Dass sich die Polizei nicht an die Regeln und Gesetze, die sie ja eigentlich beschützen soll (und die ja schon oft genug beschauert sind), hält, ist nichts neues. Das Zauberwort nennt sich Gewaltmonopol. Mit welcher Frechheit sie aber lügen und Gesetze biegen, verwundert doch immer wieder.
Der aktuelle Anlass ist eine Verordnung der Wiener Polizei anlässlich der nowkr-Aktionen. In der gesammten Innenstadt gibt es für Freitag ein Vermummungsverbot, auch das Mitführen von Schals, Masken, etc. ist verboten. Wer sich dem widersetzt, kann weggewiesen werden, als Strafe drohen €500,- oder 2 Wochen "Ersatzfreiheitsstrafe".
Mit den Demos hat dies eigentlich nix zu tun, da gibt es das Vermummungsverbot sowieso schon länger (was beschissen ist). Also trifft die Verordnung Menschen, die sich gegen die Kälte schützen wollen, oder die eine Faschingsparty besuchen wollen.
Ist dies alleine schon absurd genug, so ist die rechtliche Begründung dazu geradezu haarsträubend. Die Polizei stützt sich dabei auf §49 SPG. Dabei geht es den Schutz von Sportgroßveranstaltungen. Um vermeintliche Gewalttäter am Besuch eines Stadions zu hindern, darf die Polizei kurzfristig einen Sicherheitsbereich ausrufen. Dieser darf höchstens einen Unkreis von 500 Meter haben. Nunja, von der Hofburg bis zur Spittelau sinds 3,5 Km, bis zur Reichsbrücke 5 km, und zum Friedhof St.Marx gar mehr als 7 km. Und in der Hofburg gibt es gar keine Sportveranstaltung, sondern nur eine lahme Vergnügsveranstaltung rechtsextremer Burschis, die gerne Opfer spielen wollen.
Aber wenn die Polizei meint, wir sollen sportlich sein, so können wir diese Einladung gerne annehmen....
und hier im Wortlaut:
V
§ 49 SPG
Im Text oben ist der falsche Link angegeben. Es ist § 49a SPG und nicht § 49 verlinkt.
hier der richtige Link: § 49 SPG
oops
dann ist ja der ganze artikel falsch, also wird nokwr doch nicht sportlich...peinlich, peinlich,........
und das alles nur wegen einem buchstaben.
*schäm*
Korrigiert
Wir haben den Link korrigiert, danke für den Hinweis.
Erfahrung ?
aber was heißt das jetzt konkret für Freitag ?
Also gab es solche Fälle bereits, bzw. wie gehen Die da vor ?
Sonst ist ja die Durchsetzung des Vermummungsverbots eher lasch....
links zu staatlichen websites
ich fänd's irgendwie super, wenn sich die menschen angewöhnen würden, bei links zu staatlichen institutionen wie dem bka oder ähnlichem, am besten auch bei websites wie youtube oder google, entweder dazu zu schreiben, oder eben die ganze url einzufügen, so dass es sichtbar ist. zumindest, wenn menschen indymedia nicht per https besuchen, erfährt der server der verlinkten website, von wo dieder besucher*in kommt, d.h. in dem fall von linksunten. dieser datensammlung müssen wir ja nicht unbedingt nachhelfen. gesetzestexte findet mensch übrigens auch auf nicht-staatlichen seiten, wobei die daten da nur unwesentlich sicherer sind. wenigstens kann das bka nicht direkt selbst mitloggen.
hier der text des verlinkten paragraphen:
§ 49. SPG Außerordentliche Anordnungsbefugnis
(1) Die Sicherheitsbehörden sind befugt, zur Abwehr in außergewöhnlich großem Umfang auftretender allgemeiner Gefahren für Leben, Gesundheit oder Vermögen von Menschen mit Verordnung allgemeine Anordnungen zu treffen. Hiebei haben sie zur Durchsetzung entweder unmittelbare Zwangsgewalt oder Verwaltungsstrafe anzudrohen.
(2) Mit der Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt dürfen durch solche Verordnungen nur Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes betraut werden; andere als die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Befugnisse dürfen ihnen nicht eingeräumt werden.
(3) Die Verordnung ist aufzuheben, sobald der Grund zu ihrer Erlassung weggefallen ist.
von:
http://www.jusline.at/49._Au%C3%C3%83%C6%92%C3%82%C2%AF%C3%83%E2%80%9A%C...
für die zukunft:
verwendet TOR ( https://www.torproject.org/ ), verschlüsselt eure festplatten ( am besten ein komplett verschlüsseltes linux installieren, für windows geht's auch mit truecrypt http://www.truecrypt.org/ ) und desertiert von services wie google, facebook und co!
ja
ich habe mal ein anonym.to davor gesetzt
sportgrossveranstaltung?
Ich frag mich nur wo im 49er was von Sportgrossveranstaltungen steht, wie im OP behauptet.
T-Shirt statt Schal
Wenn Schals verboten sind (im Winter? WTF?) dann einfach ein extra T-Shirt dabeihaben, das kann Mensch sich im Zweifel genauso vors gesicht binden, falls es doch mal zu kalt wird. ;)