Protestzug der Piusbrüder: Geldstrafe für Blockierer

Sitzblockade gegen den Aufzug der Piusbrüder im Jahr 2015: Die Polizei redete erst und räumte dann. Foto: Archiv: Kunz.jpg
Erstveröffentlicht: 
12.10.2016

Das Freiburger Amtsgericht verurteilt einen 32-Jährigen zu einer Geldstrafe, weil er mit anderen einen Protestzug der Piusbrüder verhindern wollte. Für das Gericht war die Blockade keine Demo.

 

Jedes Jahr demonstrieren die umstrittenen Piusbrüder, jedes Jahr gibt es eine Gegendemo. 2015 veranstalteten die Gegner eine Sitzblockade und einer davon stand jetzt vor Gericht. In der Verhandlung ging’s um Grundrechte und Gefahr für die Demokratie, um die Fragen, ob die Blockade auch nur eine Demo war, und ob es eine neue Freiburger Linie gibt, die Protest gegen Rechts verhindern soll. Beides beantwortete das Amtsgericht mit Nein und verurteilte den Angeklagten wegen Störung der Versammlung zu 350 Euro Strafe.

70 Gegendemonstranten saßen auf der Straße


Es ist eine skurrile Tradition: Um Ostern melden Anhänger der Piusbrüder eine Demo gegen Abtreibung an, die sie in der Humboldtstraße starten. Die erzkonservativen Katholiken ziehen singend und betend durchs Zentrum, Gegner stellen sich ihnen entgegen und lärmen, die Polizei dazwischen, manchmal gibt es Rangeleien und immer ungläubige Blicke von Passanten. "Es ist ein großes Spektakel", sagt am Mittwoch Harry Hochuli, der den Großeinsatz der Polizei 2015 leitete.


Etwa 70 Gegendemonstranten saßen auf der Kaiser-Joseph-Straße direkt hinterm Martinstor, darunter auch Timo A., 32. Wie viele andere machte er den Weg nicht frei, als die Polizei sie dazu aufforderte. Das sollte die Demo der rund 130 Piusbrüder verhindern, sagt Staatsanwalt Andreas Schilling und sieht eine grobe Störung von Versammlungen und Aufzügen nach Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes. Weil Timo A. wegen Widerstands gegen die Polizei bei der Demo im Vorjahr zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, plädiert er schließlich für 20 Tagessätze à 15 Euro.

Viele Gegendemonstranten haben Strafbefehle bekommen


Der Prozess hat rund 30 Zuschauer. Der Angeklagte – dunkle, kurze Haare, Vollbart, rotkariertes Hemd und Datschkapp vor sich – lässt Verteidiger Michael Moos erklären, dass die Gehwege frei gewesen seien und die Sitzblockade eine politisch begründbare Demonstrationsform sei. Die Piusbrüder stünden in antisemitischer Tradition, seien frauenfeindlich, hetzten gegen Homosexuelle "und fordern einen autoritären Gottesstaat". Viele Gegendemonstranten hätten Strafbefehle bekommen. "Diese Kriminalisierung steht in keinem Verhältnis."

Sowohl die Antifa als auch der Arbeitskreis kritische Juristen werteten dies im Vorfeld als Versuch, Proteste gegen rechte Aufmärsche zu unterbinden. 2014 hatte es so viele Verfahren gegeben, dass es die Landesstatistik zu politisch motivierten Gewalttaten hochtrieb. A. sieht eher eine moralisch-politische Frage als eine juristische. Richterin Jule Lempfert kann einiges nachvollziehen. "Aber es ist kein politischer Prozess, sondern ein juristischer." Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Verfahren nach der Demo 2015 eingestellt, bei dreien wurden Strafbefehle erlassen – einer wurde akzeptiert, einer eingestellt und gegen den dritten legte Timo A. Einspruch ein.

Hochuli erklärt, dass die Piusbrüder ein Recht auf den angemeldeten Weg hätten, und die Polizei sie auf den engen Gehwege durchs Tor nicht zum Schutz links und rechts hätte begleiten können. Auch in der Gerberau standen Gegendemonstranten. Die hinterm Tor gingen nicht alle freiwillig. "Wir haben unsere Arbeit gemacht und erstmal abgeräumt."

Prozess als Sinnbild für neue Freiburger Linie? "Unfug", meint die Richterin


Die Gerberau wäre als Alternative gegangen, findet Moos. Die Gegendemonstranten seien genauso wie die Piusbrüder vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Sie seien passiv gewesen und "wollten aufmerksam machen auf eine für die Demokratie gefährliche Demonstration". Er fordert Freispruch.

Den Prozess als Sinnbild für eine neue Freiburger Linie zu sehen, sei "grober Unfug", erklärt Lempfert: "Was würde erwartet, hätten sich da Neonazis hingesetzt?" Das Grundrecht gelte für beide Seiten, aber der Schutzbereich werde von denen verlassen, die die Versammlung stören. Ein Gegendemonstrant hätte ja irgendwann aufstehen können. "Auch dann hätte man ein starkes Zeichen gesetzt." Gegen das Urteil – zehn Tagessätze à 35 Euro – kann Timo A. Rechtsmittel einlegen.