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Populäre Diskordische Folksvront PDF
Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat in einem kürzlich erteilten Urteil in einem Rechtsstreit, die rassistische Verfahrensweise der Bundespolizei für völlig legitim und zulässig erklärt.
Das Urteil erfolgte in einem Rechtsstreit zwischen einer Privatperson und der Bundespolizei welchen die Beamt_innen der Bundespolizei mit der Begründung einer Beleidigung von seiten der Privatperson entfacht hatten.
Diese klagte darauf hin gegen die Bundespolizei auf Feststellung, dass die Maßnahmen rechtswidrig waren.
Das Urteil stammt vom 28. Februar 2012 und trägt das Aktenzeichen "5 K 1026/11.KO".
Es folgt ein Auszug von lawblog.de dazu:
"27.3.2012
Der Neger ist verdächtig
Hautfarbe und ein Erscheinungsbild als “Ausländer” sind zulässige Kriterien für eine Personenkontrolle durch die Bundespolizei. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Das Gericht bestätigt damit die Praxis eines Grenzbeamten, gezielt Reisende nach ihrer Hautfarbe zu kontrollieren.
Der Bundespolizist hatte einen Reisenden kontrolliert, der ihm “ausländisch” erschien. Das wollte der Mann nicht mit sich machen lassen. Er wurde auf die Wache gebracht und durchsucht. Hieraus entspann sich ein Beleidigungsprozess gegen den Reisenden und eine Klage gegen die Bundespolizei auf Feststellung, dass die Maßnahmen rechtswidrig waren.
Der zuständige Beamte hatte schon im Beleidigungsprozess erklärt, er spreche gezielt Leute an, bei denen er vermute, sie hielten sich illegal in Deutschland auf. Dabei kontrolliere er bevorzugt Personen, die er als Ausländer einschätze. Ein Kriterium sei auch die Hautfarbe. Völlig korrekt, meint das Verwaltungsgericht Koblenz. Die einschlägigen Vorschriften verpflichteten die Beamten der Bundespolizei, bei einer Kontrolle entsprechende “Lageerkenntnisse” und “einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung” zugrunde zu legen.
Hierdurch werde willkürliches Vorgehen gerade ausgeschlossen. Nach den polizeilichen Erkenntnissen würden die Nahverkehrszüge auf der Strecke, die der Kläger gefahren sei, für die unerlaubte Einreise und zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz genutzt. Dies berechtige die Bundespolizei dazu, die in den Zügen befindlichen Personen verdachtsunabhängig zu kontrollieren.
Aus Gründen der Kapazität und Effizienz sei die Bundespolizei auf Stichprobenkontrollen beschränkt. Deswegen dürfen die Beamten nach Auffassung der Richter auch nach dem äußeren Erscheinungsbild auswählen, zu dem auch die Hautfarbe gehört."
Dies zeigt wieder einmal deutlich auf, wie weit dieses System noch respektive schon wieder in seinen faschistischen Fußstapfen steckt.
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Sweetmorn, Discord 13, YOLD 3178
Link zum Artikel:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/03/27/der-neger-ist-verdch...
"Du hast hier überhaupt keine Rechte!"
Artikel zum ersten Prozess, in dem der Bahnreisende wegen Beleidigung verurteilt wurde: linksunten.indymedia.org/node/45602
Wenigstens keine Heuchelei
Viel verlogener wäre es, wenn das Deutsche Gericht feststellen würde, dass es keine rassistische Praxis bei den Kontrollen gibt. Gegen diesen Normalzustand müssen wir kämpfen und dieser Kampf schließt die Justiz mit ein, selbst wenn sie im Einzelfall einmal einem Opfer recht gegeben hätte.
Wenn du in Europa die falsche Hautfarbe hast, wirst du von den BeamtInnen diskriminiert, immer und überall.
Änderung
Korrektur:
Viel verlogener wäre es, wenn das Deutsche Gericht feststellen würde, dass es keine rassistische Praxis bei den Kontrollen gibt und auch nicht geben soll und deshalb einen Einzelfall verurteilt, der sich nicht als Präsidenzfall eignen kann... Deutschland (die EU) sind rassistisch und die Justiz (und Politik) werden daran nichts ändern. Das können wir nur selbst, indem wir eingreifen, wenn wir solche Prozedur mitbekommen.