Nach einem Tätlichkeit (Faustschlag) von 1 von 2 scheinbar rechtsorientierten Idioten gegenüber einem alternativ gekleideten Mitbürger im Leipziger Bahnhof gegen 22Uhr griffen innerhalb kürzester Zeit Polizeibeamte ein, nachdem sich spontan andere Menschen zum Schutz siner körperlichen Unversehrtheit einsetzten. Obwohl das "Schutzpersonal" des Leipziger Hauptbahnhofs bekannt dafür ist, bei Übergriffen auf alternativ Denkende auch gern wegzusehen oder gegenüber Zeugen Pfefferspray einzusetzten (https://www.youtube.com/watch?v=vimeSRvPPoU) eilten gleich 4 "Wannen" den verirrten Reichsbürgern zu Hilfe. Zeugen mussten sich per Platzverweis entfernen und ein angesprochener Beamte kam seiner Ausweispflicht nicht nach.
§ 8 SächsPolG
Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) Auf Verlangen des Betroffenen haben sich Bedienstete der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes auszuweisen. Das gilt nicht, wenn die Umstände es nicht zulassen oder dadurch der Zweck der Maßnahme gefährdet wird
Es gab keinen Hinweis darauf das der Zweck der Maßnahme gefährdet werden hätte können. Sondern es handelte sich um eine Schickanemaßnahme zur Entfernung von Zeugen die einem angagierten Antifaschisten unterstützen wollten... Der Beamte antwortete eloquent in einem dezenzen Sächsisch nach der Aufforderung es wäre "Gemüse, wie Obst" und das SächsPolG würde für ihn nicht gelten. Diese Form der Beugung geltendes Rechtes einen Zeugen als Störer wegzuschicken ist eine Methode um u.a. eventuelle Ermittlungsakten zu manipulieren und der Aussage des "Geschützten" mehr Gewicht zu verleihen. Eine massiv eigenwillige Interpretation deutschen Rechts (is hier aber niemand anders gewohnt). Ebenfalls wurden einige Zeugen als "Rotzer und Rotznasen" beleidigt, während Beamte weghörten und sich noch beschwerten als diese auf die Beleidigungen angesprochen wurde. Der Beleidigende wurde nicht ermahnt...
§ 226 Schikaneverbot Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
§ 185 Beleidigung Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wiso schaft es der Gesetzgeber eigentlich nicht die Exekutive zu zwingen sich an die eigenen Regeln zu halten und wie lässt sich diese allgemeine Willkürherrschaft eigentlich beenden? Wie wäre es z.B. mit Nachschulungen und Strafen bei Übertreten der eigenen gesetzlichen Rahmenbedingung. Wiso generiert sich die "sächsische Justiz" als Beschützer rechtsorientierter Kameraden? Wiso kennen Beamte im Dienst diesen Paragraphen nicht oder sind trotz Teamarbeit nicht in der Lage sich gegenseitig an dieses Detail zu erinnern, wenn der ein oder andere Kollege §8 SächsPolG vergessen sollte? Da Alle Bürger dieses Landes auch ohne Verdacht um Ausweispapiere gebeten werden können (sonst droht mitunter massive Gewalt) sollten auch Beamte den Bruch der Gleichheitsgrundsätze nicht ungestraft durchführen können. Lustigerweise wird oft ein Aufnäher (Hoheitszeichen) als Ausrede genutzt um das Gesetz zu umgehen was angeblich geschützt werden soll.
Passt auf euch auf... das sind teilweise Schauspieler und keine valide Exekutive...
Alerta!!! (mit allen Mitteln)!!!
...
Pfefferspray? Ist das ohne Notwehrsituation StGB §32 keine gefährliche Körperverletzung StGB §224?
nö, nicht im reallife
seit es das Pfefferzeugs als Ausrüstung gibt, wird recht willkürlich davon Gebrauch gemacht, ob auf mehrere Leute präventiv, im Vorbeigehen aus 30cm in die Augen oder auch auf Weglaufende...die massiven Verletzungen dadurch werden scheinbar verharmlost (sonst gäbs auch nicht diese Feuelöscher-großen Katuschen).
Theoretisch ist auf jedem DemoVideo genug Material um "von Amts wegen" zu ermitteln, aber... Und nach so einer Behandlung eine Anzeige gegen "unbekannt" zu machen ist auch eher was für juristische Masochisten (Gegenanzeige uswusf) mit zuviel Geld für Rechtsstreitigkeiten.