1. Mai im Sudanquartier: Studierendenrat beschwert sich über Haussperrung am 1.Mai

Das Gebäude in der Belfortstraße 24 gegen 23. Uhr am 1. Mai – Polizisten stehen vor dem Eingang. Foto: Daniel Laufer
Erstveröffentlicht: 
04.05.2015

In der Belfortstraße 24 sind die Büros des Studierendenrat der Uni Freiburg. Am 30. April sollte hier ein Konzert stattfinden – die Uni Freiburg verhinderte die Veranstaltung, indem sie die Polizei rief, die das Haus sperrte.

 

Von Carolin Buchheim

 

Während in der Nacht zum ersten Mai im Sedanquartier gefeiert wurde, versperrten Polizeibeamte am Abend des 30. April den Zugang zum Gebäude in der Belfortstraße 24, in dem der Studierendenrat (Stura) der Uni seine Büros hat.

 

Die Polizei gerufen hatte die Universität – darüber beschwerte sich der Stura-Vorstand am Montag in einer Pressemitteilung. Die Studierendenvertretung sei durch das Vorgehen der Polizei nicht mehr arbeitsfähig gewesen.

 

Die Uni weist alle Vorwürfe zurück

 

"Ein derartiger Eingriff in die Selbstverwaltung der Studierendenschaft ist nicht tragbar", sagt Vorstand Aljoscha Hartmann. Den Studierenden sei keine Rechtslage bekannt, die die Sperrung des Gebäudes gerechtfertigt hätte. Die Universität Freiburg wies die Vorwürfe entschieden zurück.

 

"Wir sind keine Spaßbremsen für studentische Feten", sagte Pressesprecher Rudolf-Werner Dreier. "Es ging ausschließlich um Brandschutz."

 

2013 sei das Gebäude umfassend saniert worden, seitdem dürfe es nur eingeschränkt benutzt werden, pro Etage dürfen sich maximal 15 Personen aufhalten; Aufgrund fehlender Fluchtwege ist das seitdem dritte Geschoss komplett gesperrt.

 

Eine Gruppe im Stura hatte alle Räume des Gebäudes inklusive Innenhof für den 30. April und 1. Mai beantragt gehabt – und zwar nicht, wie in ihrer Pressemitteilung genannt nur den Innenhof. "Die Studierende wussten genau, dass sie dort keine Partys veranstalten dürfen", sagt Dreier. "Wir müssen die Brandschutzbedingungen zu ihren Gunsten einhalten."

 

In einem Schreiben am 30. April hatte Kanzler Matthias Scheneck den Studierenden die Gründe für das Verbot auch schriftlich dargelegt. Selbst unbeachtlich des Brandschutzes sei die Veranstaltung eines öffentlichen Konzerts in den von der Uni zur Verfügung gestellten Räumen auch aufgrund der Hausordnung nicht zulässig heißt es dort, auch auf Lärmbelastung für Nachbarn wird eingegangen.