[KA] Eskalation der Polizei bei Elsässer-Protesten hat juristisches Nachspiel

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In den letzten Wochen fanden vor dem Karlsruher Amtsgericht drei Prozesse gegen Personen statt, die am 16.12.2013 gegen einen Vortrag des Verschwörungstheoretikers und Antisemiten Jürgen Elsässer protestiert hatten. Die Verfahren sind ein gutes Beispiel für den extremen Verfolgungseifer, den die Karlsruher Staatsanwaltschaft gegen linke AktivistInnen immer wieder an den Tag legt. Wieder einmal beruhten die Verfahren auf einem Einsatz und den anschließenden Aussagen der EHU Turmberg um Jürgen Zimmer und wieder einmal wurde im Verlauf der Prozesse klar, dass den PolizistInnen der EHU Turmberg alle Mittel recht sind, um Verurteilungen gegen linke AktivistInnen zu erreichen: Videos wurden bearbeitet und mit tendenziösen Kommentaren versehen, Aussagen je nach Verfahren „angepasst“ und Erinnerungslücken tauchten immer dann auf, wenn mit Aussagen möglicherweise Angeklagte entlastet werden könnten. 

 

Was war passiert?

 

Am 16.12.2013 hatte die kemalistisch-nationalistische Atatürk-Gesellschaft Jürgen Elsässer als Referent in die Gaststätte Walhalla in der Karlsruhe Südstadt geladen. Einige AntifaschistInnen, die kurzfristig von dem Vortrag erfahren hatten, wollten ihren Protest gegen Elsässer und seine Thesen kund tun und begaben sich vor die Gaststätte. Nach dem ihnen der Einlass verwehrt wurde, stellten die AktivistInnen sich vor den Eingang und wurden kurz darauf von hinten vom Veranstalter und seinem Sicherheitspersonal attackiert. Kurz darauf stürmten BeamtInnen der EHU Turmberg, allen voran Jürgen Zimmer und Karim Chergui, in die Menge und versuchten, eine Person festzunehmen, da sie angeblich eine versuchte Körperverletzung eines Antifaschisten am Organisator der Veranstaltung beobachtet hatten. Im daraufhin ausbrechenden Tumult wurden weitere Personen festgenommen und anschließend mit Strafbefehlen wegen versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bedacht.

 

Gericht und Staatsanwaltschaft Hand in Hand

 

Die Strafbefehle und folgenden Verhandlungen wurden in unseren Augen von der Karlsruher Staatsanwaltschaft genau choreographiert, um möglichst hohe Verurteilungen zu erreichen. So erhielt die Person, der die eigentlich auslösende Tat, die versuchte Körperverletzung am Veranstalter, vorgeworfen wurde, lediglich ein Strafbefehl über 15 Tagessätze auf Bewährung. Dies geschah wohl in der Hoffnung, dass diese geringe (Nicht-)Strafe angenommen wird, um so das Verhalten der PolizistInnen zu rechtfertigen und die weiteren Verfahren zu untermauern. Nachdem gegen diesen Strafbefehl, wie gegen die anderen auch, Widerspruch eingelegt wurde, terminierte das Gericht das Verfahren als letztes. Grund dafür war wohl, dass die Ausgangslage für die Staatsanwaltschaft bei einem Freispruch auch für die anderen Verfahren deutlich schlechter gewesen wäre. 

 

Die Prozesse

 

Am 18.06. fand als letzter der drei Prozesse das Verfahren gegen die Person statt, der vorgeworfen wurde, nach dem Organisator der Elsässer-Veranstaltung geschlagen zu haben. Geladen waren lediglich zwei Zeugen, das vermeintliche Opfer und Jürgen Zimmer. Zu Beginn verlas der Anwalt des Angeklagten eine Erklärung, in der er angab, von hinten einen Schlag erhalten und sich daraufhin umgedreht zu haben. Zu keinem Zeitpunkt hat der Angeklagte nach dem Veranstalter geschlagen oder dies vorgehabt. Anschließend wurde der Veranstalter Sahin gehört, der angab, den Angeklagten aus der Tür geschoben zu haben, um diese schließen zu können. Daraufhin hätte der Angeklagte sich umgedreht und nach ihm geschlagen. Schnell wurde klar, dass das vermeintliche Opfer selber keinen Schlag gesehen hat und lediglich im Nachhinein von PolizistInnen von dem vermeintlichen Schlag unterrichtet wurde. Als zweiter Zeuge trat Jürgen Zimmer auf, der als einziger Polizist den Schlag gesehen haben will und dies als Anlass nahm, in die Menge zu stürmen, um sich zu schlagen und den Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung festzunehmen. Wie genau der Schlag abgelaufen sein soll, konnte allerdings auch er nicht mehr glaubhaft vermitteln. So war in diesem Verfahren lediglich noch von einer „nach vorne schnellenden Hand“ die Rede, während es in den vorherigen Prozessen auch gerne mal eine Faust oder ein Ellenbogen war. Auch im Polizeivideo von besagter Situation ist nur ein Schlag oder Stoß des Veranstalters nach dem Angeklagten zu erkennen, ein Schlag nach dem Veranstalter dagegen nicht. Zudem lässt das Video Zweifel aufkommen, wie Zimmer aus seiner Position überhaupt einen Schlag gesehen haben will, da mehrere Personen zwischen ihm und dem Angeklagten standen. Letztendlich blieb dem Richter nichts anderes übrig, als den Angeklagten frei zu sprechen, da lediglich Jürgen Zimmer eine nicht näher definierte Schlagbewegung gesehen haben will, die aber auf dem Video nicht zu erkennen ist. Zudem hielt der Richter fest, dass eine versuchte Körperverletzung nur gegeben ist, wenn dem (vermeintlichen) Schlag auch eine Verletzungsabsicht zu Grunde liegt. Geht man davon aus, dass der Veranstalter den Angeklagten ohne Verletzungsabsicht gestoßen hat, um ihn aus der Tür zu bekommen, ist das gleiche auch für den Angeklagten anzunehmen, sollte es doch einen Schlag gegeben haben. Die Aussagen Zimmers reichten jedoch in keinem Fall, eine solche Verletzungsabsicht zu untermauern.

 

Am 05.06. fand das Verfahren gegen einen weiteren Aktivisten statt, dem zweifacher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wurde. Neben Jürgen Zimmer und Karim Chergui waren zwei weitere Beamte der EHU Turmberg als Zeugen geladen. Der erste Widerstand soll sich in der tumultartigen Situation vor der Eingangstür der Gaststätte ereignet haben. Wie bereits berichtet, stürmte Zimmer in die Menge um die Person festzunehmen die, wie wir inzwischen wissen, nicht nach dem Veranstalter geschlagen hat. Der Angeklagte versuchte daraufhin die Person festzuhalten, was als Widerstand gewertet wird. Der zweite Widerstand soll sich beim Abführen des angeklagten ereignet haben, da dieser sich „gegen die Laufrichtung gestemmt“ habe und zudem seine Arme vor dem Körper verschränkte, weshalb es nur mit erheblichem Kraftaufwand möglich gewesen sei, die Arme zu lösen und hinter dem Körper Handschellen anzulegen. Als erster Zeuge trat Jürgen Zimmer auf, der wieder vom vermeintlichen Schlag berichtete, was die Polizei gezwungen habe einzugreifen. Weder er noch andere PolizistInnen haben den Widerstand vor Ort beobachtet, erst anschließend durch die Auswertung des Videomaterials sind sie darauf aufmerksam geworden. Die weiteren PolizeizeugInnen berichteten, dass der Angeklagte zur Personalienfeststellung abgeführt werden sollte, um ihm anschließend einen Platzverweis zu erteilen. Dabei soll er sich unter anderem durch das Verschränken der Arme gewehrt haben. Hier widersprachen sich die ZeugInnen immer wieder in der Frage, wer die Festnahme durchgeführt hat. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Strafe von 80 Tagessätzen, da sich alles so zugetragen habe wie im Strafbefehl geschildert. Der Anwalt des Angeklagten forderte einen Freispruch, da weder die angeblichen Widerstände noch der Schlag nach dem Veranstalter als auslösende Handlung auf dem Video zu sehen sind. Wie wir inzwischen wissen, gab es den Schlag nach dem Veranstalter nicht. Damit war die Festnahme durch Zimmer nicht rechtens und die Widerstand gegen diese Festnahme gerechtfertigt. Der Richter folgte in seiner Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu 80 Tagessätzen wegen zweifachen Widerstands. Das Urteil begründete er unter anderem mit dem „angespannt-aggressiven“ Gesichtsausdruck des Angeklagten, der in den Augen des Richters wohl darauf hinweist, dass eine Straftat begangen wurde. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

 

Das erste Verfahren fand bereits am 27.05. statt, vorgeworfen wurden einem weiteren Antifaschisten zweifache versuchte Körperverletzung sowie Widerstand. Geladen waren 10 (!) ZeugInnen, zum Großteil PolizistInnen der EHU Turmberg und des Staatsschutzes. Die versuchten Körperverletzungen sollen sich gegen einen Security des Veranstalters und gegen Karim Chergui, EHU Turmberg, ereignet haben. Der Widerstand soll darin bestanden haben, dass der Angeklagte versuchte, die Person, die angeblich nach dem Veranstalter geschlagen haben soll, bei ihrer Festnahme fest zu halten. In der Beweisaufnahme berichteten die PolizistInnen in verschiedenen Varianten von den Geschehnissen des Abends, vom angeblichen Schlag nach dem Veranstalter und der daraus resultierenden Notwendigkeit einzugreifen. Der Security des Veranstalters, der angeblich vom Angeklagten angegriffen worden sein soll, konnte sich nicht erinnern einen Schlag oder ähnliches abbekommen zu haben. Erst im Nachhinein sei er von den PolizistInnen darauf aufmerksam gemacht worden. Auch habe er kein Interesse an einer Strafverfolgung. Die zweite versuchte Körperverletzung soll sich gegen Karim Chergui ereignet haben, der einen Schlag des Angeklagten auf die Schulter bekommen haben will. Auch hier ist im Polizeivideo lediglich ein Getümmel zu erkennen, Schläge gegen den Security und Chergui sind bestenfalls zu erahnen und auch keiner Person zuzuordnen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung zu 80 Tagessätzen, da sich alles zugetragen habe wie im Strafbefehl geschildert. Der Anwalt des Angeklagten plädierte auf Freispruch, da im Video keine Schläge zu sehen sind und auch nicht zuzuordnen sein, wer versucht die Person fest zu halten, die festgenommen werden soll. Zudem sei die Festnahme ungerechtfertigt, da nirgendwo ein Schlag nach dem Veranstalter zu sehen ist. Das Gericht stellte die versuchten Körperverletzungen letztendlich ein und Verurteilte den Angeklagten zu 60 Tagessätzen wegen Widerstand.

 

Rote Hilfe Karlsruhe

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Er war der Lehrmeister von Justus Wertmüller und Clemens Nachtmann. Auch der Augstein-Schüler und ehemalige Spiegel-Journalist Hermann L. Gremliza hat sehr viel von Elsässer gelernt.

Man sollte Menschen nach dem beurteilen, was sie derzeit tun. Warum Elsässer solch eine 180°-Wendung hingelegt hat, vermag vielleicht nur er selbst zu beantworten.

Oder möchtest du "Antideutsche" etwa mit Hilfe der "Compact"-Antisemiten in ein schlechtes Licht stellen? Wenn du dazu eine Person wie Elsässer brauchst, muss deine Argumentationsdecke außerordentlich dünn sein.

...was der über dir mit dem kommentar meint, interpretiere aber mal wohlwollend rein, der generelle geisteszustand der firma anti-d ist damit gemeint: wer sich mit einer politischen grundeinstellung irgendwo rechts vom likud-block als links verortet, die EDL als antifaschisten verkaufen will (pünjer/bahamas), nur weil dort neben unzähligen brit-nazis auch juden islamophob in erscheinung treten dürfen und zu allem überfluß auch noch schon sehr früh öffentlich verlautbart hat, die linke abschaffen zu wollen, der hat in meinen augen so ein ei am wandern, daß es nicht mehr schön ist. und so weit hat sich elsässer auch garnicht von yussuf wurstmullah & co verabschiedet: querfront mit nazis propagiert auch pünjer mit der EDL-geschichte, siehe oben, nur schnappt sich elsässer im gegensatz zu der bahamas wenigstens noch faschos, die zumindest behaupten, keine mehr zu sein, sondern "nur noch" islamophob unterwegs sind, siehe nick greger.

 

wann begreift ihr alle denn endlich mal, daß sowohl volk wie wertmüller wie auch volk wie elsässer zu keiner zeit etwas mit links zu tun hatten und all diese spacken letztendlich als brunnenvergifter zu betrachten sind und hochkant aus allen infrastrukturellen zusammenhängen geschmissen werden müssen?

 

 

no broder, no nation!

Bitte, no broder?

Ich kenne nur einen Broder und der ist Jude.

war völlig beabsichtigt in diesem kontext. und broder ist ein unglaublich konservativ-reaktionäres arschloch und das kann nun mal jeder sein, ungeachtet von hautfarbe, religion, ethnischer herkunft oder sexueller ausrichtung.