[HL] Mitglieder der «Division Schleswig-Holstein» verurteilt

Matthias Gebhardt, Jan Müller, Marvin Haß

20 Jahre ist es her, dass die Unterkunft für Geflüchtete in der Lübecker Hafenstraße brannte. Heute, 20 Jahre danach, schließen sich in ganz Deutschland erneut Nazis zusammen, um aus einer menschenverachtenden Ideologie heraus Jagd auf Menschen zu machen, die nicht in ihr Weltbild passen. Unterkünfte für Geflüchtete brennen. Hass wird geschürt. Menschen verletzt. Damals wie heute sind es in Lübeck nicht die organisierten, extrem rechten Strukturen, die in die Tat umsetzen, was andere propagieren. Es sind vorwiegend lose Kameradschaftsstrukturen, Nazis aus Dörfern oder dem Umland, welche sich in losen Zusammenhängen und vorwiegend aus einer „Bierlaune“ heraus dazu entschließen, anzugreifen. Sie mögen zum Teil gefährlicher sein als jene, die sich im Hintergrund bewegen, da sie nicht über ihre Handlungen nachdenken, da sie skrupellos sind und in Teilen auch nichts mehr zu verlieren haben.


Eine dieser losen Strukturen bildet die «Division Schleswig-Holstein». Ein Zusammenschluss von Saufnazis, angeführt vom Lübecker Nazi Matthias Gebhardt. Am 27.08.2015 griffen Mitglieder dieses Zusammenschlusses eine im Bau befindliche Unterkunft für Geflüchtete mit Steinen an und verklebten rassistische Aufkleber des NPD-Kreisverbandes Lübeck-Ostholstein.

Im Folgenden dokumentieren wir den Prozess der zwei angeklagten Mitglieder der «Division Schleswig-Holstein», geben eine Einschätzung des Verfahrens und versuchen die Struktur als solches zu beleuchten.

 


 

 1. Verhandlungstag, 14. Oktober 2016


Nathalie Ehmsen streichelt fürsorglich die Hand ihres Freundes Marvin Haß. Er und Jan Müller sind angeklagt, unter anderem eine damals im Bau befindliche Unterkunft für Geflüchtete in Lübeck angegriffen zu haben. Die Stimmung scheint angespannt zu sein. Sechs Nazis der «Division Schleswig-Holstein» stehen bereits eine Stunde vor dem angesetzten Termin vor dem Verhandlungssaal. Beide Angeklagten sind ohne Anwalt erschienen.

Die Staatsanwaltschaft trägt vor, dass Haß und Müller sich am Donnerstag, den 27. August 2015, auf einem Mofa Zugang zum Gelände der im Bau befindlichen Unterkunft für Geflüchtete in der Schlutuper Straße verschafft haben sollen, um Steine gegen ein Fenster eines Wohncontaiers zu werfen. Zudem wurden auf dem Gelände und in der Umgebung der Unterkunft Aufkleber der NPD verklebt. Darauf war zu lesen: „Lübeck bleibt unsere Stadt, Kein Asylantenheim, Gegen den Willen der Anwohner, Asylantenheim – Nein Danke!“.

 Marvin Haß: „Betrunken wird man spaßig“


Nachdem Jan Müller keine Aussage vor Gericht machen will, beginnt Marvin Haß seine Aussage mit den Worten: „Scheiß Aktion von meiner Seite. Das meiste trifft zu. Viele denken, das hatte einen rassistischen Hintergrund. Ich würde mich selber aber nicht als Nazi bezeichnen.“ Er habe mit mindestens sieben weiteren Menschen seinen Geburtstag nachgefeiert. Auf dem Weg in die Lübecker Kneipe «Canapé 2» seien sie zu Fuß einen Schleichweg gegangen und hätten einen Zwischenstopp an einer Tankstelle eingelegt. Einen Stein gegen die Unterkunft zu werfen sei eine spontane Idee gewesen. Er gibt an: „Sie wissen ja, wie das ist. Betrunken wird man spaßig. Dann sind wir dahin und kamen auf die Idee.“ Weiter führte er aus: „Dass das so nach hinten losgeht, hätte ich nicht gedacht.“ Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft kann Haß sich nicht daran erinnern, Mofa gefahren zu sein. Zudem gibt er an, die Tat alleine begangen zu haben. Sein Freund Müller sei in der Zwischenzeit pinkeln gewesen und hätte von all dem nichts mitbekommen. Auf erneute Nachfrage des Gerichts erwiderte Haß erbost: „Hab keine Erinnerungen. Ist lange her. Ich bin hier wegen mir, damit hat sich das gegessen.“

 Stefan V.: „Es waren zwei, der eine schmächtiger, der andere größer“


Der LKW-Fahrer Stefan V. war zum Zeitpunkt der Tat in unmittelbarer Nähe. Seine Firma sei damit beauftragt worden, die Wohncontainer aufzustellen. Da er seine Fahrzeit überschritten hatte, hätte er vor Ort übernachten müssen. Er gibt an, auf ein Mofa aufmerksam geworden zu sein, welches auf das Gelände fuhr. Später sei dieses mit zwei Personen erneut auf das Gelände gefahren. Einer der beiden hätte einen Pflasterstein dabei gehabt. Beim ersten Wurf gegen die Scheibe sei der Stein abgeprallt, die Scheibe sei erst nach dem zweiten Wurf zu Bruch gegangen. Er könne allerdings die Personen nicht mehr wiedererkennen. Der eine sei schmächtiger gewesen, der andere größer.

 Polizeikommissarin Schwertorowski: „Es ist alles schon so lange her“


Die diensthabende Einsatzleiterin der Polizei kann zur Aufklärung des Vorfalls nichts beitragen. Sie kann sich daran erinnern, vor Ort gewesen zu sein. Sie habe im Nachhinein eine  Blutprobe der beiden Angeklagten angefordert, die Aufkleber seinen beschlagnahmt worden. Zu Müller und Haß könne sie keine Angaben machen, es sei alles schon zu lange her.

 Thomas Papst (Staatsschutz): „Ich kann dazu nichts sagen“


Der Staatsschützer Thomas Papst kann, wie seine Kollegin, nichts relevantes zum Verfahren beisteuern. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, warum er in seinem Bericht «Division Schleswig-Holstein» vermerkt habe, gibt er legendlich an, dass Personen bei der Ingewahrsamnahme T-Shirts mit diesem Schriftzug getragen hätten. Er kann das Logo nicht weiter beschreiben, keine weiteren Angaben zur Sache machen, schließlich habe er auch erst im September den Fall übernommen.

 Befragung der StA – Marvin Haß: „Wir sind eine Spaßgruppe von Freunden“


Die Staatsanwaltschaft gibt bekannt, dass Haß sich einen Tag nach der Tat freiwillig der Polizei stellte und eine umfangreiche Aussage tätigte. Der Staatsanwalt verliest aus der Akte: „Ich will hier unterstreichen, dass der Steinwurf nicht gegen Flüchtlinge war. Sondern aus einer Bierlaune heraus. Bei mir war Herr Müller. Der war aber sauer über den Wurf. Patrick Schulz gehörte der Roller. Damit sind wir weggefahren.“ Auf Nachfrage zur «Division Schleswig-Holstein» gibt Hass an, dass es einen Zusammenschluss von verschiedenen Freunden sei. „Wir sind eine Spaßgruppe“. Sie hätten sich das Ziel gesetzt, was gegen Kinderschänder zu machen, zum Teil hätten sie hier ein Zeichen gesetzt. Warum man sich ausgerechnet «Division Schleswig-Holstein» nennen würde? Haß dazu: „Jeder nennt sich heute Division. Gibt Kinder-Shirts damit. Die Zeiten von damals sind vorbei.“

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft sind sich einig, dass nach den Aussagen der vorgeladenen Zeugen noch zu unklar sei, ob die Tat von Haß alleine oder im Beisein von Müller verübt worden sei. Auch könne nicht geklärt werden, welche Rolle die «Division Schleswig-Holstein» hier spiele. Das Gericht setzte deswegen einen weiteren Verhandlungstag an, um weitere Zeugen in der Sache zu hören.

 


 

 2. Verhandlungstag, 25. Oktober 2016

 

 Pascal Knie: „Ich war mit meinen vier, fünf Bier noch der Nüchternste“


Als erster Zeuge am zweiten Verhandlungstag sagt das ehemalige Mitglied der «Division Schleswig-Holstein» Pascal Knie aus. Bereits vor Beginn der Verhandlung hielt Knie Abstand zu seinen ehemaligen Kameraden. Eisiges Schweigen kennzeichnete die Begegnung einer gescheiterten Kameradschaft.

Knie beschreibt detailliert den Weg vom Auftakt der Geburtstagsparty zur Tankstelle und belastet, vermutlich unbewusst, weitere Nazis. Bei der Geburtstagsparty sollen neben Haß und Müller auch Patrick (Patrick Schulz), Matze (Matthias Gebhardt), Dirk (Dirk Lindhorst) und Tim (Tim Ehmsen) dabei gewesen sein.

Entgegen der Aussage von Haß gibt Knie an, dass Müller mit dem Mofa von Patrick Schulz gefahren sei. Zwei weitere seien mit Fahrrädern unterwegs gewesen. Nach seiner Einschätzung sei Müller schon so alkoholisiert gewesen, dass er nicht mehr hätte fahren dürfen. Auf dem Weg zur Tankstelle hätte er zusammen mit Sven (hier vermutlich Sven Lindhorst gemeint) Aufkleber der NPD verklebt.
Nachdem er aus der Tankstelle kam, sei Müller mit dem Mofa angekommen. Er hätte laut gelacht und gesagt, dass Haß eine Scheibe eingeworfen hätte.

Bezüglich der «Division Schleswig-Holstein» sagte Knie aus, dass er Mitglieder dieses Zusammenschlusses schon länger kennen würde. Ihm hätte das Auftreten dieser Gruppierung gefallen, wenn diese gemeinsam in Kneipen Präsenz zeigen würden. Er sei fasziniert vom Zusammenhalt dieser Gruppe gewesen. Er habe an einigen Unternehmungen teilgenommen und sei schließlich Mitglied geworden. Sie hätten sich ein- bis zweimal im Monat getroffen und es sei eigentlich nie irgendwas gewesen. Sie hätten vorher nicht über die Container gesprochen und es sei auch nicht geplant gewesen. Er hätte allerdings geahnt, dass der Steinwurf etwas mit der „Division“ zu tun hatte.

 Matthias Hölzen (Staatsschutz): „Ich war Vernehmungsbeamter“


Hölzen sagt aus, die Vernehmung des Angeklagten Haß zusammen mit seinem Kollegen Lutz Zimmermann durchgeführt zu haben. Die Aussage hätte ca. zwei Stunden gedauert und sei sehr detailliert gewesen. Das Motiv seiner Ausage bei der Polizei sei gewesen, dass er Müller und seine Gruppe nicht mit reinziehen wollte: Sie seien demnach zwar zum Teil vor Ort gewesen, hätten jedoch nichts mit der Tat zu tun gehabt. In der Aussage gab Haß zu, das Mofa zusammen mit Müller gefahren zu sein, jedoch habe er selbst den Pflasterstein geworfen. Müller habe nichts weiter gemacht.

 Kriminalkommissarin Ludwig: „Am Container waren 10 NPD Aufkleber verklebt“


Die Polizeibeamtin Ludwig war mit der Spurensicherung beauftragt worden. Das Gericht intressierte sich für die Frage, ob das Gelände der geplanten Unterkunft frei zugänglich gewesen sei, um klären zu können, ob es sich um einen Hausfriedensbruch handeln könnte. Ludwig schilderte zwar, dass das Gelände eingezäunt gewesen sei. Ob jedoch Schilder angebracht waren, die auf ein Verbot des Betetens des Geländes hingewiesen hätten, konnte sie nicht erinnern.

 Polizeiobermeisterin Voss: „Ich habe keine Erinnerung mehr“


Wie bereits ihre KollegInnen konnte die Polzeibeamtin Voss wenig bis gar nichts zur Aufklärung des Verfahrens beitragen. Auch auf die Frage, ob das Gelände frei zugänglich gewesen sei, wusste sie keine Antwort.

 Plädoyer Staatsanwaltschaft: „Haß hat dummdreist gelogen“


Die Staatsanwaltschaft hält es für bewiesen, dass Haß und Müller einen gemeinsamen Tatplan verfolgten. Das Teilgeständnis von Haß sei an vielen Stellen unglaubwürdig. Haß würde versuchen, seinem Freund Müller ein Alibi zu verschaffen, indem er aussagte, dass dieser zur Tatzeit pinkeln gewesen sei. Dies sei unglaubwürdig. Die Behauptung, dass die Tat kein ausländerfeindliches Motiv gehabt haben soll, sei in Anbetracht der verklebten NPD-Aufkleber dummdreist gelogen und kaum zu überbieten. Die Staatsanwaltschaft sieht Müller und Haß schuldig, gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und gemeinschaftliche Sachbeschädigung aus einem rassistischen Motiv heraus begangen zu haben. „Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, als Schutzsuchende nach Deutschland flüchteten, verunsicherten die beiden Angeklagten die Schutzsuchenden und die Bevölkerung mit ihrer Straftat.“ Dies müsse bei der Strafbemessung berücksichtigt werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte für Haß eine Strafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro und für Müller einer Geldstrafe von 140 Tagessätze á 10 Euro. Zudem forderte sie eine zweijährige Fahrerlaubnissperre für Müller.

 Urteilsbegründung: „Die Tat war nicht geplant“


Kurz und knapp fällt die Urteilsbegründung des Gerichts aus. Die vorsitzende Richterin ist davon überzeugt, dass Haß die Sachbeschädigung begangen hat und verurteilt diesen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 15 Euro. Der Angeklagte Müller habe sich ebenfalls der Sachbeschädigung schuldig gemacht und zudem des Vergehens der Trunkenheit am Steuer. Sie verurteilt ihn aufgrund seiner 10 Eintragungen im Vorstrafenregister zu einer Strafe von 100 Tagessätze á 10 Euro. Die Angeklagten haben zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Gericht hält die Frage nach einem möglicherweise begangenen Hausfriedensbruch für nicht relevant, da die Intention wichtig sei und sonst auch interessierte Bürger oder Journalisten sofort schuldig wären, die sich das Gelände nur angucken würden. Die Container wurden noch nicht zu Wohnzwecken genutzt und es war demnach kein widerrechtliches Eindringen. Strafverschärfend sei das fremdenfeindliche Motiv sowie der Versuch, das Gericht für dumm zu verkaufen. Allerdings sei der Ort nicht vorher ausgewählt und die Tat nicht geplant gewesen, die Tat sei nicht mit Brandanschlägen oder Anschlägen auf bewohnte Unterkünfte vergleichbar.

 


 

 Einschätzungen & Kommentar


Wir als Antifaschist_innen wollen nicht über ein „gerechtes“ Strafmaß diskutieren. Wir sehen es auch nicht als unsere Aufgabe an, juristische Straftaten aufzuklären. Dennoch sehen wir es als unsere Pflicht, uns in Prozesse einzumischen, Ermittlungsschritte können wir kritisieren. Wir müssen extrem rechte Verbindungen benennen, diese aufzeigen und entschieden bekämpfen. Unser Anliegen muss es sein, dafür zu sorgen, dass extrem rechte Strukturen nicht erstarken und ihre Verbindungen zerschlagen werden.

 

Dass wir von den Bullen nichts zu erwarten haben, haben wir bereits in anderen Berichterstattungen schon mehr als deutlich kundgetan. Es ist nicht neu, dass staatliche Strafverfolgung den Tätern nichts effektiv entgegenzusetzen hat und in diesen und anderen Fällen den Betroffenen rechter Gewalt einen Tiefschlag versetzt. Es liegt an uns, aufzuzeigen, was für viele offensichtlich erscheint.


Uns fällt es schwer, die Contenance zu wahren, wenn ein Staatsschützer dem Gericht weismachen will, nicht zu wissen, wie die «Division Schleswig-Holstein» einzuschätzen sei. Erstaunlich viele Erinnerungslücken taten sich auf und er war nicht einmal mehr in der Lage, das Logo dieser Gruppierung zu beschreiben. Tatsächlich existiert die Gruppierung seit mindestens August 2012, damals noch unter dem Label „Die Macht im Norden“. Die Brüder Matthias und Harald Gebhardt versuchten zunächst das Label zu vermarkten, um Gelder für rechtsmotivierte Gefangene zu sammeln – nach dem Vorbild der in Deutschland verbotenen «Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.» (HNG).


Aufgrund von internen Streitigkeiten in der Ausrichtung und Vermarktung des Labels „Die Macht im Norden“ kam es zwischen Matthias und Harald Gebhardt zum Bruch. Seit mindestens 2013 versuchte Matthias Gebhardt ein Konkurrenz-Label zu seinem Bruder zu etablieren. Unter dem Label «Division Schleswig-Holstein» wurden innerhalb von Saufveranstaltungen martialische Bildserien angefertigt, welche die Gruppierungen mit weit über 50 Personen zeigen. Immer wieder kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern.


Der T-Shirt-Druck lief über den gewaltbereiten Neonazi René Metz, welcher bis Ende 2005 den Nazi-Bekleidungsladen „08/15-Store“ in Wismar unterhielt und im Februar 2006 versuchte, einen weiteren Shop unter den Namen „Fightwear“ in Lübeck zu eröffnen. Dieser wurde damals durch antifaschistische Interventionen nach einem halben Jahr geschlossen. Metz zog sich für ein paar Jahre nach Bad Oldesloe zurück, um im Oktober 2011 in Lübeck erneut einen Laden unter dem Namen „Textilveredelung und Fahrzeugbeschriftung Metz“ zu eröffnen. Auch wenn Metz damals Betroffener der Erpressungsversuche der im Jahr 2003 verbotenen «Combat 18 Pinneberg» gewesen ist, unterhält er bis heute Kontakte zu überregionalen militanten extrem rechten Netzwerken und unterstützt Gruppierungen wie die «Division Schleswig-Holstein».


Auch wenn die Struktur der «Division Schleswig-Holstein» als lose Nazi-Saufclique gewertet werden kann, gibt es innerhalb des Zusammenschlusses einen Kern, welcher die Gruppierung als politische Kraft versteht. Vermeintliche Werte wie „Brüderlichkeit“ und „Kameradschaft“ werden propagiert und sollen nach außen dargestellt werden.


In einem Facebookbeitrag vom 4. März 2015 teilte Matthias Gebhardt einen Beitrag der Lübecker Nachrichten: „Lübeck – Containerdorf auf dem Volksfestplatz?“. Unter dem Beitrag machten Mitglieder der «Division Schleswig-Holstein» keinen Hehl aus ihrer Einstellung. So ist u.a. zu lesen „[...] die solln sich bloß verpissen“,  „sonst gibt es Krieg“, „Da bekommt man doch das kotzen“, „[...] da helfen nur 9 mm stahlkugeln“. Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Lübeck-Ostholstein, Jörn Lemke, kommentierte: „Überfall solcher Containerdörfer, damit das deutsche Volk endlich aufwacht [...]“. Tatsächlich machten Mitglieder der «Division Schleswig-Holstein» fünf Monate nach diesem Bekenntnis Ernst. Jörn Lemke hetzte auf seinen NPD-Seiten gegen Geflüchtete und stellte notwendige Propaganda und Material wie die Aufkleber, welche am Tattag verklebt wurden.


Auch wenn der Angriff auf die Unterkunft in der Schlutuper Straße nicht konkret geplant gewesen sein soll, so haben Mitglieder der «Division Schleswig-Holstein» ganz klar vorsätzlich gehandelt und das aus einer menschenverachtenden Intention heraus.


Auch wenn Marvin Haß versucht, seine Gruppierung zu schützen und sie als „Spaßgruppe“ darzustellen versucht, muss sie als das gewertet werden, was sie ist: ein Sammelbecken von Saufnazis, gewaltaffinen Menschenhassern und rassistischen Dummköpfen.

Ihnen bleibt nichts anderes als ihre Gartenlauben, Saufexzesse und den Hass auf sich selbst und andere.

 

Antifaschistische Koordination Lübeck

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