Bußgeldbescheide gegen Freiburger Bahnhofsdemonstrierende & Fraport-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Gleisbesetzung in Freiburg

Die Bundespolizei hat vielen AktivistInnen, die im Rahmen der Gleisbesetzung am 09.06.2010 im Freiburger Hauptbahnhof zwar anwesend waren, aber dabei nicht die Gleise betreten haben, Bußgeldbescheide wegen unbefugten Betretens von Bahnanlagen geschickt (§ 62 Absatz 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung). Wir raten allen Betroffenen, unbedingt Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einzulegen. Den Betroffenen wird letztlich keinerlei Eingriff in den Betrieb der Deutschen Bahn vorgeworfen. Letztlich ist der einzige Vorwurf, den Deutsche Bahn und Bundespolizei erheben, dass die Demonstrierenden ihre Versammlungsfreiheit an einem ungewöhnlichen Ort wahrgenommen haben.

 

Aber auch privatwirtschaftliche Unternehmen, die überwiegend dem Staat gehören, sind an die Grundrechte gebunden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 22.02.2011 entschieden (Urteil | Pressemitteilung). Im vorliegenden Fall hatte eine Aktivistin gegen ihr Hausverbot auf dem Gelände der Fraport AG (Betreiberin des Frankfurter Flughafens) geklagt. Die Fraport AG hat ihr wegen dem Verteilen von Flugblättern gegen Abschiebungen und einer Versammlung in den Räumlichkeiten des Flughafens Hausverbot erteilt. Durch das Urteil ist die Fraport AG – aber auch die Deutsche Bahn AG – gezwungen, Versammlungen und freie Meinungsäußerungen in ihren öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten zu tolerieren.

 

Wenn ihr Bußgeldbescheide (oder auch Strafbefehle bzw. Anklageschriften, wenn ihr unter 21 Jahre alt seid) erhalten habt, legt gegen diese Einspruch ein und meldet euch in unserer Sprechstunde immer Montags ab 19 Uhr in der KTS Freiburg. Außerdem haben wir weitere Informationen zum Umgang mit Strafverfahren zusammengestellt.


EA [Ermittlungsausschuss] Freiburg

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da ist doch auch am Donnerstag eine Demo - freidlich durch den Hbf wandern ..