Revisionsvervahren der Neonazis Grewe und Franke im "Pölchow-Prozess" ging für sie nach hinten los

Pressemitteilung vom 03.05.2012

Heute verurteilte das Rostocker Landgericht die NPD Mitglieder Michael Grewe und Dennis Franke zu Haftstrafen. Gemeinsam mit anderen Neonazis hatten sie am 30. Juni 2007 in einem Zug bei Rostock alternative Jugendliche angegriffen und zum Teil erheblich verletzt.


Die beiden Angeklagten waren bereits am 16. März 2010 wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Da sie damals, genauso wie die zuständige Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten, kam es heute erneut zur Verhandlung. NPD Landtagsfraktionsmitarbeiter Grewe mußte sich heute wiederum wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Statt einer ursprünglichen Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten wurde er nun zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 2.500 € zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Franke wurde heute lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Da eine weitere Verurteilung mit einbezogen wurde, erhöhte sich auch seine Strafe deutlich. Statt einem Jahr droht ihm nun eine zweijährige Haftstrafe, wenn er im Bewährungszeitraum von vier Jahren erneut straffällig wird. Auch er ihm wurden eine Geldstrafe (1200 €) und die Kosten des Verfahrens auferlegt.

In seiner Urteilsbegründung machte der vorsitzende Richter deutlich, dass die beiden Neonazis nur aufgrund des Zeitraums von annähernd fünf Jahren zwischen Tat und rechtskräftiger Verurteilung weiter auf freiem Fuss bleiben. Anderenfalls wäre nur eine Haftstrafe ohne Bewährung in Frage gekommen.

Dass seit dem Angriff auf dem Pölchower Bahnhof im Sommer 2007 soviel Zeit verstrichen ist, ist nicht zuletzt der Rostocker Staatsanwaltschaft anzulasten. Sie ermittelte zunächst gegen die Betroffenen des damaligen Angriffs und ließ den schon damals bei der NPD Fraktion angestellten Grewe noch im April 2008 per Fahndungsfoto als "unbekannten Randalierer" suchen.

 

In Anwesenheit einer Vielzahl von NPD, Kammeradschafts, "Blood & Honour" Nazis aus ganz Mecklenburg Vorpommern liess der Richter keine Zweifel an seiner Bereitschaft den angeklagten Nazis ihre auch an diesem Gerichtstag fotrtwährenden latenten Provokationen zu unterbinden.
Was in dem vorangegangenen Verfahren nachhaltige Beschwerden der Verteidigung  der Nebenklage bedurfte, erledigte dieser Richter bei seiner zweiten Aufforderung an die angeklagten Nazis.
Vor allem "Michael Grewe" grinste auf seine schmierige Art" breit durch den Gerichtssaal. Insbesondere bei der Schilderung der von ihm und anderen Nazis begangenen "Gewalttaten, erheblichen Verletzungen und Erniedrigungen".
Dem setzte der Richter mit der Ankündigung einer "sofortigen Vollstreckung einer Ordnungshaft" im Falle der Wiederholung dieser Provokationen ein jahes Ende.

Während des vergangenen Verfahrens sagte "Dennis Franke" aus, das er sich nach der Tat "von der rechtsradikalen Szene" getrennt hätte. Was damals schon allen, ausser dem Richter und der Staatsanwaltschaft als "Lachnummer" vorkam, wurde aber aus unerfndlichen gründen von denen ernst genommen. Kurze Zeit nach dem Abschluss des Verfahrens. Wurde er zusammen mit Grewe auf einer Nazidemo gar als Ordner eingesetzt und lies sich dort bereitwillig dümmlich grinsend abfotografieren.
In dem "Revisionsverfahren" am 03.05.2012 von der Nebenklage nun genau darauf hin angesprochen, sagte er erst mal gar nichts dazu.
Diesem Richter schien dieser Sachverhalt ebenso klar zu sein wie jedem anderen der die Fähigkeiten einer "allgemeinen Geschäftsfähigkeit" sein eigen nennt, und hatte dazu auch keine Fragen mehr und verurteilte die neonazistischen Schläger härter als im ersten Verfahren.

In der Urteisbegründung scheint ein Bedauern über die "Unfähihgkeit" seines Richterkollegen oder andere "Sachzwänge" durchzuscheinen, die insbesondere auf die kritisierte Beweisaufnahme als auch auf die absolut lächerliche Einschätzung der Straftaten also die "Strafwürdigung" des gerichts im ersten Verfahren hindeutet.

 

Ich empfehle dem Richter des ersten Verfahrens nicht gleich nach seinen Terminen über den Hinterausgang zum Parkplatz zu hetzen, sondern sich auf die Treppe des Haupteinganges zu stellen und sich umzudrehen.
Wenn ich mich nicht irre ist das Gerichtsgebäude nach einem Juristen benannt, der Sozialdemokrat war. Dort hängt eine Gedenktafel die von ihm kündet. Ich will nichts falsches sagen, aber dieser direkt hatte wohl auch arge Probleme durch die NS Diktatur.
Aber was Nazis von Sozialdemokraten halten und sie zu Zeiten der NS Diktatur systhematisch al politische Gegner verfolgten und auch physisch vernichteten müsste auch diesem Richter bekannt sein.

 

nur so...

sollte ja nur n Bericht sein...

 

 

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...sollte es werden...leider ist es ein ganz schlechter geworden.

 

Erstmal hatt nicht Dennis Franke selber im letzten Verfahren gesagt er sei aus der Szene ausgestiegen, vielmehr tat das seine damalige Bewährungshelferin.

 

Franke selber sagte im letzten Prozess ausser zu seiner Person garnichts und ließ lediglich über seinen Anwalt eine einlassung verlesen.

...also bei seiner Bewährungshelferein ausgesagt hat, aus der Szene ausgestiegen zu sein. Diese Aussage bei der Bewährungshelferin fand schon während des laufenden Pölchow Prozesses statt. Deshalb musste Dennis Franke davon ausgehen das seine BewährungshelfereIn von Gerichtsseite zu ihrem "Schützling" in Bezug auf das laufende Pölchow Verfahren befragt werden würde.
Also, ist es eine Aussage die unter den gegebenen Umständen auf jeden Fall bei dem Richter ankommen musste, obwohl "Dumm Dennis" gerade "nur" seine Bewährungshelferin anlog. Ist das nicht ein Bewährungsverstoss? Ich glaube ja!

 

Schach Matt in zwei Absätzen!

Lieber annonym, du hast dich mit "Insiderwissen" als Nazi geoutet und mir noch einmal die Möglichkeit gegeben der Welt zu zeigen wie blöde Nazis ebnd so sind.

Lieber Verfasser, nun hast Du Dich selbst in eine ganz schlechte Ecke gerückt.

 

Mein Wissen stammt von der Seite der Prozessgruppe Pölchow die den Prozess die ganze Zeit begleiteteten und wo zu lesene war :

 

"Die Bewährungshelferin von Dennis F. ließ die zweifelhafte Einschätzung mitteilen, dass der Angeklagte – der beständig freundlich die Neonazis im Publikum grüßt, in den Verhandlungspausen engen Kontakt zu ihnen hält und dem Prozess mit einem steten breiten Grinsen und seiner hanebüchenen Einlassung begegnet – sich von der rechten Szene zu distanzieren scheine."

 

Also daher mein Hintergrund Wissen!

was "Beobachter" schreibt in

Dennis ist nicht nur ein "Einlasser" sondern auch blöde weil er

er hat wohl in Gesprächen mit der BewährungshelferIn ausgesagt ... das er sich von den Nazis distanziert. quasi aussteigt...

Ws regst du dich eigentlich so auf über ne sache die nachvolziehbar dargelegt wurde?

Simmt doch. Sagste doch irgendwie selber.
Komisch dein Engagement dafür das der Scheiss nazi Dennis Franke offensichtlich mittelbar indirekt "Aussagen" und direkte "Einlassungen" vor Gericht macht.

 

Andere Frage. Was meint Beobachter wenn er den Richter des ersten Verfahrens in Bezug zur SPD und dieser "Gedenktafel" am Gericht bringt?

Ist der Richter des ersten Verfahrens etwa in der SPD?

 

Wenn ja, dann ist das "antifaschistische Versagen der SPD" nichtnur Historisch, sondern inhärent!

 

Weiss da jemand was dazu?