegen zu unterbinden, setzten die Einsatzkräfte ab dem frühen Morgen die vollständige Abschirmung der G7-Teilnehmer*innen vor kritischer Bevölkerung im Großraum Garmisch-Partenkirchen durch.

In der Nacht zum heutigen Sonntag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerde gegen das Verbot des Sternmarsches abgewiesen. Mit seiner Entscheidung untersagte der BayVGH sogar die vom Verwaltungsgericht München noch zugelassene Alibi-Demonstration in Sicht- und Hörweite des Tagungsortes: Selbst der minimale Symbolprotest einer Delegation von 50 akribisch durchleuchteten G7-Kritiker*innen stellt in den Augen der bayerischen Justiz eine nicht zu duldende Meinungsäußerung dar.

 Damit hat das Gericht die prinzipiell demonstrationsfeindliche Politik in Urteilsform gegossen, die in den letzten Wochen von Politiker*innen und Behörden mehr als eindeutig ausgegeben worden war. Eine Glanzleistung in Sachen Grundrechtsfeindlichkeit hatte Innenminister Joachim Herrmann vollbracht, der am Samstag gegenüber der Passauer Neuen Presse die versammlungsrechtsfreie Zone um Schloss Elmau unter dem Verweis auf die Größe des Bundeslands gerechtfertigt hatte: „Bayern hat knapp über 70.000 Quadratkilometer. Nur vier davon sind für Demonstranten gesperrt. Da kann niemand von einer zu großen Einschränkung sprechen."

Die Einsatzkräfte vor Ort übernahmen es, diese vorgegebene Linie in die Praxis umzusetzen. Ab den frühen Morgenstunden waren Zehntausende von Polizist*innen unterwegs, um jede kleine Spontandemo mit einem aggressiven Aufgebot einzuschüchtern und zu behindern. Selbst kleinste Blockadepunkte wurden innerhalb kürzester Zeit durch umfassende Gewahrsamnahmen beendet, und die Polizei versuchte, alle Ansammlungen von Aktivist*innen durch massenhafte Personalienfeststellungen einzuschüchtern. Immer wieder wurden Gruppen von Menschen, die ihren Protest gegen den G7-Gipfel äußern wollten, eingekesselt - unabhängig davon, ob sie sich auf dem Weg zum Tagungsort oder innerhalb Garmischs befanden. Dutzende von Demonstrant*innen wurden für einige Zeit in die Gefangenensammelstelle (Gesa) verbracht und teilweise einer Erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Zwei Betroffene, die bereits am Samstag in Gewahrsam genommen worden waren, werden erst am Montag Abend auf freien Fuß kommen.

Das rigide Vorgehen der staatlichen Repressionsorgane beweist einmal mehr das mehr als fragwürdige Grundrechteverständnis von Polizei und Justiz, das sich in den vergangenen Wochen immer klarer herauskristallisiert hatte. Dieser Mangel an Rechtsstaatlichkeit hatte inzwischen sogar die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) auf den Plan gerufen, die Beobachter*innen nach Garmisch-Partenkirchen entsandt hatte. Diese informierten sich unter anderem in der Gefangenensammelstelle über die Haftbedingungen sowie bei den Rechtsanwält*innen des Legal Team, um sich einen Einblick in die Menschenrechtssituation in Bayern zu verschaffen.

In jedem Fall ist für den morgigen Tag mit einer Fortsetzung der repressiven Einsatztaktik und der flächendeckenden Kriminalisierung zu rechnen.
Der Ermittlungsausschuss zum G7 protestiert entschieden gegen die Verbannung unliebsamer Kritik aus dem Blickfeld des Gipfeltreffens. Wir fordern ein sofortiges Ende der Kriminalisierung der Protestierenden, die Freilassung der noch in Gewahrsam befindlichen Aktivist*innen und die Einstellung aller Ermittlungsverfahren.


Presseerklärung des Ermittlungsausschusses zum G7 vom 08.06.2015
G7-Polizeifestspiele beendet

Mit dem Abschluss der Anti-G7-Proteste am heutigen Tag in Garmisch-Partenkirchen endet das staatliche Repressionsspektakel, das von schikanösen Kontrollen, brutalen Polizeiübergriffen und Gewahrsamnahmen mit abstrusen Begründungen geprägt war. Doch auch wenn der Belagerungszustand durch ein Heer von Polizeieinheiten in der Region um Schloss Elmau aufgehoben wird, bedeutet das nicht das Ende der Repression.

Die Proteste gegen den G7-Gipfel in Garmisch-Partenkirchen waren von den Vorbereitungsmonaten bis zum heutigen Abreisetag geprägt von einem umfassend repressiven Klima, indem bereits im Vorfeld die geplanten Versammlungen sowie die notwendige Infrastruktur bekämpft wurden - sei es in Form von Demonstrations- und Campverboten oder auch durch systematische Schikanen wie den mehrstündigen Versuch der Polizei, die Anlieferung der genehmigten Toilettenhäuschen zu unterbinden. In dieser Situation wurden Demonstrierende, kritische Journalist*innen und die Anwält*innen des Legal Teams offenbar gleichermaßen als zu bekämpfende oder zumindest zu behindernde Störungen der Law-and-Order-Maschinerie betrachtet. Die auch von der Justiz vorgegebene versammlungsrechtsfreie Zone und die Außerkraftsetzung zahlreicher weiterer Grundrechte wurden von einem martialischen Polizeiaufgebot umgesetzt, das jeden Protest zu einem wandernden Gefangenentransport machte. Ziel der Einsatzleitung war es offenbar, das durch die Verbote und Auflagen ohnehin bis zur Unkenntlichkeit verstümmelte Recht auf Versammlungsfreiheit vollends zur Farce zu machen und die Demonstrationen in Polizeifestspiele zu verwandeln. 
Das Vorgehen der Repressionsbehörden in den vergangenen Tagen als "Null-Toleranz" zu bezeichnen, wäre noch weit untertrieben. Nachdem die im Vorfeld standardmäßig heraufbeschworenen "Gewaltausbrüche" seitens der G7-Gegner*innen ausblieben, mussten die Einsatzkräfte diese bei der großen Demo am Samstag selbst inszenieren. Der brutale Polizeiangriff mit Knüppeln und Pfefferspray auf die Zwischenkundgebung forderte zahlreiche Verletzte. Mehrere Protestierende wurden in Gewahrsam genommen, nachdem sie versucht hatten, sich und Umstehende vor der staatlichen Attacke zu schützen.
Insgesamt gab es während der Aktionen gegen den Gipfel 85 Gewahrsamnahmen, davon der bei weitem größte Teil am Sonntag. Beim Versuch, den Protest durch Sponatndemos und Blockaden wenigstens annäherungsweise an den Tagungsort heranzutragen, wurden gestern 67 Menschen zeitweise in Gewahrsam genommen und in der Gefangenensammelstelle (Gesa) festgehalten. Zahllose weitere Demonstrant*innen wurden langwierigen Personalienfeststellungen unterzogen. Die Anwält*innen des Legal Teams wurden systematisch von den Gesa-Beamt*innen in ihrer Arbeit behindert, die die Rechtsbeistände teilweise stundenlang nicht zu den Betroffenen vorließen oder eingereichte Anträge absichtlich nicht bearbeiteten.
Bei der Konstruktion von Tatvorwürfen bewiesen die Polizeieinheiten teilweise erstaunliche Kreativität, indem die Betroffenen beispielsweise wegen Besteck, Tätowierungen oder einem Stück Styropor kriminalisiert wurden. Zwei G7-Gegner, die bereits seit Samstag in der Gefangenensammelstelle festgehalten wurden, kamen erst heute am frühen Abend frei.

Doch auch wenn nach der heutigen Abschlusskundgebung und Abreise der Protestierenden die fast 30.000 Polizist*innen abgezogen werden und der Ausnahmezustand im Großraum Garmisch-Partenkirchen endet, bedeutet das nicht das Ende der Repression gegen die Aktivist*innen. Es ist damit zu rechnen, dass in vielen Fällen die Ermittlungsverfahren, die massenhaft aufgrund an den Haaren herbeigezogener Anlässe eingeleitet wurden, fortgeführt werden. Für die kommenden Monaten sind Gerichtsverfahren und andere Repressalien gegen Gipfelgegner*innen zu befürchten. Doch die Betroffenen werden in dieser Situation keineswegs alleingelassen, sondern können sich auch weiterhin an den Ermittlungsausschuss zum G7 wenden (antirep-g7@rote-hilfe.de). Daneben empfehlen wir, sich in solchen Fällen mit der nächstgelegenen Rechtshilfestruktur wie z.B. der Roten Hilfe oder der örtlichen EA-Gruppe in Verbindung zu setzen.

Der Ermittlungsausschuss zum G7 fordert die sofortige Einstellung aller laufenden Verfahren gegen Gipfelgegner*innen und erklärt sich solidarisch mit allen, die bei den Protesten in den vergangenen Tagen staatlicher Repression ausgesetzt waren.