+++ Universität geht polizeilich gegen die eigenen Studierenden vor +++ Gebäude der Studierendenvertretung stundenlang von der Polizei gesperrt +++ Studentische Senator*innen an der Arbeit gehindert +++
Am Abend des 30. April gegen 18 Uhr wurde das Gebäude der Studierendenvertretung in der Belfortstraße 24 von der Polizei abgeriegelt. Die Polizei versperrte allen Menschen den Zugang zum Gebäude bis in die frühen Morgenstunden des 1. Mai hinein. Der Einsatz wurde laut Polizei durch das Rektorat der Universität angeordnet. Tatjana Kulow (Vorständin der Studierendenvertretung) kommentiert: „Die Studierendenvertretung war durch das Vorgehen der Polizei nicht mehr arbeitsfähig.“
Der angebliche Grund der Sperrung war das Verbot eines Konzerts, welches im Innenhof des Studierendenhauses von 20 bis 22 Uhr angesetzt war. Als offizielle Begründung wurde angegeben, dass durch das Konzert „Gefahr für Leib und Leben“ bestehe, obwohl von den Organisator*innen alle entsprechenden Vorkehrungen getroffen worden waren, die einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Veranstaltung gewährleistet hätten.
Rechtfertigt jedoch solch eine Veranstaltung die komplette polizeiliche Sperrung des Studierendenhauses?
Personen durften das Gebäude nicht mehr betreten. Auch nicht innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten, wenn es dafür gute Gründe gab. So wurde unter anderem einem Mitglied des Studierendenratspräsidiums und einem studentischen Senator der Zutritt verwehrt, obwohl beide ihrem Amt innerhalb der Studierendenvertretung nachgehen wollten. Aljoscha Hartmann (Vorstand der Studierendenvertretung): „Ein derartiger Eingriff in die Selbstverwaltung der Studierendenschaft ist nicht tragbar, egal ob von der Polizei oder dem Rektorat durchgeführt!“
Darüber hinaus wurden Personen der Studierendenvertretung von den Polizist*innen in den überdachten Eingangsbereich des Nebengebäudes geleitet, wo Personalien aufgenommen und geprüft wurden, bevor der Zutritt verwehrt wurde.
Zusätzlich wurde einem Angestellten der Zutritt verwehrt, der dringend nötige Arbeiten im EDV-Bereich verrichten wollte.
Uns ist keine Rechtslage bekannt, welche die komplette Sperrung des Gebäudes durch die Polizei gerechtfertigt hätte. Die Polizei hat hier offensichtlich ihre Befugnisse überschritten!
Dieses Vorgehen und die Geschehnisse sind nicht nur in erheblicher Weise fragwürdig, sondern auch schlichtweg inakzeptabel. Anna-Lena Osterholt (Vorständin der Studierendenvertretung): „Die Universität hat mit diesem Vorgehen ihre Kompetenzen gegenüber der Studierendenvertretung eindeutig überschritten.“
1. Kulturelle Veranstaltungen, so wie ein Konzert, liegen laut §65.2 Landeshochschulgesetz (LHG) offiziell im Aufgabenberreich der Verfassten Studierendenschaften. Somit stellt das Verbot einer solchen Veranstaltung durch das Rektorat einen direkten Eingriff in das Tätigkeitsfeld der Studierendenschaft dar.
2. Die Universität ist verpflichtet, der Verfassten Studierendenschaft unentgeltlich Räume zur Verfügung zu stellen (§65a.5 LHG), damit diese Ihren Aufgaben nachgehen kann. Diese Räume befinden sich im Studierendenhaus in der Belfortstraße 24. Durch die polizeiliche Sperrung entzieht das Rektorat somit die bereitgestellten Räume.
3. §65.2 LHG spricht den Studierenden auch ihr Recht auf politische Arbeit und Mitwirkung an der Hochschule zu. Durch den untersagten Zutritt zweier gewählter Vertreter*innen wurde somit direkt gegen diese Gesetze verstoßen.
Seit Jahren werden die Räume in der Belfortstraße von der Studierendenvertretung (früher vom u-asta*) selbst verwaltet und intern vergeben. Das Verbot einer Veranstaltung durch den Kanzler der Universität stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Selbstverwaltung der Studierendenvertretung dar. Kevin Hättig (Vorstand der Studierendenvertretung): „Wir akzeptieren das Vorgehen von Universität und Rektorat nicht und werden rechtliche Schritte einleiten.“
Badische Zeitung vom 4. Mai
1. Mai im Sedanquartier: Studierendenrat beschwert sich über Haussperrung am 1.Mai
https://linksunten.indymedia.org/de/node/142393