Haftstrafe für den „Einbrecherkönig“

Erstveröffentlicht: 
15.07.2013

Landesgericht Wels verurteilt Mitglied der rechtsextremen Kameradschaft „Objekt 21“. René M. (30) soll 19 Einbrüche und einen Überfall begangen haben – im Rahmen einer kriminellen Vereinigung.

 

Von Marcel Brecht

 

Massives Polizeiaufgebot, strenge Kontrollen am Haupteingang und vor dem Verhandlungssaal: Nervosität beim Auftakt der Prozessserie am Landesgericht Wels in Oberösterreich gegen die braune Mafia-Kameradschaft „Objekt 21“. Drei Polizisten bewachen den Angeklagten René M. (30), die Hand stets an der Dienstwaffe. Der „Einbrecherkönig“ der Bande gibt 20 Coups zu. Schaden: 66 000 Euro. „Aber ich wurde gezwungen.“

Er habe Jürgen W. (29), den Anführer der braunen Truppe, im Gefängnis kennengelernt. „Der machte ihn gefügig, auch mit der rechten Ideologie, benutzte ihn wie andere Menschen als Werkzeug“, so Staatsanwalt Franz Haas. Demnach plante W. die Taten, gab den Befehl – und René M. verübte sie, teils auf Haftfreigang, bis zu drei Einbrüche pro Woche. Höhepunkt: Der Überfall auf einen Billa-Markt in Linz. M. hielt der Kassiererin ein Messer an den Hals, floh – und verlor die Beute sowie seinen Reisepass.

 

„Aussteigen ging nicht, ich hatte Angst“

Zu den Tatorten chauffierte M. meist der deutsche O21-Aktivist Andreas P. aus Thüringen. Tatwerkzeug und Maske wurden im Kameradschaftsheim im oberösterreichischen Windern nahe der bayerischen Grenze vernichtet – in der Feuerstelle aus SS-Runen. „Aussteigen ging nicht, ich hatte Angst“, bekannte der Angeklagte. „W. und die anderen sind gefährlich, für die gab es keine Grenzen.“

Rechtsanwalt Walter H. bestand bei den O21-Interna auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Hinter verschlossenen Türen ging es um die Zusammensetzung, Hierarchie der braunen Kameradschaft – und den Umgang mit denjenigen, die nicht Teil der Gruppierung waren, die „gezielt instrumentalisiert wurden, nichts mehr waren wie menschliche Währung“, hob der Staatsanwalt hervor. Einfluss hatte die Bande genug – und Geld. M. sagte: „W. zahlte mir sogar den Rechtsanwalt, als wir zusammen saßen, brachte mich in einer Wohnung in Obernberg unter.“ Ein Domizil von mehreren, fernab des offiziellen Kameradschaftszentrum O21 in Windern, Desselbrunn (Bezirk Vöcklabruck). Hier wurde ein Großteil der Beute aus den Raubzügen der Truppe gelagert.
Erträge zur Schuldentilgung einkassiert

Die Zuwendungen dienten zugleich dem Ziel, M. abhängig zu machen. „Auf einmal waren das Schulden – und ich musste sie abarbeiten.“ Die Erträge der illegalen Aktionen wurden bei Anführer Jürgen W. abgeliefert, zur Hälfte geteilt – aber René W.s Anteil sofort zur Schuldentilgung einkassiert. Von all den Taten blieb nichts, „nur da und dort mal ein Hunderter“.

Zur politischen Dimension gab es widersprüchliche Angaben: So seien Jürgen W. und die O21-Kader Manuel S. und Daniel K. unter anderem „fanatisch“ gewesen, Jürgen W. sei ein „Hassprediger“. Ob Kameradschaft und Treff von vornherein der Geldbeschaffung gedient hätten, fragte die Richterin? Ganz am Anfang nicht offensichtlich, „aber da lief schon viel im Hintergrund, der W. hatte immer seine  Leute, seine Sachen laufen“. Mittel akquirieren für den bewaffneten Kampf des „Nationalen Widerstandes“? Einerseits habe das W. immer verkündet, auch die Kooperation mit deutschen Rockern sei unter der Parole „braun und rot, zusammen bis in den Tod“ gelaufen. Dann habe der Anführer der Neonazi-Kameraden wieder getönt „Geld geht vor Gesinnung“. Die engen, noch unüberschaubaren Vernetzungen in die militante deutsche Szene sprechen da eine andere Sprache.


Weitere Prozesse gegen Bandenmitglieder

René M. gab sich reumütig, verwies auf den Rückhalt durch seine eben erst geheiratete Frau. Doch die Brutalität beim Raubüberfall und seine acht Vorstrafen, darunter bereits zwei Jahre Haft wegen Einbruchs, ließen die Richterin an der Aufrichtigkeit M.s zweifeln. Und die verübten Straftaten seien zu viel und zu schwerwiegend für die „kleine Kronzeugenregelung“.

Nach drei Stunden verkündete das Schöffengericht den Urteilsspruch: sieben Jahre Haft. René M. war von der Höhe der Strafe wie betäubt, bat sich Bedenkzeit aus. „Ich hatte immer falsche Leute um mich, aber an wen ich da geraten war, das habe ich dummer Hund erst viel zu spät gemerkt“, murmelte er zu Verhandlungsende.

Noch im Sommer folgen weitere Prozesse gegen Bandenmitglieder, insgesamt stehen 35 Kameraden wegen Brandstiftung, Erpressung, Entführung vor Gericht. Die sieben Führungsköpfe der braunen Kameradschaft aber werden der nationalsozialistischen Wiederbetätigung bezichtigt.