Der für die Polizei zuständige Vizebürgermeister von London hat jetzt drei gebrauchte Wasserwerfer aus Deutschland gekauft. Allerdings dürfen die fahrbaren Aufstandsbekämpfungsmittel bislang gar nicht eingesetzt werden.
Seit längerem plant die Polizei in London die Beschaffung von Wasserwerfern, um damit für weitere Aufstände wie 2011 in Tottenham gerüstet zu sein. Schon damals war der Einsatz der fahrenden Wasserkanonen umstritten: Bernard Hogan-Howe, der Leiter der für London zuständigen Metropolitan Police, lehnte sie zunächst ab, die Innenministerin Theresa May verweist auf eine fehlende Erlaubnis für den Gebrauch der Wasserwerfer. Eine Sondergenehmigung existiert bislang lediglich in Irland.
Letztes Jahr hatten mehrere Medien berichtet, dass London die Wasserwerfer aus Deutschland ordern wolle. Es handelt sich dabei um ausgemusterte Fahrzeuge des Typs „WaWe 9000“ der Firma Ziegler, die nach und nach durch den leistungsfähigeren „WaWe 10000“ von der österreichischen Firma Rosenbauer ersetzt werden. Obwohl größtenteils Länderpolizeien mit den futuristisch anmutenden Fahrzeugen bedacht werden, handelt es sich um eine Bundesbeschaffung.
Kürzlich machte das neue Modell Negativschlagzeilen, als der Spiegel über Beschädigungen durch Eier, Tennisbälle und halbvolle Plastik-Flaschen berichtete.
„Große Lücke“ in der Bekämpfung öffentlicher Unruhen gestopft.
Das Land Berlin dementiert die Meldungen jedoch. In einer Antwort auf
eine Anfrage der Linksfraktion erklärt der Innensenat,
es habe sich um unbedeutende Schäden Schutzverglasung gehandelt. Diese
sei „gemäß der technischen Richtlinie
hergestellt, getestet, verbaut“
worden. Ähnlich antwortet das Bundesinnenministerium auf eine Anfrage
der Linksfraktion im Bundestag: Bei der Übung der Polizei in Thüringen
hätten sich lediglich Haarrisse „in der Schutzlackierung der
Frontscheibe“ gezeigt. Untersuchungen der Bundespolizei hätten belegt,
dass die Schutzfunktion der Scheibe dadurch nicht beeinträchtigt würde.
Die Bundesregierung macht in der Antwort auch Angaben zur Häufigkeit von
Einsätzen in 2013. Angeführt wird die Liste von Sachsen (97) und
Hamburg (64), es folgen Nordrhein-Westfalen (31) und Niedersachsen (14).
In keinem Bundesland werden Statistiken über die Beimischung chemischer
Reizstoffe geführt.
Die
von London geplante Beschaffung hatte unter anderem britische
Bürgerrechtsgruppen bewegt, den aus Stuttgart stammenden Rentner
Dietrich Wagner einzuladen. Wagner hatte bei Protesten gegen den neuen
Bahnhof „Stuttgart 21“ in einem später als rechtswidrig eingestuften
Polizeieinsatz sein Augenlicht verloren. Im Februar reiste er nach
London und traf sich mit Parlamentariern. „Einwohner Großbritanniens,
hütet euch vor Wasserwerfern!“, schrieb Wagner in der Tageszeitung
Telegraph.
Erhöhte Nachfrage nach Gebraucht-Wasserwerfern aus Deutschland
Genutzt
hat es nichts: Der für die Polizei zuständige Vizebürgermeister Stephen
Greenhalgh
hat nun drei deutsche Distanzwaffen aus Deutschland geordert. Dies geht
aus einem Dokument
hervor, das auf der Webseite der Stadtverwaltung online gestellt wurde
und das Datum vom Montag trägt. Greenhalgh folgt damit einem Antrag des
Polizeichefs Hogan-Howe, der seine Meinung zu den Wasserwerfern geändert
hat. Laut Scotland Yard werde damit eine „große Lücke“ in der
Bekämpfung öffentlicher Unruhen gestopft. Die links-grüne Abgeordnete
Jenny Jones erklärt hingegen,
wäre die Bevölkerung gefragt worden hätte es 98% Ablehnung für die
neuen Waffen gegeben.
Pro gebrauchten Wasserwerfer verlangt das
deutsche Innenministerium 113.000 Euro. Hinzu kommen weitere 157.000 für
Transport sowie Umbau der Fahrzeuge für die Nutzung auf den Straßen
Londons. Den hastigen Zuschlag für den Kauf der Geräte begründet die
Stadtverwaltung Londons mit der Gefahr, dass ansonsten eine „andere
europäische Sicherheitsbehörde“ zugreifen könnte, und London dann zum
Kauf teurerer Geräte gezwungen wäre. Es gebe eine „bewiesene Nachfrage“
nach Gebraucht-Wasserwerfern in Europa. Allerdings hat das deutsche
Innenministerium für die Kaufentscheidung eine Frist bis Ende Juli
gewährt. Dies geht ebenfalls aus dem im Internet einsehbaren Dokument
hervor.