Stadt Emmendingen verschickt Stadtverbote

Stadtgebiet

Die Stadt Emmendingen hat für den morgigen Tag ein Aufenthaltsverbot für den Innenstadtbereich gegen Antifaschist_innen aus Freiburg erlassen. Begründet wird dies mit §27a Absatz 2 PolG. Als weitere Begründung müssen die nach dem Zwischenfall in Riegel angespannte Lage zwischen Rechts und Links, die Eskalation während der spontanen Demonstration am 5. Oktober in Offenburg, sowie sowie "straffälliges Verhalten" in der Vergangenheit herhalten.

 

"Gerade bei dem von Ihnen in der Vergangenheit gezeigten Verhalten besteht die Gefahr, dass es durch Ihre Anwesenheit am "Veranstaltungstag" zu Eskalationen kommt oder sie möglicherweise, durch andere Personen angestachelt oder provoziert, erneut Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begehen, oder andere Personen provozieren, damit von diesen entsprechende Aktionen begangen werden."

 

Für das Aufenthaltsverbot wurde Sofortvollzug angeordnet, d.h., dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte. Im Falle eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot wird eine Ingewahrsamnahme angedroht.

 

Falls ihr auch einen solchen Brief bekommen habt, meldet euch bitte (verschlüsselt) bei kontrollverlust[ät]riseup.net (PGP-Key) oder bei ea-freiburg[ät]linksunten.ch (PGP-Key) oder kommt heute Abend zur Infoveranstaltung um 19 Uhr in die KTS Freiburg (Basler Straße 103)!

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Auch AntifaschistInnen aus mehreren anderen Städten in BaWü haben inzwischen solche Verbotsverfügungen erhalten...

Stadtverbote nach § 27a PolG sind Verwaltungsakte der Polizeibehörden. Gegen solche Maßnahmen hat ein eingelegter Widerspruch normalerweise aufschiebende Wirkung (d.h. wenn der/die Betroffene Widerspruch einlegt, ist die Maßnahme bis zu einer Entscheidung nicht rechtskräftig, kann also nicht vollstreckt werden). Allerdings hat die Stadt Emmendingen den sofortigen Vollzug angeordnet, wodurch ein Widerspruch seine  aufschiebende Wirkung verliert.

 

Wenn ihr Betroffen seid, könnt ihr:

  1. Widerspruch einlegen bei der Stadt Emmendingen. Diese wird allerdings nicht mehr bis morgen über euren Widerspruch entscheiden. Das Stadtverbot würde also bestehen bleiben und ihr könnt damit rechnen, wenn ihr morgen in Emmendingen kontrolliert zu werden, in Gewahrsam genommen zu werden. Irgendwann später würde die Stadt dann euer Widerspruchsverfahren einstellen, weil es ja offensichtlich keinen Sinn macht, darüber zu entscheiden, da das Stadtverbot ja inzwischen abgelaufen ist.
  2. zusätzlich zum Widerspruch, einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung an das Verwaltungsgericht Freiburg richten. Ein solcher Antrag sollte gut begründet sein. Das Verwaltungsgericht wird über diesen Antrag noch heute abend, spätestens morgen früh entscheiden. Ein solches Eilrechtsschutzverfahren kostet knapp 100€, und es ist ungewiss, wie die Erfolgschancen stehen.
  3. im Nachhinein gegen das Verhalten der Stadt Emmendingen klagen. Eine solche Klage hat dann zwar keine konkreten Auswirkungen mehr, aber eventuell ist es dennoch gut, der Stadt zu zeigen, dass sie nicht mit allem durchkommt. Eine solche Klage muss nicht sofort eingelegt werden, deshalb ist es nicht nötig, sich darüber jetzt scchon Gedanken zu machen. Es sollte im Rahmen der Nachbesprechung des Wochenendes dann überlegt werden, ob eine solche Klage sinnvoll ist.

Im Rahmen der Freiraum-Aktionstage im Oktober letzten Jahres kam es in Freiburg zu Stadtverboten, gegen die wir ohne Erfolg im Eilrechtsschutz (Nr. 1 und 2) vorgegangen sind. Artikel mit den damaligen Widersprüchen und Anträgen an das Verwaltungsgericht

Betroffene können auch noch bei der Behörde, die das Stadtverbot erlassen hat (Stadt Emmendingen), oder bei der Widerspruchsbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Die Stadt Emmendingen wird - wenn sie überhaupt reagiert - den Antrag ablehnen. Ob das Regierungspräsidium (positiv) auf den Antrag reagiert, können wir nicht vorhersagen.

Einige Genoss_innen haben erfolgreich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkungbeim Verwaltungsgericht Freiburg beantragt. Wir empfehlen allen Betroffenen, wenn sie das nicht bereits getan haben, jetzt Widerspruch gegen das Aufenthaltsverbot einzulegen. Hierfür könnt ihr diesen Vordruck nehmen, unterschreiben, an die Stadt Emmendingen faxen und morgen in Emmendingen gegen die Nazis zu demonstrieren.