[B] Prozessbericht - Freispruch

gegen_gesetze

Am 9.9.2012 fand am Amtsgericht Tiergarten der Prozess gegen die drei angeblichen Brandstifter aus der Nacht vom 29.1.2012 statt. An jenem Abend drangen die Bullen in die Räume der Rigaer 94 in Friedrichshain ein. Die Drei wurden an der Ecke Proskauer Str. / Liebigstraße festgenommen, da sie angeblich einen Müllcontainer in Brand gesteckt haben. Die drei Beschuldigten wurden mindestens eine Stunde vor Ort festgehalten. Ihnen wurde der Tatvorwurf der gefährlichen Brandstiftung gemacht, sie wurden durchsucht und einige Gegenstände wurden beschlagnahmt. Dann brachte man sie in die Gefangenensammelstelle Südost (Wedekindstraße 10). Von da aus ging es weiter in die GeSa am Tempelhofer Damm. Nach etlichen Stunden wurden sie, wie auch die anderen in jener Nacht Festgenommenen, wieder freigelassen. Der Vorwurf lautete gefährliche Brandstiftung.

 

Im Vorfeld der Verhandlung erhielten die Angeklagten Strafbefehle wegen Sachbeschädigung. Zwei von ihnen sollten 1050 Euro zahlen (70 Tagessätze), einer 1350 Euro (90 Tagessätze). Es sei erwiesen, dass einer der Beschuldigten den Container aufhielt, während die beiden Anderen sich hinein beugten um ihn anzuzünden. Dadurch sei ein Sachschaden von 215,- Euro entstanden.

Selbstverständlich wurde von Allen Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt.

 

Zwei der Angeklagten machten keine Aussage im Prozess.

 

Der Dritte sagte aus, auf dem Weg zur Arbeit gewesen zu sein. Dies bestätigte eine Zeugin, welche mit dem Betreffenden zusammenarbeitet. Auf die Anhörung eines weiteren Zeugen bezüglich dieser Tatsache wurde von allen Seiten verzichtet.

 

Ein weiterer Zeuge bestätigte mit den beiden Anderen unterwegs gewesen zu sein.

 

Gehört wurde nun der 29 jährige Zeuge POM Michel (oder Michael, er hat genuschelt) Dorin (Dir ZA 24. EHu). Dieser gab an mit seinem Kollegen PM Pasternack (Dir ZA 24. EHu) aufgrund der Maßnahmen in der R94 das Umfeld beobachtet zu haben. Dazu waren sie in einem zivilen, dunklen Kleinbus der Marke VW T4 unterwegs. Er hätte eine Situation beobachtet, bei der drei Personen an einem Müllcontainer zu Gange gewesen wären. Dies erschien ihm verdächtig, da es in dieser Gegend üblich sei, dass es bei polizeilichen Maßnahmen zu Auseinandersetzungen kommt. Daraufhin hätten die beiden ihr Fahrzeug abgestellt und die beobachteten Personen wären ihnen in die Arme gelaufen. Diese wurden nun in die Unterführung zurückgeführt. Erst dann hätte er festgestellt, dass der Container brennt. Er könne ausschließen, dass die falsche Personengruppe gefasst wurde, da sein Sichtkontakt nur 3 - 4 Sekunden unterbrochen gewesen wäre.

Daraufhin begann der Spaß. Auf die Frage des Richters, wie die Sichtverhältnisse in jener Nacht waren antwortete Michel Dorin: „Es war eine kalte Nacht“. Weiter gab er an, Alles gesehen zu haben. Dabei wusste er nicht, ob die Unterführung und die dahinter liegende Liebigstraße überhaupt beleuchtet sind. Auch die Pfeiler in der Unterführung beeinträchtigten seine Sicht nicht. Dies erklärte er mit einer leichten Neigung des Kopfes, um um die Pfeiler herum sehen zu können. Immer mal wieder ging ein kurzes Raunen oder Lachen über die Zuschauer- und die Anklagebank.

Es bleibt festzuhalten: Michel Dorin hat Superbullenaugen, mit denen er im Dunkeln alles sehen kann. Auch Betonpfeiler stellen kein Sichthindernis dar, da er durch eine „Winkeländerung“ oder „minimale Kopfneigung“ seine Superaugen aktiviert. Nebenbei, er ist Brillenträger.

 

Dies wurde selbst dem Richter und der Staatsanwältin zu viel und es wurde sich zu einer Beratung mit den Anwälten zurückgezogen.

 

Nach kurzer Pause war klar: auf die Anhörung des PM Pasternack kann verzichtet werden.

 

Die Staatsanwältin führte in ihrem Plädoyer aus, dass die Verhandlung die Richtigkeit des Strafbefehls nicht ergeben hätte. Sie äußerte erhebliche Zweifel an der Aussage von POM Michel Dorin. Es sei nicht auszuschließen, dass Andere als die drei Beschuldigten den Container angezündet hätten. Die Angeklagten seien freizusprechen.

 

Die Anwälte schlossen sich dem an und plädierten auf Freispruch.

 

Daraufhin beendete der Richter die Farce, indem er die Angeklagten frei sprach. Allerdings nicht, ohne zu betonen, dass dies nicht bedeuten würde, der Zeuge Michel Dorin hätte gelogen...

 

Damit ist das letzte Verfahren, das im Zusammenhang mit der Stürmung der R94 durch die Bullen geführt wurde, wie alle Anderen auch mit einem positiven Ergebnis, zu Ende gegangen. Die anderen Verfahren wegen Widerstand im Haus wurden bereits eingestellt.

 

Etwas wissenswertes aus diesem Prozess ist, dass das Anzünden eines Containers offenbar keine Brandstiftung darstellt, sondern eine Sachbeschädigung.

Ein Blick ins StGB bestätigt dies: http://dejure.org/gesetze/StGB/306.html

 

Vielen Dank an dieser Stelle nochmal an Alle die da waren, um den Prozess zu verfolgen!

 

Zeigt Solidarität mit allen bedrohten Projekten und ihren Unterstützer_innen!

Nur gemeinsam werden wir weiterbestehen!

 

 

erster Bericht zur Razzia:

http://de.indymedia.org/2012/01/323852.shtml

 

Pressemitteilung der R94:

linksunten.indymedia.org/node/54094

 

weitere Artikel:

linksunten.indymedia.org/node/54031

linksunten.indymedia.org/node/54097

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