Göppingen: Freispruch für Neonazi: Wasserhahn keine Waffe

Erstveröffentlicht: 
19.03.2013

Weil er den Griff eines Wasserhahns im Rucksack hatte, stand am Montag ein Neonazi vor dem Göppinger Amtsgericht. Doch der Richter sah es nicht als erwiesen an, dass der Mann das Teil als Waffe benutzen wollte. Am Schluss gab es einen Freispruch.

 

Ein 19-jähriger Neonazi aus Speyer stand am Montag vor dem Amtsgericht - angeklagt, weil die Polizei bei der Nazi-Demonstration in Göppingen am 6. Oktober vergangenen Jahres in seinem Rucksack den Drehgriff eines Wasserhahns gefunden hatte. Der Staatsanwalt legte dem Mann zur Last, dass er damit Menschen hätte verletzen können - weil der runde Griff mit Löchern auch als Schlagring zu gebrauchen sei. Der 19-jährige Angeklagte, so stellte sich am Montag heraus, war der Anmelder des Nazi-Aufmarschs am 6. Oktober gewesen, er war für den ursprünglich vorgesehenen Versammlungsleiter eingesprungen. Dieser hatte sich zurückgezogen, weil gegen ihn selbst ein Verfahren lief und die Gefahr bestand, dass der Marsch deshalb verboten wurde.

 

Für den Angeklagten war alles jedenfalls ein großes Missverständnis. Er habe den Drehgriff aus Versehen mit sich geführt. "Ich habe den Rucksack immer bei der Arbeit dabei", erläuterte der Mann, der eine Lehre als Elektriker macht. Und deshalb auch der Griff: Den habe ihm sein Chef gegeben. Denn, falls beim Schlitze klopfen einmal eine Wasserleitung beschädigt würde, sei es immer gut, einen solchen Griff dabei zu haben, um das Wasser zur Not abstellen zu können. In alten Häusern fehlten diese Teile oft. Zudem hätte er gar keine Chance gehabt, den Drehgriff als Waffe einzusetzen, weil neben ihm als Versammlungsleiter ständig ein Polizist gelaufen sei. Und zu guter Letzt wies der 19-Jährige darauf hin, dass seine Finger gar nicht durch die Löcher des Griffs passen würden.

 

Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Rometsch hakte aber genauer nach. Warum der Mann in Speyer zur Polizei gesagt habe, dass er schon mehrere solche Griffe beschafft habe, wollte er wissen. Das wusste der Angeklagte allerdings selbst nicht und so kam der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zu dem Schluss, dass der Griff sehr wohl als Waffe dienen sollte und nicht von seinem Chef stammt: "Das kaufe ich Ihnen nicht ab." 600 Euro Strafe forderte er. Doch bereits zuvor hatte Rometsch gesagt: "Wir können weitere Feststellungen nicht treffen, außer, es ist ein Drehgriff, Farbe grün, mit fünf Löchern."

 

Deshalb hieß es "Im Zweifel für den Angeklagten", ein glatter Freispruch. Rometsch begründete ihn so: "Man kann den Griff als Schlagring einsetzen, aber der Nachweis kann nicht geführt werden, weil damit in der Tat auch ein Wasserhahn geöffnet werden kann."

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Der Nazi, um den es im Artikel geht, ist Sebastian Beckmann.