Am 07. Juli 2016 beschließt der deutsche Bundestag die lang ersehnte Gesetzesänderung im Sexualstrafrecht. Frauenverbände und feministische Organisationen atmen auf. Das Nein auch wirklich Nein heißt, ist von nun an im Strafgesetzbuch verankert. Die Leser_innenkommentare in den hiesigen Medien hingegen zeugen von männlicher Wut, Angst und Unsicherheit. Was genau hat das zu bedeuten? „Kann meine Frau nach einer heißen Liebesnacht nun behaupten ich hätte sie vergewaltigt?“ In diesem Positionspapier wollen wir aus feministischer Perspektive verschiedene Aspekte der Gesetzesänderung beleuchten.
Die Fakten – Nein heißt Nein ist nun Gesetz
Gar nicht so einfach zu verstehen ist der §177 im Strafgesetzbuch(StGB). Sexuelle Nötigung vs. Vergewaltigung gleich schwerwiegende sexuelle Nötigung. Von was genau sprechen wir da eigentlich? Von sexueller Nötigung wird hier gesprochen, wenn Menschen an anderen sexuelle Handlungen vornehmen, oder vornehmen lassen und das unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage (z.B. Schlaf,Ohnmacht o.ä.), einer Androhung von Gewalt oder dem Aussetzen von Gefahren. Schlimmer gewertet wird die Vergewaltigung, die das bürgerliche Recht mit dem Akt der Penetration in Verbindung bringt. Also gewaltvoll eindringen, oder eindringen lassen. Die Körperöffnungen spielen hierbei (hoffentlich)keine Rolle. Wenn wir dann noch den §184h StGB hinzunehmen, dann wird deutlich, dass eine sexuelle Handlung unter der Kleidung stattfinden muss, damit sie auf „geschütztes“ Rechtsgut erhebliche Einwirkung hat. Eine weitere Bedingung ist allerdings auch, dass der Akt sexuell motiviert sein muss und die betroffene Person sich gegen den Übergriff eindeutig körperlich wehrt. Das stellen wir hier deshalb so dar, weil es gar nicht so einfach scheint, zu verstehen wie denn nun in der Praxis welche Begrifflichkeit wie ausgelegt werden könnte.
Mit der Gesetzesänderung vom 07. Juli 2016 wird im §177 StGB der Zusatz „gegen den erkennbaren Willen“ aufgenommen. Die Bedingung ist, dieser Wille muss eindeutig verbal oder non-verbal geäußert werden. Nein heißt also: „Nein“, „Hör auf“, „Ich möchte das nicht“, weinen, oder ähnliche Äußerungen durch die deutlich wird, dass eine Grenzüberschreitung stattfindet. Zusätzlich wird der §184i ins StGB eingeführt. Hiermit sollen nun auch „sexuelle Belästigungen“ bestraft werden, die nicht als „sexuelle Handlungen“ gewertet werden. Damit wird ab jetzt auch strafbar, wenn euch eine Person über der Hose an den Hintern langt. Nach der heiß debattierten Silvesternacht in Köln wurde anscheinend Bedarf für einen noch weiteren Paragraphen gesehen. Der §184j StGB soll nun ermöglichen Personen zu bestrafen, die Teil einer Gruppe sind aus welcher Übergriffe geschehen. Der Grundsatz ist, sobald es zum Übergriff kommt spielt das tatsächliche Handeln der anderen Gruppenbeteiligten hierbei erstmal keine Rolle mehr. Kollektivbestrafung quasi, nur ohne Kollektiv.
Selbstverständlich hat die CDU/CSU Koalition und die SPD es sich nicht nehmen lassen in diesem Kontext auch das Aufenthaltsgesetz zu ändern. Eine Verurteilung im Rahmen des §177 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr führt nun dazu, dass Menschen ohne deutschen Pass abgeschoben werden. Je nach Höhe der Strafe entsteht somit ein Ausweisungsinteresse bzw. kann vom Abschiebeverbot abgewichen werden.
Das sieht doch nach einem vollen Erfolg aus. Nach dem sogenannten „Schock von Köln“, der einen riesen Aufschrei der bürgerlichen Mitte und jeglichen Parteien rechts von der Linken ausgelöst hat und dem unsäglichen Gerichtsprozess gegen die Betroffene Gina Lisa Lohfink, der eine Welle der Solidarität und Empörung losgetreten hat, wurden nun zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Betroffene und Feminist_innen werden mit der neuen Regelung stumm geschaltet und Rassist_innen mit der Verschärfung des Aufenthaltsrechts beglückt.
Das Problem mit den Beweisen
Löblich auch, dass angekommen ist, dass niemand angefasst werden darf, wenn die Person das nicht möchte. Allerdings ist der sogenannte Grapschparagraph an einige Bedingungen geknüpt. Zum Beispiel die der "sexuellen Motivation". Hier stellt sich für uns die Frage, wie genau lässt sich denn eine sexuelle Motivation nachweisen? Wieder steht Aussage gegen Aussage, es gibt zwei subjektive Perspektiven und wieder gibt es keinerlei Beweisbarkeit. Beziehungsweise liegt die Beweispflicht immer noch bei der betroffenen Person. Ein großes Fragezeichen entsteht auch an der Stelle, wo der Staat einen Unterschied zwischen Grapschen und sexueller Handlung sieht. Ist "Grapschen" bspw. an intimen Körperstellen, auch über der Kleidung, keine sexuelle Handlung? Wenn uns jemand über der Hose in den Schritt fasst, ist das also nur ein kleines Bagatelldelikt, wenn wir denn nachweisen können, dass dies sexuell motiviert war? Die Definitionsmacht über den sexuellen Übergriff liegt beim Staat und nicht bei der betroffenen Person selbst.
Betroffene werden künftig zu Täterinnen_ - die Konsequenzen
Mit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes werden Betroffene außerdem vor schwerwiegende moralische Entscheidungen gesetzt. Welches Leben ist mehr wert? Ist es das der Betroffenen, für die es unerlässlich ist ihr Gefühl von Selbstbestimmung zurück zuerlangen? Oder ist es das des Täters*1, wenn er nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist? Nicht, dass es schon schlimm genug wäre sexualisierter Gewalt ausgesetzt zu sein, nein in Zukunft bekommen Betroffene zusätzlich die untragbare Bürde auferlegt darüber zu entscheiden, ob sie überhaupt Anzeige erstatten, da für den Täter die Gefahr bestehen könnte in sein Herkunftsland, zurück zu politischer Verfolgung, Folter, in Kriegsgebiete oder in die Fänge größenwahnsinniger islamistischer Terroristen abgeschoben zu werden. Insbesondere Frauen mit Fluchtgeschichte werden es noch schwieriger haben sexuelle Übergriffe zur Anzeige zu bringen. Sie werden ausgespielt gegen das Leben von Menschen, die zurück in eine Situation gebracht werden aus der sie möglicherweise selbst mit größtem Kraftaufwand geflohen sind, vielleicht gegen ihre Partner_, vielleicht gegen Partner_ oder Männer_ auf deren Unterstützung sie angewiesen sind, von denen eine Abhängigkeit besteht. In Zukunft wird jede Entscheidung für eine Anzeige gegen einen nicht-deutschen Täter, alle Betroffenen selbst zu Täterinnen_ machen. Herzlichen Glückwunsch!
Der Beigeschmack, den die Gesetzesänderung hat, ist bitter. Eine Änderung des Sexualstrafrechts, inklusive des Aufenthaltsgesetzes. Wenn das nicht nach einem Generalverdacht gegen nicht-deutsche-Männer_ schreit, gegen die sogenannten Anderen. Gegen Geflüchtete, POC (nicht-weiße Personen), Männer_, die nach der Migration ihrer Eltern oder Großeltern schon in verschiedenen Generationen in Deutschland leben, vielleicht sogar in der BRD geboren, aufgewachsen und sozialisiert worden sind, sich aber für die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes der ehemals Migrierten entschieden haben. Es schreit nach einem rassistischen Bild vom sogenannten "Schwarzen Mann" der Nachts aus dem Gebüsch springt, welches mit der Gesetzesänderung manifestiert wird. Es schreit auch nach einer Zwei-Klassen-Täterschaft durch die Doppelbestrafung nicht-deutscher Täter.
Die Angst um diese sexuelle Freiheit
"Kann sich meine Partnerin nun zukünftig an mir rächen und mich grundlos der Vergewaltigung beschuldigen?" Die Strafrechtsreform ist umstritten. Nicht nur unter Feminist_innen und Antirassist_innen, auch "ganz normale" Männer_ scheint die Gesetzesänderung zu beschäftigen. In der Luft schwebt eine Angst vor Einschränkungen der sexuellen Freiheit. Doch wo finden wir eigentlich diese sexuelle Freiheit? Wir werden von Geburt an in unsere Geschlechterrollen sozialisiert und bevor wir überhaupt Sexualität ohne zu Lachen buchstabieren können wissen wir schon welche Rollen und Aufgaben uns beim "Akt der Liebe" zu kommen. Medien, Bilder und Mainstream Pornographie vermitteln uns die gesellschaftliche Norm davon, dass es für Frauen_ männliche Bedürfnisse zu befriedigen gilt, die Verantwortung für einen gelungen Kohitus liegt bei ihnen. Männer_ müssen selbstverständlich selbstbewusst fordernd sein und die Nummer leiten. Wo genau liegt darin Freiheit? Auch Frauen_ haben eigene sexuelle Bedürfnisse unabhängig der männlichen. Und auch Männer_ haben sexuelle Bedürfnisse fernab der Norm, oder gar keine. Unvorstellbar wird es für die meisten dann, wenn sich die beiden Geschlechter nicht mal aufeinander beziehen, sondern fernab von Heterosexualität sexuelle Wünsche und Befriedigung finden. Sexuelle Freiheit bedeutet für uns nicht Grenzen überschreiten zu dürfen, solange nicht darüber gesprochen wird, solange es keine Gesetzesregelung gibt die Übergriffe verbietet. Wie wäre es statt eines Generalverdachts der sogenannten Falschanschuldigung mit der gemeinsamen Reflektion des Sexuallebens und Respekt vor Wünschen und Bedürfnissen der Sexualpartner_innen und auch der eigenen?
Im Zweifel für den Angeklagten - das System schreibt Gesetz
Jede 7. Frau_ in Deutschland erlebt schwere sexualisierte Gewalt. Die überwiegende Mehrheit an Übergriffen geschehen im eigenen Schlafzimmer, unter Bekannten, Freund_innen, Lebens- und Ehepartner_innen. Dass Täter vor allem aus dem nahem Umfeld kommen wird unsichtbar gemacht, tabuisiert. Lediglich zwischen fünf und zehn Prozent der Übergriffe werden angezeigt, hiervon nur acht Prozent verurteilt. Das Sexualstrafrecht ist von Männern_ für Männer_ geschrieben. Schlechte und unsensible Behandlung von Betroffenen, Unparteilichkeit, Retraumatisierung durch die Polizei, unmögliche Beweisforderungen durch die Justiz, soziale Ächtung im Freundes- und Bekanntenkreis. In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten aus Angst vor Falschanschuldigungen. Die Rate für diese liegt im übrigen bei maximal drei Prozent.*2 Es scheint als würden schwere Traumatisierung vor allem durch das Anzweifeln der Glaubwürdigkeit von Betroffenen eher in Kauf genommen, als auch nur eine einzige falsche Verurteilung.
Was uns an dieser Stelle noch einmal klar wird - auch das Patriarchat schreibt Gesetz. Die gesellschaftlichen Hintergründe und Dimensionen sexualisierter Gewalt können und wollen nicht mitgedacht werden. Bürgerliche Gesetze werden innerhalb einer patriarchalen Gesellschaftsordnung geschaffen, symbolisieren und vertreten mit ihnen einhergehend Interessen der Herrschenden. Es ist nicht nur falsch, sondern auch gefährlich sexualisierte Gewalt rassistisch zu begründen. Es ist ebenso gefährlich Täter zu pathologisieren, als psychisch krank abzustempeln, aus ihnen Fremde zu machen. Sie ist Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse, sie ist Mittel zur Machtausübung (bspw. als Kriegswaffe), Unterdrückung, entsteht aus und dient dem Ausnutzen von Abhängigkeiten auf verschiedenen Ebenen, sozial, ökonomisch, emotional. Über die Sexualität und Körper von Frauen_ wird objektiv von Männern_ entschieden, ihre Selbstbestimmung mit Füßen getreten.
Kein Grund zur Freude - was nun?
Wenn "Nein heißt Nein" ernst gemeint ist, muss die Bundesregierung ein deutliches Signal senden und dies nicht nur auf einem Papier verankern. "Nein heißt Nein" ernst zu meinen bedeutet für uns auch, sexualisierte Gewalt nicht nur an die Bestrafung von Tätern zu knüpfen, sondern Betroffene mit den langwierigen psychischen Folgen zu unterstützen und auch anzuerkennen, dass ein gefordertes deutliches Nein, insbesondere in engen Beziehungen, oftmals eine hohe Überwindung kostet bzw. aufgrund sozialer und emotionaler Folgen nicht geäußert werden kann. Es ist unerlässlich Präventionsarbeit, Beratungs- und Unterstützungsstellen stärker zu fördern, damit Betroffene einen Ort haben an den sie sich wenden können. Unabhängig davon, ob sie sich für eine Anzeige entscheiden. Diese Stellen leisten bereits jetzt wichtige Arbeit, sind jedoch personell völlig unterbesetzt, schlecht bezahlt und müssen sich zusätzlich zu ihrer Beratungsarbeit stetig Gedanken um ihre Finanzierung machen und für diese kämpfen.
Damit mehr Betroffene sich überhaupt trauen ihre gewaltvollen Erfahrungen mit Anderen, zum Beispiel einer Beraterin_, zu teilen und vielleicht sogar Anzeige zu erstatten, ist es wichtig hierfür eine Basis zu schaffen. Es braucht ein gesellschaftliches Bewusstsein über die Mechanismen sexualisierter Gewalt und ihrer stetigen Präsenz für FLTI*3. Es braucht eine breite Akzeptanz, dass Betroffene ihre Erfahrungen selbst beschreiben und definieren können und eine klare Parteilichkeit für diese. All dies sind elementare Faktoren für die wir keine Forderungen stellen können. An wen auch? All dies sind Faktoren, die wir in die Gesellschaft tragen und dort umsetzen müssen.
Unser Verständnis von Emanzipation beinhaltet außerdem eine klare antirassistische Positionierung. Die Änderungen im Aufenthaltsgesetz müssen augenblicklich zurückgezogen werden, denn hier werden rassistische Forderungen mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung begründet. Ein gleiches Strafmaß für alle Täter ist jedoch das Maximalste, was wir uns von einem Staat zu fordern wagen. Leider hält sich unsere Freude über die Sexualstrafrechtsreform in Grenzen. Wir sehen die aktuelle Reform vor allem im Kontext der Vorfälle der Kölner Silvesternacht und einer solch deutschtümelenden rassistischen Mobilisierung, die die Ernsthaftigkeit der politischen Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt gegenüber FLTI*, wie sie seit Jahrzehnten gefordert wird, stark anzweifeln lässt. Wir sehen sie jedoch auch im Kontext der großen Solidarisierung mit Gina Lisa Lohfink, die ein breites Echo verursacht hat und die Bundesregierung vielleicht auch ein Stückweit zum Handeln zwang.
"Nein heißt Nein!" bedeutet damit für uns, soziale Verhältnisse anzuschauen und zu ihrer Veränderund beizutragen, die strukturelle Unterdrückung von FLTI* zu bekämpfen und für unser aller sexueller Selbstbestimmung, unabhängig des Geschlechts, einzustehen.
Solidarität führt zu Bewegung - nur gemeinsam sind wir stark!
FeLi - Feministische Linke Freiburg, August 2016
*1 Wir schreiben bewusst von Tätern in männlicher Form, da sexualisierte Gewalt maßgeblich von diesen ausgeht und das Gendern unter Einbezug verschiedener Geschlechter die Realität verwischen würde.
*2 Quelle: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V. Vergewaltigung verurteilen - Für eine Reformierung des §177 StGB. (https://www.frauen-gegen-gewalt.de/vergewaltigung-verurteilen-kopie.html)
*3 FLTI*: Frauen, Lesben, Trans*-, Inter* Personen
Ihr findet das neue Sexualstrafrecht zu streng-aha!
Der §184j StGB soll nun ermöglichen Personen zu bestrafen, die Teil einer Gruppe sind aus welcher Übergriffe geschehen. Der Grundsatz ist, sobald es zum Übergriff kommt spielt das tatsächliche Handeln der anderen Gruppenbeteiligten hierbei erstmal keine Rolle mehr. Kollektivbestrafung quasi, nur ohne Kollektiv.
Und was ist dagegen einzuwenden?
Die anderen Gruppenmitglieder üben eine passive Bedrohung, also eine Beihilfe, aus.
Bei den Absatz, dass im gleichen Atemzug das Ausländerstrafrecht verschärft wurde, gehe ich ja, was das Ablehnen dieses Sachverhalts angeht, noch mit.
Ansonsten überlegt euch mal, was ihr da zusammen schreibselt.
@ Ihr findet das neue Sexualstrafrecht zu streng-aha!
hast mit deiner kritik recht, aber der rest des textes ist gut.
Kontext
Ich lese die Kritik an dem Paragraphen im Kontext in dem er beschlossen wurde. An der Stelle fehlt vielleicht ne Reflektion von weiteren möglichen Szenarien in dem der Teil Sinn machen würde. Wie gesagt, im Kontext in dem diese Ergänzung des Gesetzes hinzugefügt wird, der sich ja ganz klar aus der Kölner Silvesternacht ergibt, ist das Kollektiv, was sich auch rein zufällig ohne ähnliche Motivationen am selben Ort befinden kann, anhand rassistischer Muster definiert. Und wenn man den Paragraphen wörtlich auslegt müsste entweder die gesamte Domplatte, als kollektiv gewertet werden, oder wäre der Teil vor Beginn 2016 beschlossen worden, wären alle Menschen denen zugeschrieben wird sogenannte "Nordafrikaner" zu sein, kollektiv beschuldigt gewesen. Find ich schwierig.
Mal wieder komplett bescheuert
In den 80er Jahren haben wir Plakate geklebt "Vergewaltiger jagen", es gab 2008 sogar mal einen Sticker "Sexual assault causes impotence". Und jetz kommt ihr hier mit so einer kulturrelativistischen Täterschutzkacke? Die einzig richtige Kritik aus linksradikaler Perspektive muss hier doch sein, dass das Problem mittels Abschiebung nur eurozentristisch gelöst wird, und das Schwein nach seiner Abschiebung weiterhin Frauen in seinem Herkunftsland attackieren wird.
absolut richtig
Der ganze Artikel ist von dieser Denke geprägt.
Guter Kommentar
Danke!
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"Die Definitionsmacht über den sexuellen Übergriff liegt beim Staat und nicht bei der betroffenen Person selbst."
Natürlich entscheidet in einem Rechtsstaat der Staat selbst in Form der Judikative wann eine Straftat besteht und welcher Paragraph anzuwenden ist – alles andere wäre in diesem System vollkommen sinnlos bzw. dessen Abschaffung. Falls ihr Anarchistinnen seit ok, aber aus so einer Position macht es dann wohl wenig Sinn, wenn man in der Auseinandersetzung mit konkreten Gesetzeserlässen erst wieder nur das Gesetz an sich kritisiert.
Unschuldsvermutung?
Ihr kritisiert jetzt nicht ernsthaft die Unschuldsvermutung oder? Lieber hundert, die nicht verurteilt werden, obwohl sie schuldig sind als auch nur einer, der verurteilt wird, obwohl er unschuldig ist. Wenn ihr die Unschuldsvermutung für überflüssigen Mist haltet, werdet ihr bei der CDU eine wohlgesonnene Heimat finden.
Hat mal jemand einen Kohitus?
Ihr stellt Forderungen an die Bundesregierung ("muss die Bundesregierung ein deutliches Signal senden...") und tut gleichzeitig so, als wärt ihr irgendwie antistaatlich ("das Maximalste, was wir uns von einem Staat zu fordern wagen"). Ihr wollt die Unschuldsvermutung ("In dubio pro reo") abschaffen ("als auch nur eine einzige falsche Verurteilung"), aber gleichzeitig Taten aus einer Gruppe heraus nicht ahnden ("Kollektivbestrafung quasi, nur ohne Kollektiv"). Ihr betreibt Täterschutz ("da für den Täter die Gefahr bestehen könnte in sein Herkunftsland ... abgeschoben zu werden") aber fordert "eine klare Parteilichkeit für ... [Betroffene]". Könnt ihr bitte eure unausgegorenen Gedanken erst diskutieren, bevor ihr uns mit diesem arroganten Rotz belästigt? Andererseits habt ihr das wahrscheinlich bereits getan, deshalb kämpft doch in Zukunft lieber mit anderen Waffen als ausgerechnet mit Worten.
Völlig Richtig
Dein Kommentar bringt es auf den Punkt.
Ein bisschen
zu scharf, der Kommentar. Aber ich finde ihn im Kern richtig.
Rechtsstaat
Ihr wollt also das in "Ausnahmefällen" Im Zweifel für den Angeklagten abgeschafft wird? Wenn schon der Staat und sein Machtmonopol Adressat ist (by the way: natürlich hat der dann die Definitionsmacht), dann sollten die Forderungen auch nicht hinter rechtsstaatliche Prinzipien zurückfallen, sondern sich wenigstens an diesen orientieren. Oder wollt ihr in einem Kackdeutschland leben in dem "im Zweifel für den Angeklagten" explizit nicht mehr gillt (was ja in der Praxis so auch schon häufiger vorkommt, meistens bei Pozessen gegen uns)?
Zweifelsfrei
In der linken Szene ist dieser Grundsatz bereits seit Jahren quasi abgeschafft. Vor allem in zwei Punkten. Spitzel und Vergewaltiger. In so nen Fall spar dir jede Verteidigung. Keiner glaubt dir.