Kriminalisierung auf Zuruf

Erstveröffentlicht: 
12.08.2015

Antifaschistischem Buchautor soll wegen Interviewäußerungen der Prozess gemacht werden

 

Am 22. September soll sich der Antifaschist Bernd Langer in Berlin vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft bezichtigt den Buchautor, einen 1994 verübten Brandanschlag auf die Druckerei der Rechtsaußenpostille Junge Freiheit gebilligt zu haben. Langer hatte in einem am 1. November 2014 in der Tageszeitung Neues Deutschland (ND) veröffentlichten Interview Bezug auf die damals schon 20 Jahre zurückliegende militante Aktion genommen. »Aber es gab auch später noch militante Aktionen, zum Beispiel ein koordinierter Anschlag gegen die ›Junge Freiheit‹ 1994. Wenn man liest, wie das bei denen reingehauen hat – die konnten ihre Zeitung fast zumachen –, war das eine Superaktion gewesen. Es gab auch weitere Interventionen. Nicht mehr so viele, klar, weil es diese Art Antifa-Organisierung und die Leute nicht mehr gab. Ich finde aber nicht, dass der Antifa-Kampf nach den 1980er Jahren nicht mehr militant geführt wurde. Da würde ich den Genossinnen und Genossen, die bis heute viel riskieren, doch Unrecht tun. Der Kampf geht weiter«, hatte Langer dem ND gesagt. Am 18. Juni 2015 hatte das Amtsgericht Tiergarten ihm deshalb einen Strafbefehl über 60 Tagessätze à 50 Euro – insgesamt 3000 Euro – zugestellt. Da er ihn nicht akzeptierte, soll es nun zum Prozess kommen.

 

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Ermittlungen nicht von sich aus aufgenommen, sondern war vom ehemaligen Generalbundeswalt und FDP-Rechtsaußen Alexander von Stahl auf Langers Äußerung aufmerksam gemacht worden. In dem Strafbefehl, der dieser Zeitung vorliegt, bezichtigte das Amtsgericht Langer, »die Relevanz – auch gegenwärtiger – illegaler militanter Aktionen in Form von Straftaten durch Personen aus der Antifa hervorzuheben« und ein Klima geschaffen zu haben, »in dem potentielle Nachahmungstaten gedeihen«. Langer selbst kritisierte in einer Stellungnahme, seine Aussagen würden von der Justiz uminterpretiert. »Der Rechtsfriede, wer immer das auch sein mag, wird nicht durch das freie Wort gestört, sondern eher durch politisch motivierte Gerichtsurteile gegen Antifaschisten«, so Langer. Sein Anwalt Sven Richwin erklärte dazu: »Eine Strafverfolgung, die ohne Würdigung der Meinungs- und Pressefreiheit den historischen Kontext als auch den Zusammenhang des Interviews böswillig ausblendet, wird zur reinen Gesinnungsjustiz.«

 

Tatsächlich hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass bei »weit zurückliegenden Taten, die nur noch geschichtliche Bedeutung haben«, die Voraussetzungen für eine Strafverfolgung nicht gegeben seien. Allerdings hatten die Richter offen gelassen, ab wann genau die Gegenwart endet und die Geschichte beginnt. Das Gesetzbuch habe jedoch über die Verjährungsregelungen eine deutliche Wertung geschaffen, ab welchem Zeitpunkt eine Strafbarkeit entfällt, so Rechtsanwalt Richwin. »Hier ist die Grundtat der versuchten Brandstiftung nach über 20 Jahren verjährt. Nach Ansicht der Berliner Staatsanwaltschaft soll jedoch eine Kommentierung der Vorgänge im Rahmen eines Geschichtsbuchs weiterhin strafbar sein.«

 

Gerichtsverhandlung:

Dienstag, 22. September um 10:15, Berlin, Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, Raum 572

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Hier ist das interessante und gute Interview mit Bernd Langer u.a.:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/950860.wir-hatten-das-militante-...

 

Und hier das aktuelle Buch desselben:

http://www.unrast-verlag.de/neuerscheinungen/antifaschistische-aktion-47...

neues deutschland: »Spitzenaktion« vor Gericht

https://linksunten.indymedia.org/de/node/149584

 

neues deutschland: Alexander von Stahl: Alter Beißreflex

https://linksunten.indymedia.org/de/node/149581

 

neues deutschland: Prozess gegen Aktivisten in Berlin verschoben

http://www.neues-deutschland.de/artikel/979581.prozess-gegen-aktivisten-...