Landgericht Berlin: Durchsuchungen und DNA Entnahmen am 14. August rechtswidrig

Am 14. August 2013 wurden in Berlin Räume im Hausprojekt Rigaer 94 und weitere Wohnungen in Neukölln, Wedding und Kreuzberg durchsucht. Gegen die Beschuldigten hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten auch die Entnahme von DNA angeordnet (zum Hintergrund –> http://ea-berlin.net/repressionsmethoden-im-jahr-2013-am-beispiel-aktueller-faelle ).

 

Staatsanwaltschaft und LKA versuchen, Verfahren wegen einer Spontandemo am Kotti (versuchter Mord) und Anschlägen auf verschiedene Jobcenter (Sachbeschädigung, Brandstiftung) zu vermischen, indem sie Zusammenhänge zwischen den von den Maßnahmen betroffenen Personen zu konstruieren. 

Gegen die DNA- und Durchsuchungsbeschlüsse legte ein Teil der Beschuldigten und Betroffenen Beschwerden ein. Das Landgericht Berlin stellte nun fest, dass alle Durchsuchungen, gegen die Beschwerden eingereicht worden waren, rechtswidrig waren. Außerdem stellte das Landgericht fest, dass auch die Beschlüsse, mit denen die Entnahme von DNA erwirkt werden sollte, mit einer Ausnahme rechtswidrig waren. Begründet wurde der Beschluss des Landgerichts damit, dass das Ergebnis der Ermittlungen nicht über „vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen“ hinausgehe. Der Verdacht des LKA stütze sich dabei lediglich auf vermeintliche Handykontakte der Beschuldigten untereinander. Gegen eine Beschuldigte bleiben die Maßnahmen bestehen, bei zwei weiteren Beschuldigten gelten die Beschlüsse weiter, weil deren Anwälte keine Beschwerden eingelegt haben. Das Landgericht Berlin ordnet außerdem die Vernichtung der rechtswidrig entnommenen Körperzellen (DNA) an. Zufallsfunde, die den Beamten bei den rechtswidrigen Durchsuchungen in die Hände fielen, können jedoch für weitere Ermittlungen genutzt werden.

 

Gegen alle Beschuldigten wird weiter ermittelt, zusätzlich gibt es noch „Betroffene“, die vom LKA als Drittbeteiligte aus bislang unklaren Gründen in dem Verfahren geführt werden.

 

 

gefunden auf http://ea-berlin.net/landgericht-berlin-durchsuchungen-und-dna-entnahmen-am-14-august-rechtswidrig

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Das werden die Betroffenen oder deren Anwälte auch wissen, Schadensersatz einklagen.

Wir veröffentlichen hier einen Text einer “BetroffInnengruppe” von einigen Hausdurchsuchungen diesen Jahres:

Seit Anfang Mai 2013 sind in Berlin mehrere Fälle von staatlichen Überwachungsmaßnahmen bekannt geworden, über die berichtet werden muss, um die Gefahren der damit verbundenen Datensammlungen seitens der Behörden zu verdeutlichen.

Am 22. Mai fanden Razzien durch das BKA u.a. in Berlin statt. In diesem Verfahren gab es umfangreiche Observationen und Auswertungen von Handy- und Funkzellendaten. Diese Information soll nur am Rande erwähnt werden, um das Ausmaß der Überwachung in Berlin erfassen zu können. Denn seit der Nacht zum 3. Mai ermittelt eine SOKO des LKA’s Berlin zu Anschlägen auf Jobcentern und ein SPD Büro. Nachdem in der Nähe eines Jobcenters eine Person festgenommen wurde, wertete der Staatsschutz sämtliche Handyverbindungsdaten der Verhafteten aus, beginnend am Tag vor den Anschlägen. Personen, die vor der Nacht vom 2. zum 3. Mai mit der Beschuldigten über Handy kommuniziert hatten, wurden ebenso zu Beschuldigten, wie Leute, die danach Kontakt hatten. Hinzu kommt sogar, dass Menschen, die lediglich mit Kontaktpersonen telefonierten, zu Beschuldigten erklärt wurden. In den folgenden Wochen wurden die Handys der nun insgesamt sieben Personen überwacht, teilweise mit deren Standortmeldungen, die durch das Einloggen bei Funkzellen ermittelt wurden. Damit sollte sowohl der tatsächliche Wohnort von Beschuldigten ermittelt werden, als auch deren Aufenthalt zur Tatzeit. Vereinfacht wurde dieser Ermittlungsansatz dadurch, dass inzwischen viele Leute Handynummern auf ihren echten Namen anmelden bzw, ihre SIM Karten nicht regelmäßig wechseln und so die Anfragen des LKAs an die Provider schnell beantwortet werden können.

Die Funkzellenabfragen der acht Anschlagsziele in der Nacht zum 3. Mai erfasste dabei auch Fahrgäste der S-Bahn, die durch die Nutzung der Ringbahn sich in Funkzellen in der Nähe mehrere Tatorte einloggten. Ein weiterer Aspekt liegt darin, dass der Staatsschutz sämtliche Videoaufnahmen der BVG sicherte, sowie von (nicht nur) tatortnahen Tankstellen, Spätis, Spielhallen sowie Videokameras der angegriffenen Ziele, beginnend Stunden vor den Aktionen. Außerdem wurden zahlreiche Gegenstände in der Umgebung der Tatorte eingesammelt, um sie auf DNA Spuren zu untersuchen. Auch der Einsatz eines Mantrailer Hundes kam zum Einsatz um vermeintliche Spuren zu verfolgen. Zusätzlich wurden mehrere Wohnhäuser im Bereich Reichenberger Str. 63a und Rigaer Str. 94 observiert und tagelang videoüberwacht.

Im Zusammenhang mit einer spontanen Demonstration am 7. Juni am Kottbusser Tor ermittelt das LKA wegen versuchtem Mord. Betroffen hiervon waren zunächst zwei Menschen, die in Kreuzberg an dem Abend festgenommen wurden. Inzwischen wird nach dem gleichen Prinzip der Kontaktschuld versucht, diesen Personenkreis auszudehnen. Der Staatsschutz betrachtet demnach Menschen als Verdächtige, wenn sie mit Beschuldigten bekannt sind oder mit diesen zusammen angetroffen werden, egal in welcher Situation. Auch in diesem Fall wurden vom LKA sämtliche Videoaufnahmen von öffentlichen und privaten Kameras um dem Bereich des Kottis eingesammelt, sowie der Daten der Funkzellen. Ebenso kam auch hier der Mantrailer Hund zum Einsatz und es wurden Gegenstände eingesammelt, welche auf Kreuzberger Straßen lagen, werden auf DNA Spuren untersucht.

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten hat sämtlichen Anträgen der Staatsanwaltschaft auf Durchsuchungen, TKÜ- und Observationsmaßnahmen, sowie DNA- Entnahmen von Beschuldigten zugestimmt. Hier ist zu beachten, dass keine/keiner der Beschuldigten „auf frischer Tat“ angetroffen wurde, bzw. die meisten Beschuldigten nur durch ihren Kontakt mit anderen verdächtig wurden. Interessant ist hierbei auch die Entwicklung in Berlin, dass vermehrt Beschlüsse erlassen werden, die Beschuldigte zur Entnahme von Körperzellen zwingen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Speicherwut der staatlichen Behörden relevant und für politisch aktive Personen problematisch. Des Weiteren ist festzustellen, dass durch die bislang bekannt gewordenen Observationen und Videoüberwachungen ein noch größerer Kreis von Personen ins Visier der Ermittler geraten ist, der willkürlich ausgewählt wird und schwer überschaubar ist.

Die drei hier benannten Verfahren haben eigentlich nichts miteinander zu tun. Wenn jedoch bedacht wird, wie viele Daten und „Spuren“ anfallen, wenn von der Polizei in dem jetzt bekannt gewordenen Ausmaß öffentliche Videoüberwachung ausgewertet wird und eigene, verdeckte, angefertigt wird, dazu nicht nur die Kommunikationsdaten von ursprünglich Verdächtigen sondern auch von deren Umfeld überwacht und rückwirkend ausgewertet werden, sowie durch die Funkzellenabfragen weitere Datenmengen entstehen, dann ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass man/frau nicht jemand kennt, der/die nicht irgendwo durch eine Kamera gelaufen ist oder mit jemand kommuniziert hat, der/die überwacht wird.