„Zimmer frei“ in der Neonazi-Schaltzentrale: Wegbegleiter kehren Brück den Rücken – Weiteres Urteil rechtskräftig

Erstveröffentlicht: 
22.09.2016

„Zimmer frei“ heißt es immer häufiger in der Emscherstraße 2: Mittlerweile sind schon zwei wichtige „Aktivposten“ der heimischen Neonazi-Szene aus dem Haus von „Die Rechte“-Ratsherr Michael Brück quasi in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ ausgezogen.

 

Zwölfte Verurteilung gegen den Neonazi-Aktivisten Lukas B. ist rechtskräftig

 

Am Freitag hätte es vor dem Landgericht ein Wiedersehen geben sollen, weil es dort eine Berufungsverhandlung zum sogenannten „Rathaussturm“ geben sollte.

 

Doch Lukas B. (27)  – er ist vor vier Monaten nach Unterschleißheim gezogen und seitdem in Bayern in der Neonazi-Szene und im AfD-Umfeld aktiv – hat überraschend seine Berufung zurückziehen lassen. Seine 12. Verurteilung ist damit rechtskräftig.

 

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Lukas B. mit seinem Verteidiger André Picker

 

Wegen eines gezielten Faustschlags gegen die Piraten-Vorsitzende und Ratsfrau Nadja Reigl am Kommunalwahlabend am 25. Mai 2014 vor dem Rathaus ist er im August 2015 vom Amtsgericht Dortmund zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen von je 30 Euro sowie der Zahlung von 350 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Durch die Rückname der Berufung ist diese nun rechtskräftig.

 

Es war bereits die zwölfte (!) Verurteilung, die der 27-Jährige in den vergangenen acht Jahren kassiert hat – darunter wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerem und mehrfachem Diebstahl, mehrfacher Leistungserschleichung, Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. 

 

Verurteilung wegen eines gezielten Faustschlags gegen Piraten-Politikerin

 

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Neonazi die Politikerin „gezielt und mit voller Absicht geschlagen hat“, machte Richterin Martina Naujoks in der Urteilsbegründung deutlich.

 

„Der Schlag hat sie unvorbereitet getroffen und sie konnte keine Abwehrmaßnahme ergreifen.“

 

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Neonazi-Ausschreitungen überschatteten den Wahlabend im Mai 2014 in Dortmund – rechts Lukas B.

 

Vor dem Rathaus gab es zu diesem Zeitpunkt tumultartige Szenen. Der Angeklagte hielt sich dabei – mit einer als Keule gehaltenen Sektflasche und dem von den Grünen geklauten Banner im Hintergrund, wartete auf eine Lücke zwischen seinen Kameraden, schnellte hervor, schlug gezielt zu und zog sich dann sofort wieder zurück. Ein Zeuge wertete dies als feiges Anpirschen – er schlug die Frau von hinten.

 

Das erneute Zusammentreffen vor Gericht ist nun hinfällig, nachdem die Verhandlung vor Landgericht bereits zwei Mal – in einem Fall wegen der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten – verschoben werden musste. 

 

Im Januar 2017 steht Lukas B. wegen Volksverhetzung erneut vor Gericht

 

Allerdings muss Lukas B. spätestens im Januar 2017 wieder nach Dortmund kommen – die nächste Berufungsverhandlung gegen ihn vor dem Landgericht steht an. Dann allerdings nicht allein: Er wurde gemeinsam mit Bastian B. (26)  wegen Volksverhetzung verurteilt. Lukas B. wurde zu sieben, Bastian B. zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Aktivisten der Partei „Die Rechte“ mit ihrem aggressiven Auftreten und dem Skandieren von Parolen Pfingstmontag 2015 in der Nordstadt alle Kriterien für den juristisch schwierig zu packenden Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt hätten.

 

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Im Nachgang der Kundgebung in der Stahlwerkstraße kam es zu den Vorfällen.

 

Ihnen wird vorgeworfen, im Nachgang einer Kundgebung in der Nordstadt aggressiv auf Polizisten und Gegendemonstranten zugegangen zu sein. Dabei skandierten sie Parolen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, „Ali, Mehmet, Mustafa, geh zurück nach Ankara“ und „Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen“.

 

Die Äußerungen seien „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“ – gerade mit Blick auf die zahlreichen ausländischen Bewohnerinnen und Bewohner in der Nachbarschaft. Die Kundgebung fand im Bereich der Stahlwerkstraße statt. 

 

Auch der zweite Angeklagte ist aus der Dorstfelder Nazi-WG „geflohen“

 

Mildernde Umstände – sie hätten für eine geringere Strafe oder eine Aussetzung zur Bewährung sprechen können – sah das Gericht nicht.

 

Die Ursache dafür lag vor allem in den Vorstrafen der beiden Angeklagten: Lukas B. hatte zum Zeitpunkt der Verhandlung im Februar 2016 schon elf Einträge im polizeilichen Führungszeugnis, Bastian B. bringt es bereits auf sieben.

 

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Bastian B. und Lukas B. müssen sich im Januar 2017 wieder vor Gericht verantworten

 

Das Pikante bei der Verhandlung: Auch der aus Eving stammende Neonazi Bastian B. ist vor kurzem ohne Ankündigung aus der Schaltzentrale der Neonazis in Dorstfeld ausgezogen.

 

Dem Vernehmen nach soll sich Bastian B. von der Szene abgewendet haben. Daher wird es spannend, wie die Dortmunder Neonazis auf den „Besuch“ der beiden abtrünnigen Kameraden reagieren. 

 

Alte Weggefährten gehen – doch die Neonazis in Dortmund haben Zulauf von Jüngeren

 

Aktuelle Beobachtungen ergeben, dass die Neonazis zwar weiteren Zulauf haben – allerdings überwiegend von Jüngeren. Jedoch wenden sich zeitgleich immer mehr „Kameraden“ von Michael Brücks „Kommune“ ab.

 

Aktuell beteuert Benjamin G., ein jahrelanger Weggefährte Brücks, nichts mehr mit den Dortmunder Rechten zu tun haben zu wollen. Benjamin G. steht jedoch aktuell im Fokus der Polizei Dortmund, da er kürzlich am Rande einer Neonazidemo ein Messer gezogen hatte.

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Lukas B. = Lukas Bals

Bastian B. = Bastian Burchert