EA am 29.03.2014 in Bern

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Im Zusammenhang mit den geplanten Gegenprotesten gegen die rassistische und nationalistische Demo mit dem Titel „Stopp Kuscheljustiz“, am Samstag 29.03.2014 in Bern, hat die Polizei bereits ein repressives Vorgehen angekündigt. Deshalb wird es an diesem Tag einen EA geben, welcher ab 11.00 Uhr unter der Nummer +41'77'414'99'60 erreichbar sein wird.

 

Nach Informationen der Kantonspolizei Bern wird diese kommenden Samstag mit einem Grossaufgebot in der Stadt Bern präsent sein und offensiv Personenkontrollen durchführen. Auch werden einzelne Strassen in der Innenstadt komplett abgeriegelt werden.

Wegen der massiven Polizeipräsenz, dem nationalistischen Aufmarsch und der voraussichtlich nicht immer übersichtlichen Situation sind Eigeninitiative und Solidarität daher besonders wichtig.
Bildet Bezugsgruppen, passt aufeinander auf und meldet euch beim EA wenn ihr Zeug_innen oder Opfer von Repression werdet!


Weitere Informationen (auch im angehängten Flyer zu finden):

Der Antirep: sammelt Informationen zu behördlichen Übergriffen und Festnahmen. Er versucht zu ermitteln, auf welche Wachen und Sammelstellen die festgenommenen Leute gebracht werden. Darüber hinaus leistet er psychische Hilfestellung, indem er den Betroffenen – und auch der Polizei – bewusst macht, dass die Situation in der Wache / Sammelstelle draussen bekannt ist und sich Leute um die Festgenommenen und deren möglichst rasche Freilassung kümmern. Der Antirep vermittelt Kontakte zu AnwältInnen, hilft bei der Formulierung von Anzeigen und begleitet allfällige Prozesse.

Melde dich beim Antirep wenn: du festgenommen wirst, Festnahmen beobachtest, Opfer oder Zeuge/-in von behördlichen Übergriffen wirst oder du nach einer Festnahme wieder frei kommst!

Antirep-Nummer: 077 414 99 60

Antirep-Mail: ea@immerda.ch

 



! Wichtig !

! Verweigere die Aussage und lass dich nicht auf Diskussionen ein !
! Unterschreibe nichts auch wenn sie dich unter Druck setzen !
! Wenn du freigelassen wirst, melde dich sofort beim Antirep !

Mit an der Demo sind: gültiger Ausweis, Antirep-Nummer, Schreibzeug, Telefonkarte.
Nicht an die Demo gehören: Drogen/Alkohol, Agenda, Adress- & Telefonverzeichnisse.

[Vor der Demo]
- Schreib die aktuelle Antirep-Nummer auf.
- Nimm einen gültigen Ausweis, Kleingeld, Telefonkarte und etwas zu schreiben mit.
- Miste deine Klamotten aus: Nimm nur mit, was du wirklich auf der Demo brauchst.
- Drogen und Alkohol haben bei Demos nichts zu suchen; sie mitzunehmen gefährdet dich und andere! Auch solltest du keine Tiere an eine Demo mitnehmen.
- Agenda, Adress- und Telefonverzeichnisse, sowie unnötige Schlüssel zu Hause lassen.
- Handy ausschalten und Adresslisten löschen.
- Auf Kontaktlinsen und fetthaltige Hautcremes verzichten. Hier können sich Reizgase anreichern.

[Während der Demo oder Aktion]
- Normalerweise sind auch ZivilpolizistInnen in der Demo. Schrei also keinen Namen durch die Gegend. Mach mit deinen Leuten einen erfundenen Namen ab, damit ihr euch trotzdem ansprechen könnt.
- Mach keine Foto- und Videoaufnahmen (auch Handy!) von Personen und Aktionen.
- Geh nicht alleine auf die Demo! Bleibt auch beim Hin- und Rückweg in der Gruppe.
- Wenn die Polizei Leute mitnimmt: Name, Geburtsdatum und Adresse notieren und an den Antirep melden. Schreib ein Gedächtnisprotokoll zu allen Vorfällen, die du beobachtest und schick es dem Antirep.

[Wenn die Polizei dich kontrolliert oder mitnimmt]
- Die Polizei hat jederzeit das Recht, deine Personalien zu kontrollieren. Wenn du einen Ausweis dabei hast, kannst du darauf bestehen, dass sie dies vor Ort machen. Hast du keinen dabei, nehmen sie dich wahrscheinlich zur Abklärung mit auf den Posten.
- PolizistInnen sind grundsätzlich dazu verpflichtet dir ihren Namen zu nennen. Halte diese in deinem Gedächtnisprotokoll fest. Private Sicherheitsdienste haben – wie alle Privatpersonen – nur das Recht dich festzuhalten und der Polizei zu übergeben.
- Verweigere immer die Aussage! Du musst der Polizei nur folgende Angaben machen: Name, Vorname, Meldeadresse, Heimatort, Geburtsdatum, Name der Eltern, Beruf (aber nicht Arbeits- / Ausbildungsort) – Sonst nichts!
- Antworte auf alle weiteren Fragen mit: „Dazu habe ich nichts zu sagen!“, auch wenn sie mit dir nur „über das Wetter“ reden wollen. Jede Aussage gefährdet dich und andere! Lass dich nicht auf Diskussionen mit der Polizei ein.
- Die Polizei kann dir für ein bestimmtes Gebiet einen Platzverweis erteilen. Dieser ist nur gültig, wenn er schriftlich erteilt wurde und eine zeitliche Beschränkung hat.
- Du hast das Recht, ab der ersten Einvernahme eine/n Anwalt/-wältin beizuziehen.
- Die Polizei kann dich maximal 24 Stunden festhalten, danach müssen sie dich einem/einer Staatsanwalt/-anwältin vorführen oder freilassen. Grundsätzlich gilt, dass die Polizei dich nach Feststellen deiner Identität gehen lassen muss, wenn kein Grund für eine vorläufige Festnahme und kein Vorführungsbefehl gegen dich vorliegen. Solltest du länger als 24 Stunden festgehalten werden, verlange den sofortigen Kontakt zu einem/r Anwalt/-wältin oder melde dich beim Antirep.
- Es gilt, dass Frauen nur von Frauen und Männer nur von Männern gefilzt / durchsucht werden dürfen.
- Wenn dir legale Gegenstände abgenommen werden, verlange eine Quittung. Wenn du die Effektenliste (Liste mit deinen persönlichen Gegenständen) unterschreibst, ziehe einen Rahmen um die aufgelisteten Gegenstände, damit nachträglich nichts hinzugefügt werden kann. Sonst gilt:
- Unterschreibe nichts (weder die Verhörprotokolle, noch andere Dokumente)!
- Verlange, dass Sachen wie Handy oder Agenda unter Verschluss genommen werden.
- Es kann sein, dass die Polizei erkennungsdienstliche Massnahmen vornimmt (Fotos, Fingerabdrücke, DNA-Proben). Die Polizei kann diese zwar anordnen doch du hast das Recht die Erkennungsdienstliche Behandlung zu verweigern (ausser bei DNA-Proben) und auf eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft zu bestehen. Bestehe auf jeden Fall auf diesen Beschluss.
- Grundsätzlich gilt: Lass dich nicht verunsichern! Die meisten Drohungen sind Bluffs um dich zu Aussagen oder Unterschriften zu drängen.
- Wenn ihr zusammen festgenommen werdet, solltet ihr keine belastenden Details austauschen, da auch im Kastenwagen ZivilpolizistInnen sitzen könnten.

[Nach der Freilassung]
- Melde dich sofort beim Antirep. Auch wenn du dich vorher nicht dort gemeldet hast, hat das vielleicht jemand anderes getan.
- Mach ein Gedächtnisprotokoll und schick es dem Antirep.
- Lass dir allfällige Verletzungen von einem/r Arzt/Ärztin attestieren (Spital) und fotografiere die Verletzungen möglichst umgehend.
- Wenn dich erlebte oder beobachtete Ereignisse gedanklich vereinnahmen, dich beunruhigen oder emotional beschäftigen, solltest du mit anderen darüber reden oder dich beim Antirep melden.

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Hier noch ein paar Hinweise falls Menschen aus Deutschland anreisen sollten:

 

- Die Schweiz kennt das Konzept der Demoanmeldung nicht. Die meisten Kommunen haben deswegen aber eine Bewilligungspflicht für Kundgebungen eingeführt und eine Bewilligung werden die Gegenproteste kaum kriegen.

 

- Die Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung ist allerdings in Bern nicht strafbar sondern nur das Organisieren einer solchen (und das wird kaum je irgendwem vorgeworfen).

 

- Im Kanton Bern gibt es ein Vermummungsverbot. Ihr macht euch also theoretisch strafbar, wenn ihr euch während Protesten vermummt - zumindest wenn sie euch das nachweisen können.

 

- In der Schweiz gibt es die Klausel von wegen "friedlich und ohne Waffen versammeln" nicht und deswegen weder passive noch aktive Bewaffnung. Grundsätzlich darf deshalb alles, was in der Schweiz legal ist - wie Taschenmesser, Schutzbrillen, Pfefferspray (nicht jedoch CS-Gas) - auch an eine Demo mitgenommen werden. Allerdings erhöht sich dadurch das Risiko bei einer Personenkontrolle festgenommen zu werden und präventiv ein paar Stunden in einer Zelle zu verbringen.

 

- Landfriedensbruch gibt es auch in der Schweiz und der ist hier eher noch unklarer formuliert und wird noch breiter und offensiver angewendet.

 

- Dafür wird der dem deutschen 129a/b entsprechende Artikel in der Schweiz (bisher) nicht gegen politische Gruppierungen angewendet

 

- Wie erwähnt gibt es auch in Bern Platzverweise. Sofern sie solche nach dem kantonalen Polizeigesetz aussprechen, können sie aber nur angewendet werden, wenn sich Menschen in Gruppen von mind. 3 Personen aufhalten und ein "die öffentliche Ordnung störendes" Verhalten an den Tag legen (wobei der Verdacht dazu reicht). Platzverweise gegen Einzelpersonen, die sich nur in der Stadt aufhalten sind also grundsätzlich nicht zulässig. Die Bullen versuchen es dennoch immer wieder und verhaften teilweise auch Leute bei Verstoss dagegen, aber entsprechende Anzeigen haben gute Chancen vor Gericht nicht durchzukommen. Mündliche Wegweisungen (ch für Platzverweis) sind ungültig.

nichts gegen militanz, aber... ich würde an dieser stelle trotzdem noch gerne anmerken, dass ein ausarten der blockade/demo in gewalt, chaos und zerstörung GENAU das ist, was die rechtspopulistische SVP braucht, um noch besser stimmung gegen ausländer, linke und "kuscheljustiz" machen zu können, mit freundlicher unterstützung der nicht gerade originellen schweizer medien. ich hoffe, dass sich das alle bewusst machen!! lasst uns die gesparte militanz dafür privat gegen prügelbullen, nachts gegen factory farms oder heimlich gegen kohlenkraftwerke einsetzen!

 

no pasarán!

c.