Am Mittwoch den 26.10.2011 wurde ein Aktivist vor dem Heidelberger Amtsgericht wegen Hausfriedensbruch zu 20 Tagessätzen à 10 € verurteilt. Dies war die erste Verurteilung zu der Hausbesetzung im Eckhaus Nummer 80 in der Alten Eppelheimer Straße in der Nacht auf den 17.4.2011, 6 weitere sind zu erwarten.
Die Verurteilung löste erhebliche Empörung aus.
Als erster Zeuge wurde der eifrige Staatsschützer Schlotterer befragt. Dieser wusste jedoch nicht mehr zur Anschuldigung zu sagen, als dass er die Personalien des Beschuldigten irgendwann übermittelt bekam. Außerdem erzählte er Geschichten von der Nachttanzdemo am Vorabend. Schleierhaft blieb dem Publikum jedoch, was das mit der Aktion zu tun haben soll. Interessant an seinem Geschwätz war, dass es insgesamt 7 Strafbefehle, 35 Einstellungsverfügungen und 22 Verdachtsmomente, bei denen es zu einer Einstellung nach § 170 Absatz 2 kam, gibt. (Skandalös ist, dass niemand, ausser den 7 Strafbefehlen, etwas darüber erfahren hat oder wird.) Aufgrund Schlotterers dürftiger Kenntnislage konnte nicht von der Richterin festgestellt werden, wann der Räumungstitel vom Besitzer (Vermögen und Bau Baden-Würtemberg in Mannheim) bei der Polizei eintraf und somit auch nicht ob das erste Eindringen der Ploizei nicht illegal war (siehe Artikel).
Die zweite Zeugin Hofmann, Auszubildende aus der Polizeischule Bruchsal, beteuerte zuerst den Beschuldigten alleine auf dem gegenüberliegenden Gründstück angetroffen zu haben. Dabei habe sie nach dem Befehl, nur alle aus dem Hause kommenden zu kontrollieren, gehandelt. Jedoch stellte sich bei weiterer Befragung durch den Beschuldigten heraus, dass weder nur Aktivist_Innen aus dem Haus, noch der Beschuldigte allein kontrolliert wurde. Leider blieb die Zeugin, vermutlich aus trotz, bei der Behauptung, der Beschuldigte sei „sicher“ aus dem Haus identifiziert worden, obwohl direkt vor dem Eingang ein unbefriedeter, kleiner Vorplatz mit einem Zigarettenautomat, also frei zugänglich, voll mit ca. 40 Unterstützer_Innen es unmöglich machte, direkt Menschen vom Haus aus größerer Entfernung zu erkennen.
Der Urteilspruch (20 Tagessätze à 10 €) verwunderte dann doch. Die Richterin glaubte uneingeschränkt der Bullenzeugin und begrüdete dies aberwitzig damit, dass die Zeugin umso glaubhafter werde, je weniger sie wüsste, da die Sache ja schon so lange her sei. Empörung unter den Zuschauern, die keine Zivicops waren, war die erste Reaktion auf das Laientheater.
Nach dieser Erfahrung zeigt sich, dass das Heidelberger Amtsgericht ebenso, wie die meisten anderen deutschen Gerichte unkritisch jeder Polizeiaussage glauben schenkt und so willkürlichen Veruteilungen, indirekt die Aussagen der Polizei, Tür und Tor öffnet.
Fotos....
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