Kriminalität: Staatsanwaltschaft durchsucht Wohnung von AfD-Politiker

Erstveröffentlicht: 
14.10.2016

Freiburg/Karlsruhe (dpa/lsw) - Nach mehreren Strafanträgen wegen Beleidigung hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Wohnung eines AfD-Politikers in Freiburg durchsucht. Dabei sei ein Laptop mitgenommen worden, sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag. Den Namen des Politikers und Rechtsanwaltes nannte er nicht. Nach Angaben der AfD Baden-Württemberg handelt es sich um den Vizepräsidenten des AfD-Landesschiedsgerichts im Südwesten, Dubravko Mandic.

 

Hintergrund der Durchsuchung am Donnerstag sind fünf Strafanträge unter anderem der Grünen-Politiker Claudia Roth, Cem Özdemir und Anton Hofreiter. Dabei gehe es um den Vorwurf der Beleidigung, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Behörde habe ein Bild erhalten, dass das Kriegsverbrechertribunal von Nürnberg zeige - einige Gesichter darauf seien gegen die «aktueller Personen» ausgetauscht worden. Die Betroffenen hätten daraufhin auf Nachfrage Strafantrag gestellt.

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Hausdurchsuchung bei AfD-Politiker

 

Akt von Willkürjustiz gegen die AfD

Aufgrund eines Strafantrages mehrerer Politiker von Grüne und SPD wegen angeblicher Beleidigung kam es heute zu einer Durchsuchung beim Vizepräsidenten des AfD-Landesschiedsgerichts Baden-Württemberg, Dubravko Mandic. Die AfD sieht darin einen Akt der Willkürjustiz.

 

Veröffentlicht: 14.10.2016 - 08:30 Uhr

 

Am heutigen Freitag morgen wurden die Wohnräume des Vizepräsidenten des baden-württembergischen AfD-Landesschiedsgerichts, Herrn Rechtsanwalt Dubravko Mandic, von der Kriminalpolizei durchsucht. Die Polizei suchte auch die Kanzleiräume seiner Bürogemeinschaft auf.

Anlass für die Durchsuchung waren ein Strafantrag der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Claudia Roth, und der Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir und Anton Hofreiter sowie des schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Dr. Ralf Stegner und des Bundesministers des Auswärtigen a.D., Dr. Joseph Maria Fischer. Die genannten Politiker der Altparteien werfen Herrn Mandic vor, ihn beleidigt zu haben.

Herr Mandic hatte vor mehreren Monaten eine polemisch-satirisch überspitzte Kritik über sein privates Facebook-Profil veröffentlicht, in dem er mittels einer Fotomontage die Gesichter der Angeklagten im NS-Hauptkriegsverbrecherprozess durch die Gesichter bekannter Politiker der Altparteien ersetzte.

Der Landesvorstand der AfD Baden-Württemberg verurteilt die Durchsuchung auf das Schärfste, da sie massiv in die Meinungsfreiheit eingreift und mit ihr unliebsame Politiker der Alternative für Deutschland (AfD) mundtot gemacht werden sollen.

Hierzu erklärte Markus Frohnmaier, Landespressesprecher im baden-württembergischen Landesverband:
»Was wir hier erleben ist eine rein politische Willkürjustiz nach dem Vorbild von Hinterhofdespoten wie Erdogan, um die politische Opposition in Deutschland auszuschalten. Es ist unfassbar, dass insbesondere so jemand wie Herr Stegner, der bei der Böhmermann-Affäre noch Zeter und Mordio geschrien hat, jetzt selbst anfängt, oppositionelle AfD-Funktionäre über eine repressive Justiz politisch zu bekämpfen.«

Frohnmaier weiter: »Die Kritik von Herrn Mandic mag sehr scharf gewesen sein, aber ändert nichts daran, dass in einem demokratischen Rechtsstaat auch solche Meinungsäußerungen erlaubt sein müssen. In der Türkei werden Leute für Meinungsäußerungen wie die von Herrn Mandic regelmäßig eingesperrt. Wollen Frau Roth und Konsorten jetzt türkische Verhältnisse auch in Deutschland?«

Zur juristischen Dimension führte Herr Mandic ergänzend aus:
»Selbst, wenn der Vorwurf der Beleidigung zuträfe – was er nicht tut, denn wir haben in Deutschland noch immer Meinungsfreiheit – so wäre eine Hausdurchsuchung bei mir wegen einer bloßen Beleidigung vollkommen unverhältnismäßig.

Es ist schon überraschend, dass die deutsche Justiz landauf, landab regelmäßig bei Delikten wie Beleidigung oder sogar Körperverletzung untätig bleibt und den Otto-Normal-Bürger auf den Privatklageweg verweist, in meinem Fall aber gleich mein Haus durchsucht, meine Kanzlei aufgesucht und alle elektronischen Datenträger beschlagnahmt werden.

Ich habe deshalb keine andere Erklärung, als dass Staatsanwaltschaft und Polizei hier nicht nach objektiven juristischen Maßstäben vorgegangen sind, sondern sich davon beeindrucken ließen, dass der Strafantrag von mehreren bekannten Politikern kommt. So operiert nur ein Unrechtsstaat.«

 

Quelle: http://www.freiewelt.net/nachricht/akt-von-willkuerjustiz-gegen-die-afd-...