Wir wurden gebeten folgende Ergänzung der “BetroffInnengruppe” zu dem Text Repressionsmethoden im Jahr 2013 am Beispiel aktueller Fälle zu veröffentlichen.
Ende des Jahres 2013 erhielt die Person, die am 3. Mai 2013 in Charlottenburg festgenommen wurde, einen Brief von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, in dem ein Betrag über 1.200 Euro gefordert wurden.
Das Geld soll überwiesen werden an die Landeshauptkasse Berlin. Das Land Berlin macht in dem Schreiben einen Schadensersatzanspruch geltend, der rein aus dem Vorwurf einer Körperverletzung desjenigen, der die Festnahme durchgeführt hat, folgen soll. Dieser hat, so sagt er, um die Person zu Boden zu bringen, einen “Fußfeger” eingesetzt, sich dabei selbst verletzt, weil er auf seine Knie fiel und sie sich prellte. Diese Verletzungen führten zu einer Arbeitsunfähigkeit und das Land fordert nun eine Summe, die sich zusammensetzt aus Krankenbezügen, Jahressonderzahlung, Urlaubsentgelt, Beiträgen zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Pauschalsteuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und einer Kostenpauschale. Vorerst wird die Summe nicht gezahlt, da noch nicht einmal feststeht, ob die festgenommene Person schuldig ist, was die Voraussetzung für so einen Schadensersatz ist.
Zudem läuft eine Fahndung/ gibt es einen Suchvermerk gegen die
beschuldigte Person, die seit Dezember 2013 bei drei Personenkontrollen
außerhalb Berlins darüber informiert wurde, dass die Daten an das LKA
Berlin weitergeleitet werden.
Das LKA hat fünf Monate nach der Hausdurchsuchung nach dem Pin und Puk
des Mobiltelefons der beschuldigten Person gefragt, das bei der
Durchsuchung beschlagnahmt wurde, um die Untersuchungen zu
beschleunigen. Die Hilfe wurde selbstverständlich abgelehnt.
Alle Verfahren gegen die weiteren, im Zusammenhang mit diesem
Verfahren, durchsuchten Personen wurden eingestellt und die Personen
erhielten die beschlagnahmten Gegenstände zwischen September 2013 und
Januar 2014 zurück.
Im Juni 2014 wurde die Verfahren gegen die Person bis auf einen einzigen
Vorwurf der Sachbeschädigung in Charlottenburg eingestellt.
Ende Mai 2014 konnten einige der beschlagnahmten Gegenstände der Person,
die in Charlottenburg festgenommen wurde, abgeholt werden. Die
Asservate enthielten keine tatrelevanten Hinweise, es wurde nur auf CDs
mit Programmen hingewiesen, die der Verschlüsselung oder dem anonymen
Surfen im Internet dienten, wie z. B. TOR. Zudem wurden viele CDs mit
polizei- und staatsfeindlicher Musik geprüft, all das stellt keine
Relevanz für das Verfahren dar, wird aber trotzdem angemerkt. Des
Weiteren war es nicht möglich mit Linux oder Truecrypt verschlüsselte
Datenträger und Laptops auszuwerten. Auch das Mobiltelefon der
beschuldigten Person enthielt keine Daten mit Bezug zu dem Verfahren,
was relevant wirkt, da alle anderen Durchsuchungen nur mit der
Kontaktschuld zu diesem Telefon begründet wurden.
Bei der Auswertung der DNA Spuren hatte das LKA wenig Erfolg. Von
zwei Steinen, die sie vor dem Jobcenter in Steglitz-Zehlendorf
aufgesammelt haben, konnten sie DNA-Spuren entnehmen und haben sie in
der DAD (DNA-Analyse-Datei) aufgenommen.
Bei allen weiteren untersuchten Gegenständen gab es keine Treffer
aufgrund von nicht genügend DNA, Mischspuren oder zu viel DNA, somit
waren sie nicht für die Auswertung geeignet. Das betrifft einen
Jutebeutel, Luftballonreste, eine Sprühdose, weitere Steine, ein
Feuerzeug, einen Zimmermannshammer, einen Nothammer und einen
Feuerlöscher. Zudem haben sie verschiedene Deckel und Kronkorken
untersucht, die sie an Tatorten gefunden haben und eine Metallmutter,
fanden jedoch auch hier keine Spuren. Für die Untersuchung der DNA
wurden mehrere Tausend Euro ausgegeben.
Interessant ist weiterhin, dass eine sogenannte Glasvergleichsuntersuchung durchgeführt wurde.
Das LKA Berlin hat im Februar beantragt die DNA der beschuldigten Person in die DAD aufzunehmen, dies wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft vorerst abgelehnt und die DNA verbleibt zu diesem Verfahren beim LKA.
siehe: http://ea-berlin.net
...
Klingt alles nach ganz schön viel DNA-Spuren. -.-
Oder versteh ich das falsch?
Anna und Arthur benutzen Handschuhe...
DNAism
Kommt darauf an wie Mensch es nimmt. Zu viele DNA Spuren sind natürlich schlecht für andere und weitere Aktivitäten, allerdings zeigt sich ja, dass DNA eben auch gerichtsfest sein muß. Deshalb sind Mischspuren ja bei ganz konkreten einzelfällen scheinbar nicht schlecht. Ansonsten ist es natürlich fragwürdig, warum so viele Gegenstände den Bullen überlassen wurden.
Jutebeutel (regelrechte DNA Staubsauger) können durch stabile Plastikbeutel ersetzt werden, die Mensch irgendwo aus dem Müll zieht. Sprühdosen, Feuerzeuge, Hämmer und am besten auch den Feuerlöscher nimmt Mensch wieder mit. Entweder fürs nächste mal oder läßt sie woanders verschwinden.
DNA ist kein Superbulle der einen Minority Report Habitus hat. Die Möglichkeiten zur DNA Auswertung sollten nicht abschrecken, sondern zu Gedankenübungen und Praxen führen, die DNA nicht zu einem DNAism aufbauschen.
Handschuhe tragen ist für Anna und Arthur Standart, es muß darüber hinnausgehen.
@ schlaukopp
nur weil du handschuhe benutzt heißt das nicht, dass nicht trotzdem dna spuren an dinge kommen können: hautschuppen, haare etc.
außerdem steht im text das nur zwei unterschiedlich dna-typen dingfest gemacht werden konnten...