Der VICE-Guide für Krawall-Demonstranten

Erstveröffentlicht: 
30.04.2013

Am ersten Mai ist „Tag der Arbeit“. Früher gingen die Leute auf die Straße, weil sie Dinge wie den Acht-Stunden-Tag oder eine Rentenversicherung forderten. Für die meisten von uns ist dieser ehemals glorifizierte Feiertag des Proletariats aber nur zu einer weiteren Ausrede verkommen, sich am Vortag zu betrinken, anstatt auf der Straße zu zeigen, wie erbärmlich du in deinem Bürojob unter den Sorgen der Arbeiterklasse leidest.

 

Fühlst du dich stattdessen als Salon-Marxist der Arbeiterklasse zugehörig, obwohl deine Eltern mit ihrem kapitalistischen Lebensstil deinen Unterhalt finanzieren, ist es an diesem Tag deine Bürgerpflicht auf die Straße zu gehen. Dann kannst du zeigen, wie hart du den Kapitalismus ablehnst, indem du die Polizei aus der zweiten Reihe mit ein paar Steinen bewirfst. Anstatt konstruktive Vorschläge zu liefern, ist es an diesem Tag deine Pflicht, dem Kapitalismus den Stinkefinger zu zeigen. Am besten fährst du dafür nach Berlin, Kreuzberg, da geht die Scheiße richtig ab. Aber auch in anderen Städten gibt es groß angelegte Demos.

Da in Deutschland der steile Aufstieg vom Steineschmeißer zum Außenminister keine Seltenheit ist, möchten wir dir jetzt mal zeigen, welche Dinge es beim Start deiner Berufslaufbahn als Krawall-Demonstrant zu beachten gilt. So kannst du anstatt ins Kittchen zu wandern, es bis zum Berater für Gaspipelines bei RWE bringen. 

 

Überzeugung

Demonstration ist ein Grundrecht nach Artikel 8—und so solltest du es auch behandeln. Wenn es dein Ziel ist, ein paar Autos anzuzünden, weil dein Leben so erbärmlich langweilig ist und du dir so den Kick holst, dann lass dich wenigstens nicht erwischen. Weil man aber auch beim Ausüben seiner Grundrechte ein paar fatale Fehler machen kann, habe ich mich mit Leuten unterhalten, die einschlägige Erfahrungen haben und mir rechtlichen Beistand vom Anwalt Matthias Düllberg (facebook.com/ra.duellberg) geholt.

 

Demonstration angemeldet?

Auch wenn es zu deinen Grundrechten gehört, eine Demo abzuhalten, kannst du nicht einfach über Facebook ein Event erstellen und dann viral über Reddit verbreiten, dass ihr euch Samstag um zwölf Uhr auf dem Alexanderplatz trefft. Nach § 26 des Versammlungsgesetzes droht dir als Veranstalter einer nicht angemeldeten Demonstration eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Das gleiche gilt, wenn eine offiziell angemeldete Demonstration bereits als beendet erklärt wurde und du versuchst andere Leute davon zu überzeugen weiter zu machen. Solltest du das Ganze nicht initiiert haben, sondern einfach nur zum Mitläufer werden, droht dir immerhin Bußgeld, wenn dich die Polizei aufgreift. Auch die Route der Demonstration muss vorher angemeldet werden. Solltest du dafür verantwortlich sein, dass die Demonstration sie verlässt, kann dir auch Freiheitsentzug oder Geldstrafe drohen.

Eine Demonstration anzumelden ist eigentlich nur reine Formsache und sollte spätestens 48 Stunden vorher stattfinden. Du brauchst auch nicht auf eine offizielle Erlaubnis warten: solltest du von der zuständigen Behörde nichts hören, geht alles klar!

 

Vorbereitung: Was nehme ich mit?

Neben den offensichtlichen Ratschlägen wie etwa „zieh dir bitte was ordentliches an und nicht diesen Modefummel“ oder „trage festes Schuhwerk“, die auch von deiner Mutter stammen könnten, gibt es auf einer Demo noch ein paar andere Dinge zu beachten. Vor allem kannst du richtig Probleme kriegen, wenn du Waffen mit dir führst. Das wird nach § 27 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes mit Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft, aber man kann auch mit einer Geldstrafe davon kommen. Diese „Waffen“ sind im allgemeinen Bürgerverständnis Dinge wie Pistolen, Messer, Schlagringe… lass deiner Fantasie freien Lauf. Genau das macht bei dem Thema nämlich auch gerne die Polizei und der Begriff „Schutzwaffen“ wird im zweiten Absatz des Paragrafen auf eine ganze Reihe anderer Gegenstände ausgeweitet: In der hochtrabenden Sprache der Justiz werden „Gegenstände die geeignet sind, Vollstreckungsmaßnahmen von Hoheitsträgern abzuwehren“ als „Waffen“ bezeichnet. Was in der Praxis so viel bedeutet, wie, dass eine Taucherbrille zur Waffe werden könnte, solltest du damit die Polizei angreifen wollen—alles schon passiert, ich hab das nicht erfunden. Aufgrund dieser Regelung gerät man oftmals wegen Regenschirmen oder auch einem Halstuch in die Bredouille. 

Folgende Gegenstände, die nicht unters deutsche Waffengesetz fallen, werden von der Polizei gerne als „Schutzwaffen“ ausgelegt: Pfefferspray, Arm- oder Schienbeinschoner, Fahrrad- oder Motorradhelme, Steinschleudern, aber auch jegliche anderen spitzen oder scharfen Gegenständen. Generell lässt sich da nur sagen, dass man lieber alles zu Hause lässt, was man nicht wirklich auf einer Demo braucht. Demonstrationserfahrene empfehlen auch folgende Dinge zu Hause zu lassen: Adressbücher, Mobiltelefone, Kalender und Notizbücher. Also sprich, alles was von der Polizei später als Beweismittel verwendet werden kann.

Ach ja, was du auf der anderen Seite nicht vergessen solltest, ist dein Personalausweis (dazu später mehr) und ein Plakat mit einer lustigen, reaktionären Parole, damit die Medien später auch etwas haben, dass sie fotografieren können.


Vermummen

In Deutschland ist es ausdrücklich nur an Fasching erlaubt, sich zu mehreren auf der Straße zu versammeln, mit Klopapier einzuwickeln und sich als Tutanchamun auszugeben. Dies liegt am Vermummungsverbot (wiederum § 17a des Versammlungsgesetzes), dass 1985 von Helmut Kohls Regierung durchgedrückt wurde, um Straftaten, die von Demonstranten begangen werden, leichter verfolgen zu können.

Ob es ein angemessenes Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist, oder ein massiver Eingriff in dein Persönlichkeitsrecht, soll mal dahin gestellt bleiben. Fakt ist aber, dass eine Zuwiderhandlung ziemlich drakonisch bestraft werden kann: mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wenn du Glück hast. Bereits das Mitführen von entsprechenden Masken oder ähnlichem, kann zu einem Bußgeld führen. Vielleicht ist es bei Demonstrationen also gar keine so gute Idee, eine Guy Fawkes-Maske zu tragen. Abgesehen davon, dass sie als Merchandise von einem kapitalistischen Megakonzernen vermarktet werden. 

Da es aber auf fast allen Demonstrationen Leute gibt, die sich darüber hinwegsetzen, muss die Polizei oft abwägen, ob das Durchsetzen des Gesetzes und die Festnahme von Vermummten zu einer Eskalation führen würde. 

Das es auch mal gute Gründe geben kann, sich zu vermummen wird einem klar, wenn man sich einen Fall vor Augen hält, der vor kurzem von der Roten Hilfe betreut wurde. Ein Verein, der Leuten mit linken Idealen hilft, wenn sie bei Demonstrationen in Konflikt mit der Staatsgewalt kommen. Dabei hätten Nazis am Rande einer linken Demo versucht Porträtaufnahmen von antifaschistischen Demonstrationsteilnehmern zu machen, so Michael Dandl. der zum Bundesvorstand der Roten Hilfen gehört. Auch nach Aussage des Anwalts, ist es bei diesem Verbot oft schwierig mit der Abwägung: „Schon eine weit ins Gesicht gezogene Kapuze kann bei starkem Regen diesbezüglich durchaus unproblematisch sein, bei heiterem Sonnenschein aber ein Verstoß gegen dieses Verbot begründen.“

 

Lass dich nicht schikanieren

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 beschlossen, dass du als Demonstrant besondere Rechte genießt, und nicht einfach von der Polizei durchsucht werden darfst. Dafür braucht unser treuer Gesetzeshüter nämlich zuerst einen „Verdacht“. Man sollte meinen, dass es einem Verfassungsrichter auffällt, dass solche Regelungen in der Praxis natürlich total fürn Arsch sind. Dein Handlungsrahmen beschränkt sich durch diese brillante Neureglung darauf, die Polizei zu fragen, warum du verdächtigt wirst. Die sagen dann sowas in der Art wie: „Für die Heutige Demonstration wurde eine Gefahrenprognose ermittelt. Es besteht möglicherweise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.“ Die meisten Kontrollen dieser Art finden sowieso auf dem Weg zur Demonstration statt, was deinen Handlungsspielraum weiter einschränkt. Selbst der Jurist empfiehlt hier lieber Kooperation, weil die Durchsuchung wahrscheinlich notfalls mit Gewalt durchgeführt wird und man dir dann später auch noch Widerstand gegen die Staatsgewalt vorwirft. Aber wichtig ist es trotzdem, dass du gleich von Anfang an klar machst, dass du kein Einverständnis zu dieser Maßnahme gibst, sonst kann es dir passieren, dass du vorschnell auf deine Rechte verzichtest. Noch wichtiger ist, egal was die Polizei von dir will, unterschreibe auf keinen Fall irgendetwas. Niemand kann dich dazu zwingen. Wenn du nicht durchsucht werden willst, vermeide ein einheitlich schwarzes Outfit, sonst gerätst du augenblicklich ins Visier der Ermittler. Dann glauben die nämlich, du gehörst zum Schwarzen Block.

Solltest du durchsucht werden, wird die Polizei auch gleich deine Personalien prüfen. Die Pflicht, dich ausweisen zu können, gibt es in Deutschland generell nicht. Dennoch kann es sich auch hier als vorteilhaft erweisen, deinen Ausweis zu zeigen, da sonst eine Identitätsfeststellung droht. Die kann leicht mal mehrere Stunden dauern, besonders wenn die Polizei dir noch eins rein würgen will, weil du Stress gemacht hast.


Gewalt

Auf Demonstrationen kommt es immer wieder zu Gewalt. Ich möchte jetzt nicht die philosophische Frage erörtern, ob diese Gewalt von der Polizei oder den Staatsbürgern ausgeht. Das haben wir an anderer Stelle schon zu genüge getan. Deswegen hier lieber ein paar praktische Ratschläge: Was du nie vergessen solltest ist, dass die Polizeibeamten immer besser ausgebildet und besser ausgerüstet sind als du. Die haben das Gewaltmonopol und werden es auch benutzen, wenn du dich mit ihnen anlegst. Es bringt nichts den Helden zu spielen und auszuticken, wenn du in die Enge getrieben wirst. Versuch lieber Ruhe zu bewahren.

Gegenstände aus der zweiten Reihe werfen ist natürlich auch immer eine Möglichkeit um Gewaltkonfrontationen zu provozieren und wird auf Demonstrationen immer wieder gerne gesehen. Sollte dann irgendwer mit dem Finger auf dich zeigen, drohen dir verschiedene Straftatbestände: Gewalt aus der Menge heraus wird mit Landfriedensbruch (§125 StGB) und, in dem Fall dass du tatsächlich jemanden verletzt hast, zusätzlich mit Körperverletzung (§§ 223 ff.) geahndet. Dazu kommt der obligatorische Sammelbegriff unter dem die Polizei dir immer was anhängen kann: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB). Das Strafmaß ist in diesem Fall schwierig zu generalisieren und hängt stark davon ab, ob man dir alle drei Dinge anlasten kann. Ob du der Typ sein willst, der mit dem Finger gezeigt hat, bleibt auch fragwürdig, da es in solch chaotischen Situationen oft wirklich schwierig ist zu ermitteln, wer jetzt genau was gemacht hat. Möglicherweise reicht deine Zivilcourage aus, um dazu zu stehen, dass die Polizei wegen dir irgendwen übel zurichtet. Aber das musst du mit deinem Gewissen vereinbaren.


Festnahme

Solltest du aus einem der vielen oben genannten Gründen festgenommen werden, ist „Ruhe bewahren“ natürlich leichter gesagt als getan. Die Polizei wird dich unter Druck setzen irgendwelche Aussagen zu machen. Das solltest du aber tunlichst unterlassen. Egal ob bei der Festnahme oder später bei anderen Vernehmungssituationen. Die Polizei muss dich zwar tatsächlich belehren, darüber dass du schweigen darfst und einen Anwalt konsultieren darfst, so wie du das in irgendeinem dämlichen Buddy-Cop-Fim gesehen hast. Dir ein verbales Duell mit der Polizei zu liefern, bringt aber überhaupt nichts. Also mach etwas, dass dich auch in vielen anderen Lebenslagen davor schützt etwas dummes zu tun: Klappe halten! Die einzigen Angaben die du machen musst sind Vorname, Familienname und Geburtsname, Geburtsort, Wohnort, Familienstand, Beruf und Staatsangehörigkeit. Also größtenteils Sachen, die die Polizei bereits deinem Personalausweis entnehmen konnte.

Spätestens am nächsten Tag muss dich die Polizei wieder raus lassen. Oder einem Haftrichter vorführen, wenn du tatsächlich etwas gemacht hast, für das du in Untersuchungshaft musst. Das hört sich jetzt dramatisch an, aber eine Nacht auf einer deutschen Polizeizentrale bedeutet nicht mit einer Straßengang zusammen in einen Käfig gesperrt zu werden, bis jemand die Kaution vorbei bringt, wie du das aus dem Fernsehen kennst. Sollten doch andere Leute mit dir in der Zelle sein, dann rede nicht mit ihnen. Nicht weil die gefährlich sind, sondern weil die Polizei so vielleicht an Informationen kommt, die dir zum Nachteil ausgelegt werden können. Es gibt immer wieder Leute, die dann in der Zelle zu prahlen anfangen und so heraus kommt, was sie getan haben. Sei nicht einer von diesen Trotteln. Nicht selten nutzt die Polizei das „Recht der ersten Nacht“ um an Aussagen zu gelangen. Am besten du sagst dann, dass du keine Angaben zur Sache machst und jetzt gerne gehen würdest, wenn sie es dir erlauben. Sollte dies dir nicht gestattet werden, verlange, dass du dich mit deinem Anwalt beraten möchtest. Gerne behaupten Polizisten dann, dass gerade keiner zu erreichen ist. Deswegen ist es ratsam den Namen eines Anwalts zu kennen und dein Recht zu nutzen diesen selbst zu kontaktieren. Für solche Fälle haben auch viele Anwälte eine Notfallnummer. Es gilt auch weiterhin, was ich bereits oben gesagt habe: Unterschreibe auf keinen Fall irgendetwas, egal was die Polizei sagt!

 

Auf dem Rechtsweg

Rechtlich gegen Polizeigewalt vorzugehen ist nahezu aussichtslos, nach Ansicht von Michael Dandl vom Verein Roten Hilfe: „Unsere Erfahrungen als bundesweite Antirepressionsorgansiation sind durchweg negativ damit.“ Auch als ich beim Juristen nachfragte, waren seine Aussagen dazu eher diplomatisch. Theoretisch kannst du bei rechtswidriger Gewalt auch gegen die Polizei Strafanzeige erstatten. Das solltest du dann aber, aus offensichtlichen Gründen, besser nicht bei der Polizei selbst machen, sondern direkt bei der Staatsanwaltschaft. Es mag Fälle geben wo das hilft, aber mach dir nicht zu viele Hoffnungen. Meist versickert deine Strafanzeige irgendwo im System.


 

De-Eskalation

Es gibt verschieden Methoden mit denen die Polizei versucht Demonstrationen zu steuern. Relativ bekannt ist das AHA-Konzept. Dabei fördert und begleitet die Polizei einfach zeitgleich eine Alternativ-Veranstaltung. Genau das geschieht auch am 1. Mai in Berlin mit dem Myfest, um Demonstranten in Kreuzberg eine Alternative anzubieten. Wenn du also schon immer mal auf ein cooles Musikfestival der Bundespolizei gehen wolltest, anstatt Krawall zu machen, dann weißt du jetzt Bescheid. Dazu kommt der Einsatz von Anti-Konflikt-Teams. Das sind Männer und Frauen von der Polizei in netten, gelben Warnwesten, die dir als Freund und Helfer allzeit bereit stehen. Überleg dir, was du solchen Leuten erzählst, beziehungsweise, zu deinen Freunden sagst, während sie in der Nähe sind, die gehören genauso zur Polizei. Sie mischen sich unter die Demonstranten, und geben gerne auch mal Informationen an ihre Kollegen weiter.


Fotografieren und Filmen

Grundsätzlich darfst du die Polizei fotografieren und filmen. Die Polizei wird aber alles daran setzen, das zu verhindern, wenn es ihr zum Nachteil ist. Gerne wird dann dein Aufnahmegerät beschlagnahmt oder die Löschung gefordert. Was auch zulässig ist, wenn du aus nächster Nähe aufgenommen hast, weil dann das Persönlichkeitsrecht des Polizisten oder der Polizistin verletzt wird.

Es ist andererseits aber so, wieso keine gute Idee auf einer Demonstration zu filmen, außer man macht es aus journalistischen Gründen, dann kann man sich nämlich später hoffentlich auf die Pressefreiheit berufen, wenn die Polizei die Herausgabe der Datenträger fordert. Ohne Presseausweis, ist die Durchsetzung dieses Rechts aber relativ schwierig. Es mag zwar in der Theorie von Vorteil sein, wenn man auch als Demonstrant Polizeigewalt dokumentierts, in der Praxis zieht die Polizei aber aus deinen Fotos und Videos mehr Nutzen als du, wenn sie beschlagnahmt werden. Solltest du bei einem Vorfall daneben stehen und Filmen, kannst du dir sicher sein, dass du der nächste bist, dem sich die Polizei annimmt. Deine Aufnahmen werden dann beschlagnahmt und welche Videos noch auf deiner Speicherkarte sind, wenn du sie wieder bekommst, liegen ganz im Ermessen der Polizei. Deine Bilder werden dann auch unter Umständen dafür benutzt, um andere Beteiligte zu Identifizieren und zu belasten. Ob du dann noch Bilder hast, die deine Version der Geschichte stützen, bleibt fragwürdig.

Da Fotografieren und Filmen also entweder eine blöde Idee ist, oder von der Polizei verhindert wird, solltest du lieber dafür sorgen, dass es ausreichend Zeugen gibt, wenn es Probleme gibt. Es ist weitaus ratsamer mit ein paar Freunden auf eine Demonstration zu gehen, anstatt eine Kamera mit zu nehmen. Juristisch ist das zwar keine Rundumversicherung, aber besser als nichts.

 

Drogen

Auch Leute mit viel Demonstrationserfahrung halten es für eine extrem dumm, irgendwelche bewusstseinsverändernden Substanzen einzuwerfen. Wie oben bereits erläutert, wird man auf dem Weg zur Demonstration bevorzugt von der Polizei gefilzt. Da fällt es auch leicht auf, wenn man irgendwas genommen hat. Außerdem kriegt man auch noch mehr Probleme, wenn es zu gewalttätigen Vorfällen kommt und dein Drogendelikt damit in Zusammenhang gebracht wird. Demonstrationen sind eben keine Spaßveranstaltungen, sondern müssen ein politisches Ziel verfolgen. Deshalb wurde auch 2001 der Loveparade vom Bundesverfassungsgericht der Demonstrationsstatus entzogen. Worauf sie in sich zusammenbrach, weil niemand die Kosten tragen wollte. Solltest du aber dein wochenendliches Partypensum noch nicht ausgeschöpft haben und mit entsprechenden Substanzen im Blut aufgegriffen werden, dann solltest du nicht den Fehler machen und kooperieren. Niemand ist gezwungen an seiner eigenen Überführung mitzuwirken, weshalb du auch auf dem Polizeirevier keine Urinabgabe oder den Drogenschnelltest machen musst. Die Blutprobe zu deiner Überführung muss erst von einem Richter angeordnet werden. Mit dem Argument „Gefahr im Verzug“ kann die Polizei diesen Schritt zwar übergehen, ob dieser Test dann aber überhaupt vor Gericht bestand hat, bleibt nach Einschätzung des Anwalts fragwürdig. Sollte gar keine unmittelbare Gefahr von dir ausgegangen sein, führt das nämlich zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn man dich ohne deine Zustimmung testet. Die Faustregel bleibt also weiterhin: Lass dich nicht von der Polizei verarschen, wenn sie dir erzählen, du müssest jetzt irgendwas tun.

 

Wenn dir meine Ausführung nicht jede Freude am Widerstand gegen die Staatsgewalt genommen hat, steht deiner Karriere als Revolutionär nichts mehr im Weg. Du kennst deine Rechte, oder zumindest das, was dir von ihnen bleibt. Lass dich nicht unterkriegen! Irgendjemand muss damit anfangen, sonst kommt der große Aufstand nie. Du kannst die Welt verändern! Und solltest du mit deinen Idealen scheitern, bleibt dir ja immer noch ein letzter Ausweg: Eine Karriere in der Politik.

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schön das wer ideen und tips verbreitet.

bisschen arg kurzgegriffen. der verweis auf die infos der roten hilfe ist das wertfollste daran.

 

informiert euch beizeiten mal über die Möglichkeit der Personalienverweigerung.

 

ihr müsst den bullen nicht die information die sie benötigen eine Strafverfolgung überhaupt erst möglich zu machen direkt in den rachen werfen. kein name keine post kein prozess.