Hürden für ein Parteienverbot möglicherweise doch zu hoch?

Erstveröffentlicht: 
02.03.2016

m ersten Tag des Verbotsverfahrens gegen die NPD richtete sich der Blick auf die Sicherheitsbehörden. Haben sie alles getan, um ein faires Verfahren zu ermöglichen? Sind die Vorstände frei von Spitzeln, konnte die NPD ohne Sorge des Verrats ihre Prozessstrategie entwickeln und stützt sich der Verbotsantrag nur auf Personen, die nicht als V-Personen gegen Geld gegenüber dem Staat in einer gewissen Abhängigkeit standen?

 

Nach dem ersten Sitzungsmarathon sieht es aus, als hätten die Verfassungsschutzämter ihre Hausaufgaben gemacht. Testate, Anweisungen und umfangreiche Dokumentation überzeugten nach bisherigen Äußerungen die Verfassungsrichter.

 

Wann soll im 21. Jahrhundert eine Partei verbotswürdig sein?

 

Parteienverbote werden als Sonderfälle der Verfassung angesehen. Der Vorsitzende des zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, sprach gestern von einem „zweischneidigen Schwert“ - die Freiheit werde eingeschränkt, um die Freiheit zu bewahren.

 

Mehrfach hakte das Bundesverfassungsgericht deshalb bei den einzelnen Kriterien nach, die ins Feld geführt wurden. So schien es, dass der Antrag das Wirken von Parteien als gefährlicher ansieht, als das Handeln von Einzelpersonen. Hier stießen sich die Richter am besonderen Schutz gegenüber sonstigen Organisationen.

 

Christoph Möllers hatte als Beispiele Demonstrationen vor den Privathäusern von Bürgermeistern genannt, die den politischen Gegner gefährlich individualisierten. Verfassungsrichter Peter Müller erinnerte daran, dass er als Ministerpräsident sehr häufig mit Kundgebungen vor seinem Haus, mit Beeinträchtigungen für seine Familie und die Nachbarn zu leben hatte. Voßkuhle sekundierte vorsichtig, machten nicht solche, auch persönliche Attacken, die „Würze in der Suppe der Demokratie aus“. Möllers wies hier auf die Unterschiede hin, ob wirtschaftspolitische Fragen wie im Falle Müllers, die Frage des Kohleabbaus, im Mittelpunkt stünden oder eine rassistische Auswahl und ein grundgesetzwidriges Programm.

 

Ein anderer problematischer Punkt: Handelt es sich, wenn sich politisch Aktive durch Handlungen der NPD eingeschränkt fühlen, nicht eher um ein Problem staatlicher Fürsorge? Dieses Thema dürfte auch im Falle der „Angsträume“ besonders in Mecklenburg-Vorpommern noch zu Sprache kommen. Was würde sich beispielsweise in Anklam oder Güstrow ändern, wenn die NPD verboten würde? Vermutlich erst einmal wenig. Müssten hier nicht eher Polizei und Sicherheitsbehörden allgemein verbessert werden und das Sicherheitsgefühl der Engagierten gehoben werden? Fehlt es an Solidarität mit Attackierten, sind die anderen Demokraten gefragt. Möllers wies hier auf die anderen Maßnahmen hin, die der Staat zur Förderung der Demokratie aufgelegt habe. Das Verbot ziele auf andere Akteure. Die Bevölkerung zu überzeugen, nicht rassistisch zu argumentieren, sei etwas anderes, als Rassismus aus dem demokratischen Diskurs auszuscheiden.

 

Europa nicht außer Acht lassen

 

Im Auge behalten wollen die Richter des Verfassungsgerichts auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Verhältnismäßigkeit des staatlichen Handelns wird folglich schon in Karlsruhe Teil der Prüfung sein, auch wenn Möllers hier darauf hinwies, dass die Prüfungen in Karlsruhe und Straßburg unterschiedlich intensiv sein werde. Nicht zur Sprache kam Artikel 17 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der verwehrt demjenigen eine Berufung auf die Konvention, der die Abschaffung betreibe. Deshalb war der Weg nach Straßburg für Rassisten und Holocaustleugner keine Reise wert. Der Bundesrat setzt stark darauf.

 

Mehrfach testeten die Verfassungsrichter die Aussage des Bundesrates, präventive Gefahrenabwehr betreiben zu wollen und nicht Gesinnungsjustiz. Wie sehr sei geistige Brandstiftung verwerflich? Wie wahrscheinlich müsse es sein, dass die NPD ihre möglicherweise verfassungsfeindlichen Ziele auch umsetzen könne? Möllers sprach hier davon, dass politische Programme und Äußerungen nicht in der Stube blieben, sondern immer auch Menschen zum Handeln anhalten würden. Er sprach von der Unwägbarkeit, politische Entwicklungen vorherzusehen. Die heutige politische Lage sei eine völlig andere, als bei der Stellung des Antrags. Für die Verfassungsrichter machte es den Eindruck, doch zu sehr auf die Ideologie abzustellen.

 

Am Ende des Vormittags blieb somit der für das Verfahren ungute Eindruck, dass der Bundesrat in seinem Antrag die Hürden gerne niedriger anlegte, die Verfassungsrichter doch gerne höher. Ob sich daraus ein Verbot ergeben kann, wird die genauere Prüfung noch ergeben. 

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ähnlich wie beim FSN-verbot, nur scheinen bei der NPD noch nicht alle potentiellen Wählerschichten oder -gruppen zufriedenstellend in anderen braunen Gefilden aufzugehen.

Riesen Zirkus, gesellschaftlich ändern tut sich nix.

 

Was bringt ein NPD-Verbot noch, wenn selbst die allerletzten Asseln zur Not die AfD hochpushen ?

 

Zumal jene die NPD auf der rechten Fahrspur jetzt schon locker überholen ?

 

das ganze NPD-Verbotsgedönse ist doch eine riesige Seifenoper !

 

oder "politisches Dschungelcamp"

 

Was genau würde sich in der BRD ändern, falls die NPD unter grossem Getöse und Paukenschlag wirklich verboten würde ?

das problem ist dass die partei DIE LINKE dieses verbot mitträgt!;

 

als jemand der das Verbot der KPD und der PKK scheisse findet,

kann ich nicht denjenigen die das getan haben, erlauben, die NPD zu verbieten!

denn damit würde ich ja ihren rechtsanspruch bestimmen zu dürfen wer das recht auf politische existenz hat in deutschland tolerieren.

 

oder mal so ausgedrückt: Die verfassung zu schützen, und die darin enthaltenen kapitalistischen konstruktionsbefehle der zivilbevölkerung, ist für mich ein angriff auf die menschlichkeit auf deutschem boden!; mir stehen nazis (nicht ihr Volksdenken, nicht ihr Antisemitismus, nicht ihre Intim-Beziehungs-Etikette!; aber wenn sie sich davon verabschieden, sehr wohl in ihrer gemeinsamkeit auch antikapitalisten zu sein), näher, als die "demokraten" hier im staat.

 

Das war auch während meiner berufsschule schon so. Die nazis und ich haben sich gefetzt, während das ganze pack daneben saß und zugehört hat wie unser sozialkundelehrer arbeitslager verlangt hat. war n fehler! heute würde ich diesen NPD mitgliedern / freien kameradschaftlern die hand reichen und mit ihnen gemeinsam den lehrer verprügeln!