Am gestrigen Donnerstag, 13.03.2014, fand vor dem Schöffengericht Neunkirchen / Saar die Gerichtsverhandlung gegen den Neonazi Christian Bender aus Bexbach / Saar statt. Bender hatte im April 2013 für Aufsehen gesorgt, als einer breiten Öffentlichkeit mehrere von ihm unter dem Pseudonym „Volksfunk“ veröffentlichte Videos auf einer neonazistischen Webseite bekannt wurden. In diesen Videos wird der Holocaust geleugnet, zur Befreiung des Holocaustleugners Horst Mahler und zum bewaffneten Kampf bzw. zu Terroranschlägen aufgerufen.
Passend dazu schwadronierte Bender in einem seiner zahlreichen Videos über den Bau von Splitterbomben und deren Effektivität. Darüber hinaus veröffentlichte Bender auch Steckbriefe von Menschen, die von ihm als „Antifas“ oder „Nazijäger“ ausgemacht wurden mit Name, Anschrift und Fotos in seinen Videos und rief dazu auf, ihm weitere Daten über Personen zukommen zu lassen. In den Videos ist Bender selbst zu sehen und begrüßt das Publikum in der Regel mit „Heil Hitler – Liebe Kameraden und Kameradinnen“ vor einer eingeblendeten Hakenkreuzfahne.
Bender war angeklagt, sich aufgrund der Videos der Volksverhetzung, der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen sowie dem Aufruf zur Gefangenenbefreiung sowie dem Verstoß gegen das Sprengstoff– und Waffengesetz schuldig gemacht zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehr als 200 g Schwarzpulver sowie zwei „Butterfly“- Messer sichergestellt.
Bei der heutigen Verhandlung war von „Heil Hitler“ nichts mehr zu hören. Stattdessen räumte er alle Vorwürfe ein und erklärte, dass er sich vom Nationalsozialismus gelöst und mit „Politik“ nichts mehr zu tun hätte. Kontakt zur rechten Szene will er nach eigenen Angaben nicht gehabt haben, parteipolitisch hätte er sich bis vor einem Jahr bei der „NPD“ eingeordnet. Die Videos seien vor allem entstanden, um Erfolgserlebnisse und Aufmerksamkeit zu bekommen. Der zuständige Richter und die anwesende Staatsanwältin hinterfragten die Aussagen nur oberflächlich und machten sich nicht die Mühe tiefer gehende Nachfragen über den vermeintlichen Bruch mit der nationalsozialistischen Ideologie, zur Herkunft des Schwarzpulvers oder über seine Internet-Kontakte, die ihm „Material über den Holocaust“ schickten, zu stellen. Auch die von Benders Outing-Videos betroffenen Antifaschist_innen wurden nur am Rande erwähnt.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung sowie 250 Arbeitsstunden aufgrund der Distanzierung vom Nationalsozialismus und seiner günstigen Sozialprognose. Die Verteidigung stellte die Videos lediglich als „Provokation“ aufgrund von „Unreflektiertheit“ und „Vereinsamung“ dar, darüber hinaus hätte der Angeklagte keine große kriminelle Energie gezeigt.
Bender´s Aussagen scheinen das Gericht überzeugt zu haben. Die Strafe fiel mit 14 Monaten Gefängnis auf Bewährung und 100 Sozialstunden deutlich geringer aus als gefordert. Auch in der Urteilsbegründung wurde wieder auf die im Umgang mit rechten Tätern bekannten Erklärungsmuster „fehlende Aufmerksamkeit“ und „Einzeltäter“ zurückgegriffen. Das mit den Videos verfolgte Ziel wären keine Straftaten, sondern Aufmerksamkeit und Anerkennung gewesen, erklärte der zuständige Richter. Darüber hinaus bestehe keine Wiederholungsgefahr, da er als „isolierter Täter“ keiner Gruppendynamik ausgesetzt sei. Offensichtlich unterliegt der Richter dem Irrglauben, dass Neonazis in Deutschland nur dann zu Mord & Totschlag fähig sind, wenn sie als Gruppe auftreten.
Die Produktion von Videos hat Bender nicht aufgegeben. Rief er noch vor einem Jahr zu Terroranschlägen auf, so verbreitet er mittlerweile auf Youtube Videos zur Lösung mathematischer und physikalischer Problemstellungen und versucht Verschwörungstheorien mittels naturwissenschaftlicher Grundlagen zu widerlegen.
Interessantes aber nicht unwesentliches Detail am Rande: Während im Gerichtssaal 35 des Neunkircher Amtsgerichts dem Angeklagten aufgrund der Verwendung von Hakenkreuzen in den Videos der Prozess gemacht wird, sind diese auch im Gerichtssaal allgegenwärtig: Eingeritzt in die Zuschauerbänke lassen sich dort zahlreiche Hakenkreuze, Sig – Runen und Keltenkreuze finden.
Relativ Zufrieden
Als Betroffener seiner "Meinungsfreiheit" bin ich mit den Ausgang der Gerichtsverhandlung eigentlich zu Frieden. Es gab schon bei weit aus "Schlimmere" vergehen wie schwerer Körperverletzung aus der Rechten Szene niederigere Urteile.
Wenn ich mir seine "Hintergrunds-Geschichte" anschaue tut er mir irgendwie auch wieder Leid. Natürlich wird nicht jeder mit seinen Lebenslauf gleich zum glühenden Hitlerfan, verständnis hab ich auch nicht dafür. Dennoch - Im Gegensatz zu Nazis ( und Anscheindend auch einige "Linke" hier ) empfinde ich Mitleid mit ihn. Ich hoffe das er etwas daraus gelernt hat. ( Auch wenn er Anscheinend schon wieder ein neunen "Unschönen" Youtube Account hat..
Nja - Besser so ein Urteil ( Schließlich war er ja noch nicht Vorbestraft und ich glaube das Jugendstrafrecht hat bei ihn auch noch gegriffen ) wie ein Freispruch ( Wie zb in den Fall als der eine Nazi mit den Auto gezielt über [ "Demonstrierende" ] Linke fuhr.
mfg
Ein Betroffener seines netten Volksfunk Accounts..
Psycho ist nicht gleich Nazi
Mir war der Typ überigens auch schon vor Jahren aufgefallen, und ich denke man muss das klar Unterscheiden, wann wir es mit einem "Nazi" oder einefach mit einem Psychisch Gestörten zu tun haben.
Leute wie er hier oder diese "Wolfslyrik" oder der Typ, der am 21.November 2012 mit einem Stein im Wald auf die UFOs warten wollte (wurde glaub ich auch vorher inhaftiert) sind schwer gestörte Irre, Paranoiker und Schitzos. Dieser hier hat sicher auch eine leicht autistische Störung.